ADB:Wilhelm VIII.

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Artikel „Wilhelm VIII., Landgraf von Hessen-Kassel“ von Hugo Brunner in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 60–64, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wilhelm_VIII.&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 17:45 Uhr UTC)
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Wilhelm VIII.; Landgraf von Hessen-Kassel; geboren am 12./22. März 1682, † am 1. Februar 1760, war der sechste Sohn des Landgrafen Karl und seiner Gemahlin Marie Amalie von Kurland. Er genoß die übliche Prinzenerziehung, die in einem einjährigen Aufenthalt in Genf und dann in einer Reise durch Frankreich und nach Paris ihren Abschluß fand. Wie er mit seinem um zwei Jahre älteren Bruder Karl ganz gleichmäßig erzogen worden war, so wurde er auch mit diesem zusammen im Herbst 1699 nach dem Haag geschickt, um dort Kriegsdienste zu suchen. König Wilhelm von Holland und Großbritannien, dessen Pathenkind der Prinz war, zeichnete ihn hier sowie auf einer längeren Reise nach England sehr aus und gab ihm schon im J. 1700 ein eigenes Reiterregiment, an dessen Spitze W. bald darauf am spanischen Erbfolgekrieg theil nahm. Er wurde ein tüchtiger Soldat; 1704 rückte er zum Generalmajor, 1709 zum Generallieutenant auf und wurde 1712 Gouverneur von Breda; 1723 erhielt er das Gouvernement von Mastricht, endlich 1727 wurde er holländischer General der Cavallerie. Bei Malplaquet in großer Lebensgefahr, nachdem ihm das Pferd unter dem Leibe todtgeschossen worden, wurde er nur durch die Tapferkeit seines Adjutanten v. Borck gerettet. Erst [61] 1747 legte er seine militärischen Würden in Holland nieder. – So wenig Aussichten W. in seiner Jugend hatte, einst zur Regierung zu kommen, so mehrten sich diese, als bis auf den Erbprinzen Friedrich (s. A. D. B. VII, 522) alle älteren Brüder vor ihm starben und dieser selbst mit seiner Gemahlin Ulrike Eleonore von Schweden in kinderloser Ehe lebte. W. selbst hatte aus seiner im J. 1717 mit Dorothee Wilhelmine von Sachsen-Zeitz abgeschlossenen Ehe einen einzigen Sohn, den 1720 geborenen nachmaligen Landgrafen Friedrich II. (s. A. D. B. VII, 524). Der Erbprinz, seit 1720 König von Schweden und als solcher verfassungsmäßig an sein Land gebunden, ernannte demgemäß, nachdem er im J. 1730 auch die Landgrafschaft Hessen übernommen hatte, seinen Bruder, der schon während der letzten Jahre Landgraf Karl’s die Staatsgeschäfte hier geführt hatte, nunmehr zum Statthalter und Regenten dieses Landes mit fast unbeschränkten Vollmachten. Als solcher hat er 21 Jahre gewaltet, bis er 1751 durch des Bruders Tod zur selbständigen Herrschaft gelangte. W. hat in der Politik seiner Zeit eine nicht unbedeutende Rolle gespielt. Er hatte Fühlung mit den mächtigsten Fürsten seiner Zeit, mit einigen derselben, so mit Friedrich dem Großen, mit Kaiser Karl VII., war er eng befreundet. Am engsten waren die Beziehungen zum großbritannischen Hofe, die in der Vermählung Maria’s, der Tochter König Georg’s II. von England, mit des Landgrafen Sohn Friedrich ihren Ausdruck fanden. Leider wurde der Lebensabend des Fürsten durch den Uebertritt dieses seines Sohnes und dereinstigen Nachfolgers zur katholischen Kirche schwer getrübt (s. d. Nähere a. a. O., S. 525f.). Aber der dem Glauben seiner