ADB:Rentzel, Eduard

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Artikel „Rentzel, Eduard“ von Otto Beneke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 28 (1889), S. 232, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rentzel,_Eduard&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 14:59 Uhr UTC)
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Rentzel: Eduard R., Rechtsgelehrter und Senator in Hamburg. Dieser letzte Sproß eines alten angesehenen Geschlechts, dem viele Würdenträger der Reichsstadt Hamburg angehört hatten, war daselbst am 16. November 1772 geboren, eines Juristen Sohn. Auch er studirte die Rechtswissenschaft in Jena und Göttingen, woselbst er 1796 Doctor wurde. Nachdem er dann in Wetzlar die Praxis des Reichskammergerichts kennen gelernt, kehrte er in seine Vaterstadt zurück, wo er als Advocat sich durch reiches juristisches Wissen, Scharfsinn und Geschicklichkeit bald auszeichnete. Auch gemeinnützigen Zwecken widmete er gern seine Kräfte und betheiligte sich längere Zeit an der Verwaltung des Armenwesens. 1807 wählte ihn das Collegium der Oberalten, die ständige Vertretungsbehörde der ganzen Bürgerschaft, zum Secretär und Consulenten, in welcher Eigenschaft er auch in legislativer Hinsicht eine einflußreiche Stellung einnahm. Dies Amt cessirte während der französischen Herrschaft in Hamburg. 1813 als die Stadt für einige Monate wieder frei wurde, kämpfte R. erfolgreich für Beibehaltung der alten bewährten Verfassung, deren Umgestaltung im modernen Sinne[WS 1] manche Neuerungssüchtige erstrebten. 1814 nach Hamburgs definitiver Befreiung trat R. sein Amt wieder an. Nun förderte er kräftig die Errichtung eines besonderen Handelsgerichts mit öffentlichem und mündlichem Verfahren. Dies später als höchst nützlich anerkannte Institut fand als Project manche Gegner, selbst unter den bedeutendsten älteren wie jüngeren Advocaten, die dasselbe als undeutsch und zur Ungründlichkeit verleitend verwarfen. Daß das betreffende Gesetz dennoch von der Bürgerschaft genehmigt wurde, hat man mit Recht Rentzel’s Einfluß zugeschrieben. Er wurde hierauf zum ersten Präsidenten dieses neuen Gerichtshofes erwählt, und, so wie er auf dessen Zustandekommen und Organisation verdienstvoll mitgewirkt, so verdankte man ihm auch die weitere Entwicklung und Regelung des Geschäftsganges. Zu seinem ehrenvollen Andenken schmückte sodann das Gericht den Sitzungssaal mit Rentzel’s von Gröger gemaltem Bildniß, als er 1821 in den Senat Hamburgs gewählt wurde, in welchem Amte er als Mitglied des Obergerichts ein weites Feld für sein juristisches Wissen und Wirken bis an seines Lebens Ende fand. Er starb am 16. Juni 1832.

Hamburg. Schriftsteller-Lexikon, Bd. VI, S. 245.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Sinnne