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ADB:Alexander von Battenberg

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Artikel „Alexander I., Fürst von Bulgarien“ von Wilhelm Diehl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 45 (1900), S. 751–756, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Alexander_von_Battenberg&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 17:20 Uhr UTC)
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Alexander I., der erste Fürst von Bulgarien, ist am 5. April 1857 zu Verona als zweitältester Sohn aus der Ehe des Prinzen Alexander von Hessen und der Prinzessin Julie von Battenberg (der Tochter des letzten polnischen [752] Kriegsministers Moritz v. Haucke und früheren Hoffräuleins der Kaiserin Maria von Rußland) geboren. Seine erste Erziehung empfing er im Elternhause in Darmstadt und hierauf im Kasseler Gymnasium. Mit dem 13. Lebensjahr trat er in die thüringische Erziehungsanstalt Schnepfenthal ein, welcher er 21/2 Jahr, bis Ostern 1873, angehörte und bis an sein Lebensende die treueste Anhänglichkeit bewahrte. Hierauf folgte seine militärische Vorbildung in der Cadettenschule zu Dresden (1873 bis 1875) und sein Eintritt in das 2. hessische Leibdragonerregiment Nr. 24 im J. 1875. Von einschneidender Bedeutung für seinen ganzen Lebensgang wurde der Ausbruch des russisch-türkischen Krieges 1877. Mit dem Kaiser Alexander II. von Rußland durch die Bande der Verwandtschaft und herzlichster gegenseitiger Zuneigung verknüpft, wurde er von letzterem schon gleich nach Ausbruch des Krieges in das russische Hauptquartier berufen, welchem ehrenden Ruf er mit Erlaubniß des deutschen Kaisers auch sofort Folge leistete. Als die kriegerischen Verwicklungen sich immer ernster gestalteten, wurde er nach einander verschiedenen russischen Regimentern zugetheilt, in deren Mitte er sich an mehreren Ruhmesthaten der russischen Armee (Bombardement von Nikopolis, Uebergang über die Donau, Eroberung von Tirnova, Schlachten bei Han-Kioi Uflanlii und Kazanlyk, Eroberung von Stara-Sagora, Schlacht bei Nova-Sagora, Sturm auf Plewna, Kämpfe um den Schipkapaß) betheiligte und (namentlich bei der Zerstörung der Eisenbahnlinie Philippopel-Adrianopel) sich in hervorragender Weise bethätigte. Nach dem Friedensschluß kehrte er mit reichen Ordensauszeichnungen versehen in die deutsche Heimath zurück, um nach einem längeren Erholungsurlaub bei seinen Eltern in Jugenheim a. d. Bergstraße mit Bewilligung des Kaisers Wilhelm I. im Regiment der Garde du Corps seine deutschen Militärdienste wieder aufzunehmen. Aus dieser Stellung rief ihn das Vertrauen der bulgarischen Nationalversammlung, welche ihn am 29. April 1879 einstimmig zu ihrem Fürsten wählte. A. nahm die Wahl nach einigem Zögern auf Rath Alexander’s II. an und war damit der erste Fürst des durch den Vertrag von San Stefano neugeschaffenen und durch den Berliner Congreß anerkannten und abgegrenzten bulgarischen Reiches.