Väter treu ergebene Fürst ergriff mit unnachsichtlicher Strenge so umfassende Maßregeln, daß alle aus dem Religionswechsel etwa dem Lande sowie dem regierenden Hause und der Sache des Protestantismus im Reich drohenden üblen Folgen und Gefahren im Keime erstickt wurden. Die im J. 1754 von dem Erbprinzen ausgestellte sog. Assecurationsacte entzog diesem allen Einfluß in kirchlichen Dingen auch für die Zeit seiner eigenen Regierung, ferner allen Einfluß auf die Erziehung seiner Kinder, welche der Großvater alsbald außer Landes, zuerst nach Göttingen, dann nach Kopenhagen schickte; endlich nahm sie ihm die Herrschaft über die im J. 1736 an Hessen-Kassel gefallene Grafschaft Hanau-Münzenberg in der Weise, daß diese nach dem Tode des Großvaters unmittelbar auf dessen ältesten Enkel übergehen sollte, was auch geschah. Diese letztere Maßregel namentlich, zu der sich W. als primus acquirens der Grafschaft – sein Bruder hatte ihm diese durch Vertrag von vornherein überlassen – berechtigt glaubte, war es, welche das Haus Hessen-Kassel gegen die katholische Propaganda sicherstellen sollte. Daneben war es eine Hauptsorge des Landgrafen, die Assecurationsacte von allen protestantischen Mächten gewährleisten zu lassen, in erster Linie von Preußen und England. Und als endlich Friedrich der Große (1756) dem Erbprinzen die lange erbetene Anstellung als preußischer Generallieutenant gewährte, da durfte der Vater mit Ruhe der Zukunft entgegensehen; sofern keine unvorhergesehenen Zwischenfälle eintraten, war der Streich, den die katholische Partei geführt, glücklich parirt. – Indessen diese Zwischenfälle traten bald genug ein und verdüsterten aufs neue die letzten Lebensjahre des Fürsten; der Krieg Englands mit Frankreich, der beginnende siebenjährige Krieg waren geeignet, alles wieder in Frage zu ziehen. Die Stellung, welche Hessen-Kassel in den Wirrnissen des 18. Jahrhunderts eingenommen hat, ist im wesentlichen bedingt durch die Freundschaft mit England-Hannover und die mit dieser Krone wiederholt abgeschlossenen Subsidientractate. Nach dem Uebertritt des Erbprinzen war es dann in erster Linie dieser Umstand, welcher den Landgrafen den allerengsten Anschluß an die protestantischen Vormächte suchen ließ. Schon in den Jahren 1723 und 1725 hatte W. dem [62] Könige Georg I. von England Besuche abgestattet. Unter seiner Vermittelung war 1726 ein Subsidienvertrag auf 12 000 Mann hessischer Truppen zu Stande gekommen, über welche der Prinz 1727 das Commando erhielt und die er 1729 Georg II. von England bei dessen Anwesenheit in Kassel vorführte. Bei dieser Gelegenheit soll auch der Plan der obenerwähnten, leider später so unglücklichen Familienverbindung beider Häuser zuerst beredet worden sein. Im Mai 1740, als die Vermählungsfeier Friedrich’s mit Maria stattfand, wurde der Vertrag auf vier Jahre und 6000 Mann erneuert, um dann allerdings für kurze Zeit eine Unterbrechung zu erleiden. Im J. 1741 war W. mit dem Kurfürsten von Baiern, nachmaligem Kaiser Karl VII., in freundschaftliche Beziehungen getreten. Derselbe stattete ihm kurz nach seiner Wahl, für die der Landgraf lebhaft gewirkt hatte, einen Besuch auf dem Schlosse Philippsruhe bei Hanau ab. Hier und nachher in Frankfurt kam ein Vertrag zu Stande (v. 2. März 1742), demzufolge 3000 Mann hessische Truppen in kaiserlichen Sold