ADB:Darjes, Joachim Georg

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Artikel „Darjes, Joachim Georg“ von Arthur Richter in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 758–759, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Darjes,_Joachim_Georg&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 12:34 Uhr UTC)
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Darjes: Joachim Georg D., Philosoph und Jurist, geb. am 23. Juni 1714 zu Güstrow in Mecklenburg, † 17. Juli 1791. Nachdem er das Gymnasium seiner Vaterstadt schon in seinem vierzehnten Jahre absolvirt hatte, studirte er erst zu Rostock, dann zu Jena Theologie und Philosophie, erhielt zu Jena 1735 die Magisterwürde und trat dort, nachdem er inzwischen in Güstrow gepredigt hatte, als Privatdocent der Philosophie und Mathematik auf. Seit 1737 widmete er sich der Jurisprudenz, 1738 wurde er Adjunct der philosophischen Facultät, 1739 Doctor der Rechte, worauf er Institutionen und Pandekten las; 1744 ordentlicher Professor der Moral und Politik mit dem Titel eines Hofraths. Seine akademische Lehrthätigkeit war von so außerordentlichem Erfolge begleitet, daß er sich rühmen konnte, in Jena in 27jähriger Lehrthätigkeit mehr als 10000 Zuhörer gehabt zu haben. Auf Veranlassung Friedrichs d. Gr. wurde er 1763 als königl. preuß. Geheimrath und ordentlicher Professor der Rechte an die Universität zu Frankfurt a. d. O. berufen. Hier stiftete er die königliche gelehrte Gesellschaft, lehrte aber mit geringerm Erfolg als in Jena die Philosophie und die Rechte bis zu seinem Tode. Er wurde 1772 Director der Universität, Ordinarius der Juristenfacultät und erster Professor der Rechte. Von seinen zahlreichen Schriften, deren Verzeichniß bei Meusel im Lex. zu finden ist, dürften folgende die nennenswerthen sein: „Elementa metaphysices“, 1743; „Institutiones jurisprudentiae universalis“, 1745; „Philosophische Nebenstunden“, 1749–52; „Erste Gründe der philosophischen Sittenlehre“, 1750; „Via ad veritatem“, 1758; „Discours über Natur- und Völkerrecht“, 1762. In der Vorrede seiner „Einleitung in des Freyherrn von Bielefeld Lehrbegriff der Staatsklugheit“ (1764) gibt er eine Autobiographie. Um die Cameralwissenschaften machte er sich besonders verdient, indem er sie zuerst in den Universitätsunterricht einführte und durch Anlegung einer Realschule in Jena förderte. (Ueber sein cameralistisches System vgl. Roscher, Gesch. der Nationalökonomik in Deutschl. S. 419 ff.) In der Philosophie gehört D. zu den eklektischen Gegnern des Wolff’schen Schulsystems und ragt durch seine Bearbeitung des Naturrechts und der Politik hervor. Er theilte mit Wolff zwar das mathematisch-demonstrative Verfahren, verwarf aber mit der unbedingten Gültigkeit des Satzes [759] vom zureichenden Grunde den Determinismus, das System der vorherbestimmenden Harmonie und den Optimismus. Näher schließt er sich in seiner auch durch Verarbeitung des historischen Materials bemerkenswerthen Politik an Wolff an, fand aber auf diesem Gebiet an Joh. Christ. Klaproth und Joh. Jac. Schmauß in Göttingen Gegner. Als Schriftsteller steht D. nicht besonders hoch. Es fehlt ihm Gründlichkeit, Präcision und systematische Darstellungsgabe.

Koppe, Juristischer Almanach 1792. S. 225. C. R. Hausen, Darjes als akadem. Lehrer, 1791, Schlichtegroll, Nekrolog 1791. II. S. 273. Buhle, Geschichte der n. Phil. Theil V. S. 37–41. Zeller, Geschichte der deutschen Philosophie S. 280. Ein Denkmal von Schadow’s Hand befindet sich zu Frankfurt a. O. im Park (früheren Kirchhof).