Die siebenjährige Thätigkeit des Fürsten in seinem Lande gruppirt sich um drei wichtige Ereignisse, welche zeitlich z. Th. auseinanderliegend und scheinbar nicht zusammengehörend doch in einem thatsächlichen inneren Zusammenhang zu einander stehen. Es sind die Verfassungskämpfe im eigenen Land, die Vereinigung Bulgariens mit Ostrumelien und der serbisch-bulgarische Krieg. Daß innere Kämpfe in dem neuen Lande entstehen mußten, war eine geschichtliche Nothwendigkeit. Sie erhielten durch die Verbitterung, in der sich die zwei führenden Parteien (conservativ und liberal) gegenüberstanden, zumal bei den steten russischen Intriguen ihre ganz besondere Schärfe. Dies zeigte sich gleich von vornherein. Es gelang dem Fürsten nur schwer, ein Ministerium zu bekommen, welches die Majorität der Nationalversammlung auf seiner Seite hatte, so wenig er es auch an wohlgemeinten rasch auf einanderfolgenden Versuchen (conservatives Ministerium Burmoff, liberale Ministerien Clement und hierauf Dragan Zancoff und Karaveloff) fehlen ließ, und als er ein solches hatte (nämlich Zancoff und später Karaveloff), da überschritten dessen Leiter ihre Befugnisse in einer Weise, daß A., zumal unter dem Druck der Ermordung seines Oheims, des Kaisers Alexander II. von Rußland († am 13. März 1881), den Entschluß faßte, sich zwecks Herstellung gesicherter Verhältnisse an sein Volk wegen Suspendirung der bestehenden Verfassung, der sog. Tirnovaer Constitution von 1879, zu wenden und auf die Krone zu verzichten, für den Fall die Bevölkerung sich gegen seinen Beschluß aussprechen sollte. Da die infolge der diesbezüglichen Proclamation vom 9. Mai 1881 in Scene gesetzte Volksabstimmung zu Gunsten [753] des Fürsten ausfiel, war A. unter Suspendirung (nicht Abänderung) der Verfassung „für die Dauer von sieben Jahren mit außerordentlichen Vollmachten bekleidet“ und hatte das Recht, „Erlasse zur Schaffung neuer Einrichtungen (Staatsrath) und zur Einführung von Verbesserungen in allen Gebieten geben zu können“, ohne verpflichtet zu sein, die Nationalversammlung jedesmal um ihre Genehmigung ersuchen zu müssen. Nach dem Manifest vom 13. Juli 1881, in welchem er dem Volk für das Vertrauen dankte und die Grundlinien seines jetzigen Regierungsprogramms vorlegte, schränkte er freilich diese Machtvollkommenheit selbst dadurch ein, daß er versprach, die Nationalversammlung auch weiterhin alle Jahr einmal und außerdem noch in besonderen Fällen zur Berathung actueller Fragen einzuberufen und ihr in den Fragen des Budgets, der Steuern und der Einnahmen und Ausgaben des Staates sowie bei Angelegenheiten internationalen Charakters sogar das Recht der Entscheidung concedirte. War Fürst A. über dieses Hemmniß leichter, als er selbst gedacht, hinweggekommen, so sollte ihm gerade aus denjenigen Maßnahmen, in denen er eine Lösung des Conflictes gesehen hatte, eine Summe neuer Schwierigkeiten erwachsen. Da nämlich der neugegründete Staatsrath die für ihn in Aussicht genommene Arbeit der Versöhnung der Parteien auch nicht leisten konnte, mußte sich der Fürst unter russischem Druck und in Anbetracht der immer heftiger werdenden Gegensätze im Land nach geeigneten Persönlichkeiten für seine beiden wichtigsten Ministerposten, den des Kriegsministers und den des Ministers des Innern, in dem noch immer eng mit Bulgarien zusammenhängenden Rußland umsehen. Er wählte die beiden russischen Generäle Kaulbars und Soboleff, zwei Männer, welche trotz mancher persönlicher Verdienste nicht im Stande waren, den Conflict zu beseitigen sondern ihn durch ihre Antipathie gegen die bulgarischen Officiere und ihre Opposition gegen die Liberalen (neues Wahlgesetz) nur noch verschärften. Ebenso geriethen sie in noch schärferen Gegensatz zur Nationalversammlung als die früheren Ministerien, ja schließlich in Gegensatz zum Fürsten selbst. In der Zeit ihrer Thätigkeit bildete sich jene Spannung zwischen dem Fürsten und dem Kaiser Alexander III. heraus, welche dem Fürsten nachher so schlecht bekommen sollte. Vorderhand erreichten die Generäle ihr Ziel nicht. Unter dem Druck der gesteigerten liberalen Opposition gegen ihre Intriguen mußten sie demissioniren, nachdem der Fürst sich im Einverständniß mit den Liberalen am 11. September 1883 entschlossen hatte, die alte Constitution von Tirnova wieder herzustellen und „eine Commission zu ernennen, die aus den vornehmsten und ehrenwerthesten Leuten des Fürstenthums ohne Rücksicht auf politische Ueberzeugungen zusammengesetzt unter