ADB:Strassoldo, Raymund Anton Graf von

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Artikel „Strassoldo, Raymund Anton Graf von“ von Alois Knöpfler in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 516–518, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Strassoldo,_Raymund_Anton_Graf_von&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 23:57 Uhr UTC)
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Strassoldo: Raymund Anton Graf v. St., Fürstbischof von Eichstätt (1757–1781), geboren am 29. April 1718 zu Graz in Steiermark, war schon als Kind von seiner Mutter für den geistlichen Stand bestimmt worden, da er durch Verschlingen einer Kornähre dem Tode nahe war. Bereits mit 16 Jahren wurde er als Domherr von Eichstätt installirt, trat jedoch erst nach Vollendung der Studien im Collegium Germanicum in Rom als eigentliches Mitglied in das Capitel ein. Schon am 11. Februar 1751 wurde er, erst 33 Jahre alt, zum Domdecan erhoben. Nach dem Tode des Fürstbischofs Johann Anton II. am 19. April 1757 galt St. als eigentlicher Bischofscandidat, jedoch eine starke Partei der Wähler wollte den immer fühlbarer werdenden Einfluß der Jesuiten, als deren vorzüglichsten Gönner sich St. offen bekannte, möglichst zurückdrängen. So kam es, daß seine Wahl erst nach hartem Kampf im 6. Scrutinium und nachdem er eine Wahlcapitulation unterschrieben am 5. Juli 1757 mit geringer Majorität durchgesetzt werden konnte. Die Jesuiten feierten das Ereigniß mit ihren Studenten durch dreitägige Festlichkeiten. Am 30. April 1758 wurde St. als 65ster Nachfolger des hl. Willibald zum Bischof consecrirt, während die Belehnung mit den Regalien wegen der Wirren des 7jährigen Krieges erst am 6. März 1762 erfolgen konnte. Gerade diese Kriegswirren machten sich für den Fürstbischof vom Beginn seiner Regierung an drückend fühlbar. Als Reichsvasall mußte Eichstätt sein Contingent zur Armee des Prinzen von Hildburghausen stellen, das mit letzterer in der Schlacht bei Roßbach am 5. November 1757 fast gänzlich vernichtet wurde. Im ersten Kriegsschrecken flüchtete man was von Bedeutung war in das Archiv zu den Franciscanern nach Ingolstadt, Pretiosen und andere Werthobjecte nach Salzburg. Allein erst im Winter 1762 durchstreifte der Husarengeneral Kleist mit 6000 Mann plündernd und brandschatzend das Frankenland, so daß Bischof und Domcapitel die Flucht ergriffen. Doch blieb Eichstätt auch diesmal verschont. Endlich brachte der Hubertsburger Friede vom 5. Februar 1763 dem hartbedrängten Hochstift die ersehnte äußere Ruhe.

War so der Anfang der Regierung Strassoldo’s durch äußere Kriegsunruhen verdüstert, so zogen sich innere Kämpfe durch sein ganzes Pontificat hin. Zum größeren Theil hatten letztere ihren Grund in der unverkennbaren Bevorzugung der Jesuiten von Seiten des Bischofs, sowie auch in dessen strengerer kirchlicher Gesinnung, während sich andererseits bereits überall auf staatlichem, wie kirchlichem Gebiet die Vorboten einer gewaltigen Umwälzung bemerklich [517] machten. St. war noch einer der wenigen Kirchenfürsten jener Zeit, dem der Bischof stets über dem Fürsten stand, so sehr er auch bei passender Gelegenheit auf die äußere Repräsentation eines Fürsten hielt. Allem voran standen ihm seine priesterlichen Pflichten und die Obliegenheiten seines Amtes. Tadellos in seinem sittlichen Wandel und gewissenhaft in Erfüllung seiner Pflichten, gab er seinem Clerus das schönste Beispiel eines pflichteifrigen Priesters. Freilich müßte man es als ungesunde Rigorosität bezeichnen, dürfte man nicht leere Ziererei annehmen, daß der Bischof mit seiner eigenen leiblichen Schwester nur vor Zeugen sprechen wollte. Streng gegen sich, stellte er auch an seinen Clerus ernste Anforderungen. Schon als Capitelsvicar hatte er den jüngeren Clerikern den Besuch von Gasthäusern verboten, den Kanonikern aber nur den Besuch der Herrentrinkstube erlaubt. An die Priesteramtscandidaten stellte er strengere Anforderungen betreffs der wissenschaftlichen, wie moralischen Vorbildung, die sie vor allem durch die Jesuiten erhalten sollten. Gerade letzterer Punkt war Gegenstand langjähriger Auseinandersetzungen zwischen Bischof und Domcapitel. Ein edictum de ordinatione von 1759 ordnete das theologische Studium sowie den Prüfungsmodus und bestimmte, daß künftig kein Candidat zur Weihe zugelassen werde, wenn er nicht zuvor seine Befähigung nachgewiesen und durch geistliche Uebungen sich vorbereitet habe. Schon 1758 glaubte das Domcapitel durch die Maßnahmen des Bischofs die von ihm beschworene Wahlcapitulation verletzt, allein St. erklärte[WS 1] den Beschwerdeführern, dieselbe sei unkirchlich und deshalb ungültig. So entstand eine sich immer steigernde Verstimmung über die Strenge des Bischofs, die zur Folge hatte, daß in obwaltenden kirchenpolitischen Streitigkeiten nicht wenige Cleriker auf Seite des Staates traten. Wie in Deutschland überhaupt so hatten auch am kurfürstlichen Hof in München die Grundsätze des französischen Kirchenstaatsrechts immer mehr Eingang und Aufnahme gefunden, die zudem eine starke Stütze und Förderung fanden an dem seit 1763 auftretenden Febronianismus, sowie in dem Orden der Illuminaten. So folgten eine Reihe von staatlichen in das kirchliche Leben tief einschneidenden Mandaten: die kirchlichen Erlasse sollten dem staatlichen Placet unterliegen, die Sponsalien wurden als Temporalia erklärt, das kurfürstlich-geistliche Rathscollegium hatte die kirchlichen und theologischen Bücher zu approbiren und erweiterte überhaupt seine Befugnisse fortwährend auf Kosten der bischöflichen Jurisdiction. St. vertheidigte seine Gerechtsame mit Muth und Ausdauer, verband sich hierzu auch mit den übrigen Bischöfen des bairischen Territoriums. Allein die Denkschrift, die vom Salzburger Congreß von 1770 ausgearbeitet wurde, blieb ohne Erfolg. Die kräftigsten Stützen in diesem kirchenpolitischen Kampfe hatte der Bischof an den Jesuiten, daher mußte er es auch als den schwersten Schlag empfinden, als der Orden durch die Bulle Dominus ac redemptor vom 21. Juli 1773 aufgehoben wurde. Doch wußte St. den Schlag für sein Hochstift möglichst zu pariren: die Jesuiten legten in Eichstätt ihr Ordenskleid ab, setzten aber ihre bisherige Thätigkeit fort, in der sie der Bischof bis an seinen Tod zu halten wußte, trotz eines Mahnschreibens des Cardinals Carafa vom Frühjahr 1774 und trotz des fortwährenden Andringens des Domcapitels. Gegen Ende seines Lebens wendete sich übrigens seine Vorliebe von den Jesuiten zusehends mehr den Franciscanern und Capuzinern zu, die auch seit 1773 das Gymnasium in Ellingen leiteten.

