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ADB:Brumhard, August

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Artikel „Brumhard, August“ von Richard Heß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 421, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Brumhard,_August&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 18:11 Uhr UTC)
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Brumhard: August B., Forstwirth, geb. 12 Sept. 1803 zu Bromskirchen (Kreis Biedenkopf, damals oberhessisch, jetzt preußisch), † 26. März 1858 zu Offenbach, ältester Sohn eines Geistlichen, besuchte seit Ostern 1818 das Gymnasium in Gießen und absolvirte von 1822–23 die Forst- und Jagdlehre bei dem Revierförster Klipstein auf dem Königsstädter Forsthaus am Main. Seine theoretische Ausbildung erwarb er auf der Forstlehranstalt zu Aschaffenburg (Herbst 1823–Herbst 1824) und – nach einem Zwischenaufenthalt im elterlichen Hause zu Langgöns und in Bingenheim bei seinem währenddem zum Forstinspector aufgerückten früheren Lehrherrn – auf der Universität Marburg (Herbst 1826 bis dahin 1828). Mehrfache Uebernahmen von Waldtheilungen und ähnlichen Geschäften, sowie vorübergehende Revierverwaltungen boten ihm Gelegenheit zur Bereicherung seiner forstlichen Erfahrungen. Daneben entfaltete sich bei ihm schon frühzeitig Hang zur Schriftstellerei. Die ersten Früchte seines Fleißes legte er in die Behlen’sche allgemeine Forst- und Jagdzeitung nieder, deren langjähriger Mitarbeiter er blieb. 1833 veröffentlichte er einen „Versuch zur Begründung einer zeitgemäßen Forststrafgesetzgebung mit besonderer Rücksicht auf das Großherzogthum Hessen“. In dieser Schrift, welche nur Fragmente eines umfassend angelegten, aber nicht zur Vollendung gelangten Werkes über „Die geschichtliche Entwicklung des Forstgerichtswesens in Deutschland“ ist (das größtentheils druckfertige Manuscript verbrannte 1830 bei den tumultuarischen Auftritten in Bingenheim, woselbst sich B. damals als Gehülfe befand), offenbart sich philosophischer Geist, gute staatswirthschaftliche Bildung und juristischer Scharfblick. Mit Recht verwirft der Verfasser z. B. die damals noch übliche, blos polizeiliche Behandlung des Holzdiebstahls. 1835 schrieb er: „Die Grundsätze der forstlichen Taxationslehre in ihrer Anwendung auf Wäldertheilungen“ etc., 1838 lieferte er einen „Versuch zur Beantwortung der Frage: ob der Staat die Holz verbrauchende Industrie durch Holzabgaben zu ermäßigten Taxen unterstützen soll?“ Inzwischen war endlich 1837 seine definitive Anstellung als Revierförster zu Rainrod (mit dem Wohnsitz in Schotten) erfolgt. Mit regem Eifer warf er sich in seinen neuen Wirkungskreis. Dabei blieb ihm der wissenschaftliche Sinn, welchen er nicht nur durch fortgesetzte Abhandlungen in Fachblättern, sondern auch durch Herausgabe selbständiger „Beiträge zur praktischen Forst- und Jagdwissenschaft“, in drei zwanglosen Heften (1846, 1849 u. 1852) bethätigte. Die Richtung dieser, in Bezug auf Form und Inhalt den Hundeshagen’schen forstlichen Berichten und Miscellen sich anschließenden, Zeitschrift war eine vorherrschend praktische. Die in ihr niedergelegten Abhandlungen, größtentheils dem Gebiete des Waldbaues angehörig (B. huldigte der naturwissenschaftlichen Grundlage, namentlich der Botanik und Ornithologie) zeugen von gründlicher Bildung, reicher Erfahrung und gutem praktischen Blick. 1843 erhielt B. einen ehrenvollen Ruf als Professor der Forstwissenschaft an das Polytechnicum zu Carlsruhe. Die Angelegenheit zerschlug sich indessen, weil der Berufene zur gleichzeitigen praktischen Unterweisung seiner zukünftigen Zuhörer eine Revierverwaltung beanspruchte. – B. starb unverheirathet als Oberförster.

H. E. Scriba, Großh. hessisches Schriftstellerlex., 2. Abtheilung. Darmstadt 1843, S. 94 ff.