seinem Vorsitz eine neue Verfassung ausarbeiten sollte“. Mit der Bildung eines neuen Ministeriums wurde der durch sein doppelzüngiges Verhalten im Kampf mit den russischen Generälen wieder zu Ehren gekommene Dragan Zancoff und nach seinem zweiten Abgang dem Wunsch der Nationalversammlung entsprechend Karaveloff beauftragt. Der Friede im Lande schien besiegelt. Freilich war für den Fürsten mit der Entlassung der russischen Generäle eine viel gefährlichere Gegnerschaft entstanden, nämlich die des Kaisers Alexander III. von Rußland. Vorläufig fand sie nur ihren Ausdruck in der Abberufung etlicher in bulgarischen Diensten stehenden russischen Officiere. Daß sie stärker wurde, hat seinen Grund in der nunmehr von A. ins Werk gesetzten Vereinigung Bulgariens mit Ostrumelien. Der Vertrag von San Stefano hatte durch den Berliner Congreß auch eine Aenderung hinsichtlich des Umfangs des bulgarischen Reiches erfahren. Während dem ersteren ein „unirtes Bulgarien“ vorschwebte, hat letzterer nur Nordbulgarien als fast unabhängiges Fürstenthum anerkannt, dagegen Südbulgarien (Ostrumelien), [754] freilich als autonomes Gebiet, der unmittelbaren politischen und militärischen Macht des Sultans unterstellt und Macedonien ihm völlig belassen. Die in Ostrumelien vorhandene Stimmung ließ nun auch in der Umgebung des Fürsten A. den Plan einer nachträglichen gewaltsamen Vereinigung Ostrumeliens mit dem Fürstenthum Bulgarien entstehen. Die Thatsache, daß die Russen gleich nach Unterzeichnung des Berliner Vertrags der Realisirung des Vereinigungsplanes näher getreten waren und diesen Plan auch weiterhin, wenn auch nicht im Sinne des Fürsten A., festhielten und für ihn wirkten, bedeutete ebensosehr eine Förderung der Sache wie die Mißwirthschaft, welche unter der Regierung der türkischen Generalgouverneure Aleko-Pascha und Gavriil-Pascha in Rumelien eingerissen war. Dazu kam die Arbeit geheimer Comités, die wie ein Netz das ganze Land überspannten. Die Vereinigung vollzog sich infolge eines Aufstandes im September 1885. Seine Folge war die Gefangennahme Gavriil-Pascha’s und die Ausrufung des Fürsten A. zum Fürsten des vereinigten Bulgarien, welcher dieser auch in einer Proclamation vom 20. September mit dem Titel „durch Gottes Gnaden und durch den Willen des Volkes Fürst von Nord- und Südbulgarien“ Folge leistete und durch einen feierlichen Einzug in Philippopel besiegelte. Freilich war A. damit noch nicht von den Großmächten anerkannt. Es gelang ihm zwar, den Sultan mit den neugeschaffenen Verhältnissen auszusöhnen, indem er sich bereit erklärte, die Rechte der Pforte unangetastet zu lassen und nach wie vor den Tribut Ostrumeliens an den Sultan zu zahlen, aber Rußland versagte sowol ihm wie einer Abordnung des bulgarischen Volkes gegenüber die Zustimmung zur Vereinigung. Kaiser Alexander III. zog sogar jetzt seine sämmtlichen noch in bulgarischen Diensten stehenden russischen Officiere zurück und ließ den Fürsten aus der Liste der russischen Armee streichen. Gleichzeitig trat eine Conferenz der Großmächte zu Constantinopel zusammen, um zur Vereinigung Stellung zu nehmen. Ehe diese zu definitiven Beschlüssen über die ostrumelische Frage kam, war aber schon eine andere ernste Sache in den Vordergrund des Interesses der Bulgaren getreten, nämlich der serbisch-bulgarische Krieg. Es steht außer Zweifel, daß dieser seinen letzten Grund in der Steigerung der bulgarischen Macht hatte, welche dem Serbenkönig gefährlich erschien. Doch ist hier nicht der Ort hierauf einzugehen. Erwähnt sei bloß, daß der Krieg aus ganz kleinlichen Veranlassungen heraus entstand und von A. Alles geschah, den Kampf, den er eben so wenig brauchen konnte, zu vermeiden. Der Krieg war nur von kurzer Dauer. Am 14. November wurde die serbische Kriegserklärung übermittelt, am 17. bis 19. November fiel bereits der Hauptschlag gegen die serbische Hauptarmee, welche sich in der Richtung auf Sofia bewegen wollte, bei Slivnitza. Die Folge dieses Sieges war bei den Bulgaren der Uebergang zur Offensive, die mit den Siegen bei Dragoman am 23., Zaribrod am 24., Pirot am 27. gekrönt war und durch österreichische Einmischung mit einem vorläufigen Waffenstillstand vom 29. November endigte. Nach längeren Verhandlungen, bei denen sich die Vertreter der europäischen Großmächte betheiligten, kam es dann am 21. December zu einem Waffenstillstand bis zum 1. März 1886 und zur Räumung des feindlichen Landes, woran sich der Friede von Bukarest am 2. März 1886 anschloß.

