ADB:Alberti, Valentin

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Artikel „Alberti, Valentin“ von Clemens Brockhaus in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 215–216, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Alberti,_Valentin&oldid=- (Version vom 23. April 2024, 19:26 Uhr UTC)
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Alberti: Valentin A., lutherischer Theolog, geb. 15. Dec. 1635 zu Lehna im Fürstenthum Jauer in Schlesien, † 19. Sept 1697 zu Leipzig. A. studirte in Leipzig, wurde 1656 Magister und Collegiat des Frauencollegiums, 1661 Assessor der philosophischen Facultät, 1663 Professor der Logik und Metaphysik, 1668 Licentiat, 1672 außerordentlicher Professor, 1678 Doctor der Theologie, Assessor des geistlichen Consistoriums und der theologischen Facultät daselbst. Eine ansehnliche Reihe meist theologischer, auf dem Gebiete der Polemik und Symbolik [216] sich bewegender Schriften Alberti’s führt Adelung auf, freilich hat er zu denselben auch eine Anzahl von Dissertationen gerechnet, die von verschiedenen Doctoranden unter dem Decanat Alberti’s vertheidigt wurden, aber nicht von A. selbst herrühren. Der theologische Standpunkt Alberti’s ist der bewußt orthodox-lutherische, und wird von ihm sowol der römischen Kirche als dem Pietismus gegenüber geltend gemacht, mit denen beiden er in Streit gerieth. Gegen die Angriffe der römischen Kirche, die ein Ungenannter im Auftrage des Bischofs von Neustadt bei Wien, Leopold von Kollonitsch verfaßt hatte und die hauptsächlich auch der Orthodoxie der Leipziger theologischen Facultät galten, antwortete A. als Beauftragter des Kurfürsten Johann Georg III. von Sachsen in der „Gründlichen Widerlegung eines päpstlichen Buches etc.“, Leipzig 1684, und suchte namentlich den Vorwurf der Veränderung des Textes der Augsburgischen Confession, sowie einer Lehrdifferenz zwischen diesem „Augapfel“ der lutherischen Kirche und der Concordienformel und damit in Verbindung einer Abweichung der lutherischen Theologen von den Bekenntnißschriften ihrer Kirche überhaupt zu entkräften. Er verfährt in dieser Vertheidigung etwas breit und mechanisch, jedoch nicht ungeschickt und zeigt sich dabei als gründlicher Kenner der Symbole. Gegen die Pietisten und deren Haupt Spener polemisirt A. in der „Ausführlichen Gegenantwort auf Spener’s sogenannte gründliche Vertheidigung seiner und der Pietisten Unschuld“ 1696, und hält sich namentlich an die Achillesferse des Pietismus, die Aufstellung einer sittlichen Vollkommenheit durch die pietistischen Heiligungsgrade, die nur zu Hochmuth und Selbsttäuschung führten, ebenso greift er das Conventikelwesen und überhaupt den religiösen Subjectivismus im Pietismus und den ihm verwandten Richtungen freilich nicht ohne beschränkte Ausschließlichkeit an. Neben Carpzow und Pfeifer war auch vor Allen er es, der die Entfernung des Thomasius von Leipzig durchsetzte. Unter den mehr philosophischen Schriften des Verfassers ist namentlich das „Compendium juris naturae orthodoxae theologiae conformatum“, Leipzig 1678, zu nennen, das eine Construction des Naturrechtes, als der Ordnung des sündlosen Urzustandes des Menschen versucht. Außerdem existiren auch einige Proben von Alberti’s dichterischem Talent (unter der Chiffre D. K. A.) bei Hoffmannswaldau u. A. Ein umfangreiches Gedicht das A. bei seinem Abgang von der Schule zu Lauban im J. 1653 zum Preise dieser Stadt verfaßt hatte, zeigt eine schon früh ausgebildete Begabung für lateinische Versification.

Memorie und Schriftenverzeichniß bei H. Pipping, Mem. theol. p. 669.