Eines der wichtigsten Documente aus dem Pontificate Strassoldo’s ist die Pastoralinstruction, von dem Hofcaplan Dr. Heißig und dem Jesuiten Paul Kraus verfaßt. Es war dies ein den Clerus im Gewissen verpflichtendes Gesetz, das ihn täglich an die Erhabenheit seines Amtes und die Schwere seiner Pflichten erinnern sollte. Dieselbe hatte in der Diöcese Eichstätt Geltung von [518] 1768–1854. Ebenso gab der Bischof dem Clerus ein eigenes Proprium dioecesanum in die Hand und um die Rubriken genau nach römischer Praxis durchzuführen, ließ er einen eigenen Ceremonien-Instructor aus Rom kommen.

Bei allen äußeren und inneren Kämpfen verlor St. übrigens das praktische Leben nicht aus den Augen, sorgte vielmehr angelegentlichst für die religiösen wie wirthschaftlichen Interessen seiner Unterthanen. In erster Linie trat er den verschiedenen abergläubischen Gebräuchen und theatralischen Ausschreitungen ganz entschieden entgegen. So verbot er 1758 das sogenannte Osterlicht, womit gewöhnlich Wahrsagerei getrieben wurde, ebenso das Adam-Eva-Spiel, das die Vertreibung aus dem Paradies darstellen sollte. 1766 untersagte er jede theatralische Ausstattung der Charfreitagsprocession, obwol die Bürger hiergegen protestirten, „weil hierdurch die ganze Schönheit verloren gehe und auch die Nahrungsgewerbe darunter leiden“. 1768 verbot er aufs strengste den sinnlosen Gebrauch, ohne Taufe verstorbene Kinder an Wallfahrtsorte und in Einsiedeleien zu tragen, um sie durch eine bedingte Taufe wieder ins Leben zurückzurufen. Die Einsiedeleien suchte er möglichst einzuschränken, nur wenige durften fortbestehen. Unter dem 5. November 1772 hob er für den bairischen Bisthumsantheil eine Reihe von Feiertagen für das Volk auf und milderte im Hungerjahre 1771 das Fastengebot; außerdem ließ er dem Volke aus den eigenen und Klosterspeichern Getreide austheilen, und als dies nicht mehr ausreichte, solches aus Sachsen und Holland herbeischaffen. Eine seiner schönsten Stiftungen war das heute noch bestehende Waisenhaus in Eichstätt, dessen Bau im J. 1758 durch Vermittlung und Beihülfe des Bischofs begonnen wurde. Außerdem wurden unter Strassoldo’s Regierung 10 neue Staatsstraßen von 36 Stunden Länge und mit einem Kostenaufwand von 220,000 fl. durch das Hochstift geführt. In den Jahren 1762–1764 erstand das Lustschloß Hirschberg und 1776 die herrliche Mariensäule auf dem Residenzplatz, heute noch eine Zierde der Stadt Eichstätt. So waren 24 Regierungsjahre des Bischofs in sturmbewegter Zeit dahingegangen und hatten dessen Kräfte allzufrühe aufgezehrt. Seine letzten Lebensjahre wurden überdies noch verdüstert durch fortwährende Gichtschmerzen und langwierige Leberleiden, von denen ihn am 13. Januar 1781 ein sanfter Tod erlöste, nachdem er zuvor noch die ihm von Josef II. angetragene Cardinalswürde ganz entschieden abgelehnt hatte.

Leichenbegängniß – Raymund Antons, Bischofs zu Eichstätt, sammt der am 30. Jan. von Jos. Widmann gehaltenen Lob- u. Trauerrede. Eichstätt 1781. – Jul. Sax, Die Bischöfe und Reichsfürsten von Eichstädt 745 bis 1806. Landshut 1884.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: erkärte