traten, wogegen der Kaiser die Garantie der hessischen Lande übernahm und dem Landgrafen die Kurwürde in Aussicht stellte. Trotz der ausdrücklichen Bedingung des Vertrages, daß die Truppen nicht gegen England verwandt werden sollten, hat die Abmachung für heutige Begriffe etwas Odiöses; denn die Thatsache, daß im österreichischen Erbfolgekriege auf beiden Seiten der kriegführenden Parteien Hessen zur Verwendung gekommen sind, bleibt bestehen. Indessen hat damals Niemand Anstoß daran genommen; der Soldat hatte nicht die Stellung im Volke, die er heute einnimmt; und dem minder mächtigen Staate waren seine noch vielfach geworbenen, schlagfertigen Regimenter in jener Zeit das beste Mittel, politischer Vortheile theilhaftig zu werden. Selbst Friedrich der Große war nicht abgeneigt, die Bemühungen Hessens um Erlangung der Kurwürde zu unterstützen, wenn ihm dagegen ein Regiment oder Bataillon überlassen würde. Seit der Zusammenkunft in Philippsruhe war W. eifrig für des Kaisers Interesse thätig und suchte insbesondere auf diplomatischem Wege ein besseres Verhältniß zwischen ihm und seinen Verbündeten einer- und König Georg II. andererseits anzubahnen. Im Sommer 1743 war er zu diesem Zwecke in Berlin und Hannover, und welchen Werth man an ersterem Orte auf die Freundschaft Hessens legte, beweist der Allianzvertrag, der zwischen ihm und Preußen (am 23. März 1743) zu Stande kam. Zwar wurden seine damals vielbesprochenen Bemühungen durch die politischen und kriegerischen Ereignisse überholt. Aber mit aller Energie und mit vielem diplomatischen Geschick nahm sich W. im Verein mit seinem Minister v. d. Asseburg nach der Schlacht bei Dettingen, insbesondere bei den zu Hanau gepflogenen Verhandlungen, der Sache des unglücklichen Kaisers an und machte sich insbesondere dem Wiener Hofe dadurch so unbeliebt, daß Maria Theresia geäußert haben soll, „sie werde zu jeder Unterhandlung mit dem Kaiser die Hand bieten, die nicht durch Prinz Wilhelm’s Hand gehe“. Der Unionsvertrag, der am 22. Mai 1744 zu Frankfurt zwischen dem Kaiser, Preußen, der Pfalz und Hessen abgeschlossen wurde, führte die noch in englischem Solde stehenden 6000 Mann auch dem Kaiser zu. Aber dessen Tod und der Friede zu Füssen machten sie wiederum verfügbar, und da mit diesen Ereignissen die von W. mit Zähigkeit festgehaltenen Ansprüche auf die 10. Kur zunächst aussichtslos wurden, so gab er die Truppen durch einen neuen Tractat an England zurück, das sie unter des Erbprinzen Friedrich Commando zur Niederwerfung des Prätendenten Karl Stuart in Schottland gebrauchte. Am 18. Juli 1755 endlich kam derjenige Vertrag zu Stande, welcher das Schicksal Hessens im siebenjährigen Kriege an dasjenige der vereinigten Mächte England und Preußen band, und demzufolge Landgraf W. seinem Verbündeten das für die damalige Zeit stattliche Contingent von 12 000 Mann überließ, welches im [63] Laufe des Krieges, nämlich bei der Erneuerung des Vertrages am 17. Jan. 1759, auf 20 000 Mann erhöht wurde. Da W. dem Beschlusse des Reichskrieges gegen Preußen (10. Januar 1757) nicht beitrat, auch die Römermonate verweigerte, so erschien im Frühling des genannten Jahres der Chev. de Folard als außerordentlicher französischer Gesandter zweimal in Kassel, um unter Drohungen und Verheißungen den Landgrafen zum Anschluß an das Reich und zur Zurückberufung