Auch diese günstigen Erfolge vermochten des Fürsten A. Herrscherglück nicht zu begründen. Waren schon grade während der Tage von Slivnitza Versuche gemacht worden, eine Verschwörung zum Zweck seiner Entthronung anzuzetteln, welcher außer ihrem geistigen Vater Clement, auch Zancoff und andere Russophilen angehörten, so traten die geheimen Agitationen gegen den Fürsten namentlich in den Kreisen der Officiere in der Zeit nach dem Kriege immer stärker hervor. Sie hatten ihren Rückhalt an Rußland und arbeiteten hauptsächlich [755] mit dem zweifellos richtigen Gedanken, daß nur durch den Fall des Fürsten die Freundschaft mit Rußland wieder erneuert werden könne. Daß es aber an russischer Freundschaft fehlte, hatte sich nach dem serbisch-bulgarischen Krieg bei der vorläufigen Lösung der ostrumelischen Frage gezeigt. A. war gegen seine Abmachungen mit der Pforte unter dem Druck der russischen Forderungen nur zum Generalgouverneur auf fünf Jahre (nicht lebenslänglich) ernannt, diese Ernennung nicht an seine Person, sondern an die des jeweiligen Fürsten von Bulgarien angegliedert und die beabsichtigte Militärconvention mit der Türkei im Entstehen zerstört worden. Während A. sich anschickte als Generalgouverneur die Verhältnisse in Rumelien zu ordnen, erreichten die geheimen Agitationen den Gipfel. Sie führten nach verschiedenen mißlungenen Versuchen, der Person des Fürsten habhaft zu werden oder ihn im Volke zu verdächtigen und seine Absetzung herbeizuführen, zur Katastrophe vom 21. August 1886. Fürst A. wurde unter hervorragender Betheiligung der Cadettenschule und des Strumsky-Regimentes in der Nacht in seinem Palais zu Sofia gefangen genommen, sofort nach dem Kloster Vuhovsky, 27 Kilometer von Sofia, gewaltsam entführt und für abgesetzt erklärt. An den folgenden Tagen vollzog sich seine Verbringung nach Rahova und dann mittels der Yacht „Alexander“ nach Reni, wo er den russischen Behörden als politischer Verbrecher übergeben wurde. Aus dieser Gefangenschaft befreite ihn zwar bald der Druck, welchen die öffentliche Meinung in Europa über die Geschehnisse des 21. August auch auf Rußland ausübte, ebenso gelang es einer von Philippopel ausgegangenen Gegenrevolution, bei der sich besonders Hauptmann Veltcheff hervorthat, die nach des Fürsten Entführung constituirte Regierung zu stürzen und die aufständischen Regimenter zur Ergebung zu zwingen, worauf der Fürst von Lemberg über Bukarest nach Bulgarien unter großem Jubel der Bevölkerung zurückkehrte. Aber seines Bleibens im Lande war nicht mehr lange. Die jetzt ganz offene feindselige Haltung des Kaisers Alexander III. von Rußland, sowie die ablehnende Stellung des Fürsten Bismarck, die beide unter den jetzigen Verhältnissen in dem Verbleiben des Fürsten A. auf dem bulgarischen Thron ein Unglück für Bulgarien und die Balkanstaaten überhaupt sahen, veranlaßten diesen, durch eine Proclamation vom 7. September 1886 auf den bulgarischen Thron freiwillig zu verzichten. Alle Versuche, ihn wieder zur Rückkehr zu bewegen, scheiterten an diplomatischen Rücksichten. Sein