ADB:Naeve, Johann Karl

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Artikel „Naeve, Johann Karl“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), S. 325–326, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Naeve,_Johann_Karl&oldid=- (Version vom 23. April 2024, 13:14 Uhr UTC)
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Naeve: Johann Karl N. (latinisirt Naevius), Rechtsgelehrter; geb. 1650 zu Chemnitz, † am 31. December 1714 zu Wittenberg. Leider sind über ihn nur sehr dürftige Nachrichten zu uns gelangt. In einer kleinen Universitätsstadt wirkend, scheint er ein einförmiges Gelehrtenleben geführt und jede von akademischen Geschäften freie Zeit litterarischen Arbeiten gewidmet zu haben. Wir wissen von N. nur, daß er nach beendeten Universitätsstudien 1675 den [326] juristischen Doctorgrad erwarb, sodann in Wittenberg außerordentlicher Professor der Rechte und Beisitzer der Juristenfacultät wurde, und am 31. December 1714 im 65. Jahre seines Alters dort mit Tode abging.

N. war ein tüchtiger Civilist, der sich vorzugsweise mit dem Familienrechte beschäftigte. Er schrieb etwa 25 Dissertationen, einige Programme und folgende Specialwerke: „Das Priester-Recht (jus sacerdotum)“, Chemnitz 1707; „Das Ehe-Recht in 7 Capiteln (jus conjugum)“, Chemnitz 1709, 4°; „Das Vater-Recht (jus patrum)“, Chemnitz 1710; „Das Gerichts-Recht in den Städten, Aemtern und auf dem Lande (jus justitiariorum)“, Wittenberg 1713; endlich „Das Lehen-Recht (jus feudale)“, Leipzig 1715, – von denen das Ehe- und das Gerichts-Recht, ersteres 1714, letzteres 1733 neu aufgelegt wurden. Die genannten Werke sind durchgehends in deutscher Sprache abgefaßt, wahrscheinlich unter dem Einflusse von Chr. Thomasius (1655–1728), der die Muttersprache in der Rechtswissenschaft einführte und aus diesem Grunde 1687 in Leipzig zum ersten Male in deutscher Sprache las und schrieb. Bei N. ist der Stil noch ebenso schwerfällig als die Ausdrucksweise breit und unbeholfen. – In lateinischer Sprache besitzen wir von ihm: „Amoenitates subcisivae continentes principia, causam moralem et verum subjectum legis Juliae Repetundarum etc.“ Jen. 1690, 4°, und „De juramentis etc. Accedit dissert. de jur. delato super facto famoso.“ Viteb. 1710. 4°.

Nicht zu verwechseln mit unserem Gelehrten ist ein anderer, gleichfalls sächsischer Jurist, Sebastian Näve oder Naevius. 1563 als Kaspar Naeve’s Sohn in Leipzig geboren und auf mehreren Akademien gebildet, kam er 1614 als syndicus primarius nach Erfurt und starb in dieser Eigenschaft am 18. October 1643 im Alter von 80 Jahren. Er hinterließ ein zweibändiges „Systema selectorum jus Justinianeum et feudale concernentium“ (Francof. s. M. 1608 fol.).

Lipen. biblioth. jurid. II, 217. 218. Jöcher s. v. Nävius.