ADB:Schorch, Hieronymus Friedrich

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Artikel „Schorch, Hieronymus Friedrich“ von Ernst Landsberg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 376–377, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schorch,_Hieronymus_Friedrich&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 14:20 Uhr UTC)
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Schorch: Hieronymus Friedrich S., Jurist, ist am 23. October 1692 zu Erfurt geboren, wo sein Vater Johann S. älterer Bürgermeister war. Nachdem er seine Vorbildung auf dem Rathsgymnasium erhalten, studirte er auf der heimischen Hochschule 1708–1713, bezog 1713–1716 die Universität Leipzig und kehrte dann wieder in die Vaterstadt zurück, welche nun sein dauernder Aufenthaltsort bis zum Tode wurde, in welcher er mit der Zeit von einer Stufe zu der anderen in ruhigem Laufe der Entwicklung, seinen Familienverbindungen und eigenem Verdienste gemäß, gelangte und so, da er ein hohes Greisenalter erreichte, zu den höchsten Würden emporstieg. Zunächst ward er 1719 Vormundschaftsbeamter im Rathe, dann 1720 Obermarktherr, 1721 Beisitzer [377] des evangelischen Ministeriums und Inspector des Rathsgymnasiums, 1722 beider Rechte Doctor, 1728 Bürgermeister und in der Folge älterer Bürgermeister, 1732 außerordentlicher Professor der Rechte und adjungirter Assessor in der Juristenfacultät, 1735 ordentlicher Assessor derselben, 1736 ordentlicher Professor der Institutionen, 1741 kaiserlicher Hofpfalzgraf, 1744 Professor des Staatsrechts, 1752 Professor der Pandekten, 1753 Director der damals errichteten kurfürstlich Mainzischen Akademie nützlicher Wissenschaften, 1759 Professor des Codex und Lehnrechts, endlich 1765 Professor der Decretalen, Senior der Juristenfacultät und kurfürstlich Mainzischer wirklicher Regierungsrath. In seinen letzten Lebensjahren galt er als der älteste der damals lebenden Rechtsgelehrten Deutschlands; er ist gestorben am 9. Mai 1783, bis zum Ende akademisch wie litterarisch thätig. Er hat zahlreiche und vielfach tiefer, als man es wohl bei derlei Werken seiner Zeit gewohnt ist, eindringende Abhandlungen, namentlich in Form akademischer Gelegenheitsschriften, aus allen Gebieten der Jurisprudenz geschrieben; dagegen ist er, durch alle möglichen praktischen Arbeiten fortwährend in Anspruch genommen, zur Ausführung eines größeren, geschlossenen, bleibenden Werkes nicht gekommen; hierin wie in seinem ganzen Lebenslaufe repräsentirt er typisch die ernste, tüchtige, trotzdem immer mehrere Stufen hinter der Höhe zurückbleibende, kleinstädtische „bürgerliche“ deutsche Rechtsgelehrsamkeit des Jahrhunderts, welches seine Lebenszeit fast ganz ausfüllte.

Weidlich, Nachrichten u. s. f. II, 325 und Nachträge zum zweiten Theil III, 262. – Meusel, Lexikon der vom Jahre 1750 bis 1800 verstorbenen teutschen Schriftsteller XII, 403, mit genauem Schriftenverzeichniß.