seiner Truppen zu veranlassen. Allein er machte keinen Eindruck auf diesen, der wol wußte, daß sein Sohn bei einem etwaigen Anschlusse an Frankreich auf dessen Hülfe zum Umsturz der verhaßten Religionsverschreibung zählen durfte. Die Politik des Landgrafen, aufs trefflichste geleitet von seinen beiden Ministern Hardenberg und Donop, denen als trefflicher Finanzmann der Baron Waitz v. Eschen zur Seite stand, ging unentwegt darauf hin, zu betonen, daß der Subsidientractat mit England, als zu einer Zeit abgeschlossen, wo von kriegerischen Verwickelungen zwischen dieser Macht und Frankreich noch keine Rede gewesen sei, keinen Grund zu einer feindseligen Behandlung seiner Lande abgeben könne, daß er demnach für diese die Neutralität beanspruche, wobei er sich auf das eigene Beispiel Frankreichs berief, das um solcher Verträge willen ebenwol gewisse Reichsfürsten in Schutz genommen habe, so daß sie nicht als kriegführende Theile angesehen worden seien. Von der Erfolglosigkeit solcher Vorstellungen von vornherein überzeugt, hatte W. jedoch bei Zeiten Schritte gethan, um die vertragsmäßige Hülfe Englands in Anspruch zu nehmen. Seinen Subsidienvertrag mit dieser Macht gedachte er zu einem regelrechten Bündniß mit England und Preußen zu erweitern; auch war er es, von dem der Plan einer Union der protestantischen Mächte zur Bekämpfung des österreichisch-französischen Uebergewichts ausging. In beiden Fällen von Preußen lebhaft unterstützt, wurde er bezüglich des Bündnisses ebenso wie des vertragsmäßig stipulirten Schutzes seiner Lande vom Londoner Cabinet mit leeren Redensarten hingehalten. Der Unionsplan aber scheiterte an der Unthätigkeit und Engherzigkeit Hannovers. Am 5. Juni 1757 mußte W. sein Land vor den anrückenden Franzosen verlassen und floh nach Hamburg. Nachdem in der Schlacht bei Hastenbeck die Unfähigkeit des englischen Heerführers, des Herzogs von Cumberland, den Alliirten seines Vaters mit den Waffen Schutz zu gewähren, klar zu Tage getreten war, zeigte auch die Convention von Kloster Seven sein Unvermögen, sie diplomatisch sicher zu stellen. Als die hessischen Truppen infolge dieser Convention den Rückmarsch in die Heimath antraten, erfuhr Landgraf W. zu seiner nicht geringen Bestürzung, daß der französische Höchstcommandirende, der Herzog v. Richelieu, befohlen habe, die Hessen alsbald nach dem Betreten des heimischen Bodens zu entwaffnen. Von einer solchen Behandlung stand in der Convention keine Silbe, und sofort entsandte W. einen seiner Räthe in das Hauptquartier Cumberland’s, um Protest zu erheben. Seinen energischen Vorstellungen war es zu danken, daß der schon begonnene Rückmarsch aller, auch der braunschweigischen Truppen sofort sistirt wurde. Die furchtbaren Drohungen Richelieu’s und seine Verheißungen machten eben so wenig Eindruck, wie seine gegen das Land ausgeübten Vergeltungsmaßregeln. W. hatte bald die Genugthuung, daß die Convention von König Georg für nichtig erklärt wurde, und daß die hessischen Truppen mit denen der übrigen Verbündeten unter der Führung des Herzogs Ferdinand von Braunschweig auch seine Staaten von den Franzosen befreiten. Am 6. Mai 1758 sah er seine Residenz noch einmal wieder. Aber schon am 17. Juli mußte er Kassel aufs neue verlassen, um es nie wiederzusehen. Er begab sich zunächst nach Rinteln und von da nach