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ADB:Casper, Johann Ludwig

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Artikel „Casper, Joh. Ludw.“ von August Hirsch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 58–59, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Casper,_Johann_Ludwig&oldid=- (Version vom 6. Oktober 2024, 20:57 Uhr UTC)
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Band 4 (1876), S. 58–59 (Quelle).
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Casper: Joh. Ludw. C., Arzt, ist den 11. März 1796 in Berlin geboren, † 24. Febr. 1864. Anfangs hatte er sich der Apothekerkunst gewidmet, seit 1817 aber wandte er sich dem Studium der Medicin zu; er studirte zuerst in Berlin, später in Göttingen, zuletzt in Halle, wo er im J. 1819 die Doctorwürde erlangte. Nach einer größeren wissenschaftlichen Reise durch Frankreich und England, deren Früchte er in einer „Charakteristik der französischen Medicin, mit vergleichenden Hinblicken auf die englische“. Leipzig 1822, niedergelegt hat, kehrte er 1822 nach Berlin zurück und habilitirte sich hier zwei Jahre später als Privatdocent an der medicinischen Facultät und zwar für Pathologie (er las namentlich über Pädiatrik) und Staatsarzneikunde. Schon im folgenden Jahre wurde er zum außerord. Prof. und zum Medicinalrath bei dem neu-errichteten Medicinal-Collegium der Provinz Brandenburg ernannt, 1834 trat er als Mitglied in die wissenschaftliche Deputation (die höchste Instanz Preußens für alle auf die Staatsarzneikunde bezüglichen Fragen), 1839 wurde er zum ord. Prof. für Medicina forensis und publica befördert und 1841 erhielt er eine Anstellung als gerichtlicher Physikus der Residenzstadt Berlin. In allen diesen Stellungen ist C. bis zu seinem 1864 plötzlich erfolgten Tode in vollster Kraft thätig geblieben. – Der Schwerpunkt der Leistungen Casper’s fällt, abgesehen von seinen hervorragenden Arbeiten im Gebiete der Staatsarzneikunde, in die wesentlich durch ihn herbeigeführte Reform der wissenschaftlichen gerichtlichen Medicin in Deutschland und in seine akademische Thätigkeit, mit welcher er eine neue fruchtbare Bahn einschlug, als er im J. 1850 eine praktische Unterrichtsanstalt für Medicina forensis begründete, deren Directorat er übernahm und bis zu seinem Tode fortgeführt hat. – Die wissenschaftlichen Ziele, welche C. auf dem von ihm vorzugsweise bearbeiteten Gebiete der Medicin verfolgt hat, spricht er selbst in den Worten aus: „Ich habe mich bestrebt, den uralten Fehler in der Bearbeitung der gerichtlichen Medicin, der Emancipation derselben von der allgemeinen Medicin entgegenzuarbeiten, um sie von ungehörigem Beiwerk zu reinigen, das Ueberlieferung, Mangel an Erfahrung in forensischen Dingen, sowie das Verkennen des praktischen Zweckes der Lehre, in ihr so reichlich angehäuft haben,“ und die Mitwelt hat C. die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß seine Leistungen nicht hinter seinen Bestrebungen zurückgeblieben sind; von seinen Erfolgen als Lehrer aber spricht der ungetheilte Beifall, den seine Vorlesungen und sein praktischer Unterricht nicht blos bei Studirenden der Medicin und der Jurisprudenz, sondern auch bei praktischen Aerzten und fremden Gelehrten gefunden haben, welche Casper’s Name nach Berlin führte. Neben seiner Thätigkeit als Gerichtsarzt und akademischer Lehrer stand C. einer umfangreichen ärztlichen Praxis vor und entwickelte einen großen litterarischen Fleiß auf verschiedenen Gebieten der Heilkunde, von denen, nächst der Medicina forensis die medicinische Statistik ihn am meisten interessirt und beschäftigt hat. Zu seinen bedeutendsten Arbeiten auf dem zuletzt genannten Gebiete gehören: „Beiträge zur med. Statistik und Staatsarzneikunde.“ 2 Bde. 1825, 1835. – „Ueber die wahrscheinliche Lebensdauer des Menschen.“ 1843. – „Denkwürdigkeiten zur med. Statistik und Staatsarzneikunde.“ 1846. – Unter seinen die Medicina forensis betreffenden Schriften nehmen die in den letzten Jahren seines Lebens veröffentlichten, so namentlich: „Gerichtliche Leicheneröffnungen“. I. II. Hundert 1850 (das I. Hundert in 2. Aufl. 1853). – „Praktisches Handbuch der gerichtl. Medicin“. 2 Bde. 1856 (die 3. und [59] 4. Aufl. 1860, 1864 mit einem Atlas von H. Troschel) – „Klinische Novellen zur gerichtlichen Medicin“. 1863, die erste Stelle ein. – Von dem Umfange der litterarischen Thätigkeit Casper’s, aus der noch eine nicht geringe Zahl kleinerer Schriften und Journalaufsätze (theils medicinisch-praktischen, theils forensischen Inhaltes) hervorgegangen sind, zeugen noch seine redactionellen Leistungen: in den Jahren 1823–1833 gab er, anfangs in Gemeinschaft mit Rust, später allein, das „Kritische Repertorium für die gesammte Medicin“. 32 Bde. Berlin, sodann als Fortsetzung desselben von 1833–1852 in Gemeinschaft mit Romberg und Storch die „Wochenschrift für die gesammte Heilkunde“. 19 Jahrgänge. Berlin, und seit dem Jahre 1852 die von ihm begründete „Vierteljahrsschrift für gerichtliche und öffentliche Medicin“ heraus, welche nach seinem Tode von Horn redigirt worden ist und noch jetzt unter Redaction von Eulenberg als angesehenes Organ für die von ihm vertretenen Wissenschaften fortbesteht.