ADB:Breckling, Friedrich

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Artikel „Breckling, Friedrich“ von Gustav Frank in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 278–279, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Breckling,_Friedrich&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 09:49 Uhr UTC)
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Breckling: Friedrich B., geb. zu Handewitt im Schleswig’schen 1629, † im Haag 1711, Prediger in seiner Heimath und zu Zwoll in Over-Yssel, gehört zu den Jüngern des hocherleuchteten Kronpropheten Deutschlands Jakob Böhme’s und des Böhmisten Gichtel, der eine Zeit lang bei ihm Vorsänger, Caplan und Hausknecht war. Eingedrungen in die penetralia sapientiae divinae, legte er Zeugenschaft ab wider die Gottlosen aus allen Secten und Ständen. Sein Tadel galt dem Babel der heutigen Christenheit, welches eine Behausung ist voller Nachteulen, Drachen, Igel, Wölfe, Basilisken, Ottern, Zauberer, Feldgeister, Huren und lebendiger Teufel, galt insbesondere den Gelehrten und Akademien, die wie die Trunkenen alle Tische und Kanzeln mit ihrem Gespei und Froschgeschrei erfüllen, und irrige Planeten in die Buchladen bringen. Wenn wir, hat er drohend geweissagt, in unserm Unglauben fortwandeln und seinen sieben Sendbriefen nicht gehorchen, wird er uns mit seinen sieben Donnerstimmen schrecken und seine sieben Zornschalen über uns ausgießen. Die Orthodoxen hielten [279] dafür, der paracelsisch-weigelianische Schmäh- und Lügengeist sei in ihn gefahren, schalten ihn auch einen Atheisten und Chiliasten, als welcher er 1665 seines Amtes in Zwoll entsetzt wurde. Er lebte seitdem als Corrector in Amsterdam, später im Haag, unterstützt von seinen vielen Freunden. Spener hat bedauert, daß er das Gute in seinen Schriften selbst sehr verdorben und unnützlich gemacht habe.

Moller, Cimbria lit. III. 72. Uebrige Litteratur in W. D. Fuhrmann’s Handwörterbuch d. christl. Religions- und Kirchengesch. I. 345 ff. und bei W. Klose in Herzog’s Realencyklopädie II. 347.