Nachfolger wurde Fürst Ferdinand. Dieselben diplomatischen Rücksichten durchkreuzten auch zwei andre Pläne seines Lebens. Es gelang ihm nicht, in die deutsche Armee, der er vor seiner Erwählung zum Fürsten angehört hatte, wieder aufgenommen zu werden. Ebenso unterblieb infolge Einspruchs des Fürsten Bismarck die ihrer Realisirung nahegebrachte Verlobung mit der Prinzessin Victoria von Preußen, der Tochter des Kaisers Friedrich III. Am 6. Februar 1889 vermählte sich der Fürst mit Johanna Loisinger, einer früheren Sängerin. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich verlieh seiner Gemahlin und seiner Nachkommenschaft aus dieser Ehe die Grafenwürde, während der Großherzog von Hessen am 11. Januar 1889 ihm die Erlaubniß ertheilte, „statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen Graf von Hartenau“ zu führen. Am 26. October 1890 trat A. unter diesem Namen in die österreichische Armee ein. Er bekleidete zuerst die Stelle eines Obersten im Regiment Leopold II. Nr. 27, wurde dann Commandeur dieses Regimentes und April 1892 Generalmajor und Commandeur der 11. Brigade. Er wohnte in dieser ganzen Zeit in Graz, wo die erwähnten Commandos waren. Seine Ernennung zum Feldmarschalllieutenant und Divisionär, zu welcher ihn sein Kaiser nach den großen Manövern von 1893 im voraus beglückwünschte, sollte er nicht erleben. Er starb am 17. November 1893 infolge einer plötzlich ihn überfallenden [756] Bauchfellentzündung. Seine sterblichen Reste wurden auf Bitten der bulgarischen Nationalversammlung mit Bewilligung der Verwandten des Fürsten in Sofia beigesetzt. Ebenso bewilligte die Nationalversammlung für die Wittwe und die beiden Kinder des Verstorbenen (Assen, geboren am 4. Januar 1890 und Zwetana, geboren am 24. October 1893) eine jährliche Pension von 40 000 Frcs.

Es ist selbstverständlich, daß eine Persönlichkeit, welche wie Fürst A. auf einen so exponirten Posten berufen ist, in ihren Maßnahmen und Zielen verschieden beurtheilt wird. Trotzdem wird man bei eingehender Prüfung des Lebens des Fürsten sich keiner Unwahrheit oder Uebertreibung schuldig machen, wenn man ihn als einen Charakter bezeichnet, der ebenso muthig und entschlossen war im Kampfe mit politischen Feinden wie im Ringen mit harten Verhältnissen, die ihn erdrücken wollten. Seine Siege auf dem Schlachtfeld, seine Ausdauer in den inneren Kämpfen, sein Verzicht um des Landes willen sind Ehrenzeugnisse, mit denen der sich ein dauerndes Denkmal gesetzt hat, der vom ersten bis letzten Tag seiner Regierung das Opfer von Verhältnissen war, die er zum größten Theil weder selbst geschaffen hatte, noch auch im Stande sein konnte zu beherrschen.

Alexander Fürst von Bulgarien, Mittheilungen aus seinem Leben und seiner Regierung nach persönlichen Erinnerungen von Adolf Koch (früherem Hofprediger des Fürsten und jetzigem Pfarrer in Pfungstadt in Hessen), Darmstadt 1887. – Fürst Alexander I. von Bulgarien (1879–1886) von A. F. Golowine, Wien 1896. – In dem letzteren Werke auch Hinweise auf weitere, besonders russenfreundliche, Litteratur.