Bremen, immer krank, oftmals dem Tode nahe, aber treu begleitet und gepflegt von seiner Schwiegertochter, deren Nähe ihm [64] unentbehrlich war. Die wechselnden Erfolge der Verbündeten führten ihn im Februar, sodann wiederum im October 1759 von Hamburg bezw. Bremen nach Rinteln zurück. Allein die Hoffnung, daß er seine von den Franzosen nach ihrer Niederlage bei Minden geräumten Lande noch einmal betreten werde, erwies sich als eitel. Er war zu krank und starb in Rinteln am 1. Februar 1760, der letzte in der Reihe wirklich bedeutender Regenten, die Hessen besessen hat. Er war von bewundernswerther Standhaftigkeit, unbeugsamen Charakters. Seiner Festigkeit ist es zu danken, daß die alliirte Armee Preußen im siebenjährigen Kriege die Flanke decken konnte, und diese Festigkeit ist um so höher anzuschlagen, als der Krämergeist der Engländer sich den berechtigten Forderungen des Landgrafen gegenüber stets in seiner nacktesten Form zeigte. Mit seinem Sohne hat W. sich nicht wieder ausgesöhnt. Aber sonst war er von großer Freundlichkeit und Leutseligkeit, welche Eigenschaften die Zeitgenossen seinem langen Aufenthalte in der Republik Holland und dem Verkehr mit den freien Bürgern dieses Landes zuschrieben, das er außerordentlich liebte. Hier hatte er auch das feine Kunstverständniß sich angeeignet, von dem die von ihm begründete Kasseler Bildergalerie ein schönes Zeugniß ist. Maler wie Freese und besonders Joh. Heinr. Tischbein berief er an seinen Hof, ebenso den trefflichen Bildhauer Nahl. Von der Baumeisterfamilie du Ry ließ er den bedeutendsten, Simon Louis, mit großen Kosten ausbilden. Das unweit der Hauptstadt gelegene reizende Rococoschloß Wilhelmsthal, zu dem er im J. 1753 den Grund legte, redet noch heute von dem geläuterten Geschmacke dieses Fürsten, den Friedrich der Große für das liebenswürdigste Mitglied des ganzen heil. röm. Reiches erklärte, und von dem er bei der Nachricht seines Todes sagte, daß er seinen besten Freund verloren habe.

Hochfürstl. Lebenslauf, welcher bey dem höchsten Leichenbegängniß Des … Herrn Wilhelm des VIII., Landgraffen zu Hessen, … von den Cantzeln … abgelesen worden. Kassel 1760. – Denkwürdigkeiten des Freiherrn A. F. v. d. Asseburg, herausgeg. von Varnhagen v. Ense. Berlin 1842. – Th. Hartwig, Der Uebertritt des Erbprinzen von Hessen-Kassel z. Katholicismus. Kassel 1870. – Ein kleinstaatlicher Minister des 18. Jahrh. Leben und Wirken Friedrich August’s Frhrn. v. Hardenberg. Hrsg. v. e. Mitgl. d. Familie. Leipzig 1877. – H. Brunner, Die Umtriebe Frankreichs u. a. Mächte zum Umsturze der Religionsverschreibung des Erbpr. Friedrich von Hessen-Kassel. (Zeitschr. d. V. f. hess. Gesch. N. F. Bd. XII, S. 1 ff.) – Derselbe, Die Politik L. Wilhelm’s VIII. von Hessen vor u. nach dem Ausbr. des 7 jähr. Krieges (ebd. Bd. XIII, S. 1 ff.). – E. Meyer, Maria, Landgräfin von Hessen, geb. Prinzessin von England. Gotha 1894. – Polit. Correspondenz Friedrich’s d. Gr. I–XIX. – Droysen, Gesch. d. preuß. Politik V, 82 ff. – A. v. Drach, Mittheilungen aus d. Briefwechsel des L. Wilhelm VIII mit dem Baron Häckel, betr. Gemäldeerwerbungen f. d. Kasseler Galerie (Zeitschr. „Hessenland“, Jahrg. 1890, Nr. 24 u. 1891 Nr. 1 u. 2). – O. Gerland, Paul, Charles u. Simon Louis Du Ry. Stuttgart 1895. – Collectaneen der Ständ. Landesbibl. zu Kassel (Schmincke).