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ADB:Franck von Franckenstein, Valentin

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Artikel „Franck von Franckenstein, Valentin“ von Eugen von Friedenfels in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 263–264, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Franck_von_Franckenstein,_Valentin&oldid=- (Version vom 21. Dezember 2024, 18:52 Uhr UTC)
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Frank: Valentin F. von Frankenstein, siebenbürgisch-deutscher Gelehrter und Staatsmann, geb. 20. Oct. 1643, gest. 27. Sept. 1697. Der jüngste Sohn des Hermannstädter Königsrichters und Grafen der sächsischen Nation Valentin F., genoß er, obgleich er seinen Vater frühzeitig verlor, eine sorgfältige Erziehung, studirte in Hermannstadt und später an der Hochschule zu Altdorf, wo er sich der Rechtsgelehrsamkeit, der Mathematik und den schönen Künsten widmete und 1666 eine Streitschrift, „De Aequitate“ vertheidigte. In die Heimath zurückgekehrt, bekleidete er verschiedene öffentliche Aemter, war 1679 Castellan des rothen Thurms und übernahm 1682 das wichtige Amt eines Provinzialnotarius, welches er mit Erfolg versah. Nach des Königsrichters Haupt Tode den 14. Februar 1686, erhielt er durch das Vertrauen seiner Mitbürger die Würde eines Hermannstädter Königsrichters, mit welcher das Amt des Grafen der sächsischen Nation und die Würde eines fürstlichen Geheimraths gesetzmäßig verbunden war. Auch F. wurde gleichzeitig mit der Bestätigung der auf ihn gefallenen Wahl eines Königsrichters durch den Fürsten Michael Apafi am 11. März 1687 zum fürstlichen Geheimen Rathe ernannt. Die Amtsführung dieses gelehrten und tüchtigen Mannes fiel in eine entscheidende Zeit wichtiger Staatsveränderungen, nämlich in die des Uebergangs der Herrschaft in Siebenbürgen aus den Händen der gewählten Nationalfürsten in die des habsburgischen Kaiserhauses. Kurz nach Frank’s Dienstantritt – Ende October 1687 – besetzten kaiserliche Truppen Hermannstadt, 1688 begaben sich Fürst Michael Apafi und die gesammten Stände der drei Nationen Siebenbürgens unter den Schutz des Kaisers Leopold I. und es begannen die eifrig fortgesetzten langwierigen Verhandlungen, welche mit dem Staatsvertrage über den Eintritt Siebenbürgens unter die Herrschaft des Kaisers, in dem nachher bis in unsere Tage aufrechterhaltenen, als Grundgesetz anerkannten sog. Leopoldinischen Diplom vom 4. Dec. 1691 den Ausdruck fanden. Obwol nach des Fürsten Apafi Tode – 1690 – die bekannten Tökölyischen Unruhen ausbrachen und sich Tökölyi sozusagen vor den Thoren von Hermannstadt in Großau zum Fürsten von Siebenbürgen ausrufen ließ, blieben Hermannstadt und die Sachsen der kaiserlichen Sache treu, verstärkten die Befestigungen der Stadt mit namhaften [264] Opfern, bis Tökölyi am 30. October von der kaiserlichen Kriegsmacht geschlagen und aus dem Lande hinausgedrängt wurde. Nach Erlaß des Leopoldinischen Diploms – 1692 – wurde zur Besitzergreifung der kaiserlichen Herrschaft im Lande ein Landtag in Hermannstadt gehalten, auf welchem der commandirende General Graf Friedrich von Veterani im Auftrage des Kaisers ein königliches Gubernium in Siebenbürgen einsetzte. Graf Georg Bánffy wurde Gouverneur und von jeder der ständischen Nationen, beziehungsweise der gesetzlich berechtigten Confessionen wurden drei Gubernialräthe ernannt. Von Seiten der sächsischen Nation waren diese der Königrichter F., welcher zugleich die kaiserliche Bestätigung als Graf der sächsischen Nation und den Adel mit dem Prädicate von Frankenstein erhielt, dann der Hermannstädter, zugleich Provinzialbürgermeister Christian Reichardt und der Mediasche Bürgermeister Samuel Conrad von Heydendorff.[WS 1] Die Kränklichkeit des Nationsgrafen verschuldete, daß er, dem naturgemäß die Führerschaft in der Nation bei den wichtigen nach Erlaß des Leopoldinischen Diploms eingetretenen Verhandlungen mit der kaiserlichen Regierung in Wien behufs der Durchführung dieses Grundvertrages zufiel, sich nicht persönlich an diesen Verhandlungen betheiligen konnte, sondern einen andern, bald vielbesprochenen Vertreter der sächsischen Nation an das kaiserliche Hoflager entsenden mußte, den Provinzialnotarius Johann Zabanius, später als Johann Sachs von Harteneck der Nachfolger Frank’s im Königsrichteramte. F. erreichte noch, daß der Kaiser 1690 der sächsischen Nation eine drückende Abgabe, den Martinszins (honorarium Sancti Martini) erließ; auf dem Landtage 1692, wo die confessionellen Streitigkeiten das Land in Unfrieden stürzten, spielt er noch eine hervorragende Rolle, von da ab tritt er mehr in den Hintergrund. Dem Podagra verfallen, frühzeitig gealtert, starb er im Alter von 54 Jahren in Hermannstadt. F. war ein Mann von Talent und einer für seine Zeit ungewöhnlich hohen Geistesbildung. Seiner Geschäftstüchtigkeit, seiner umfassenden Kenntniß der Landesverhältnisse und Gesetze, seiner Ergebenheit, seiner klugen und vorsichtigen – im entscheidenden Moment aber auch des Nachdrucks nicht entbehrenden Politik hat ein berufener Gewährsmann, eben der genannte, durch jahrelange gemeinsame Amtsführung mit dem Königsrichter genau bekannte Provinzialnotarius und Ablegat, Johann Zabanius, unter den Verhandlungen mit den österreichischen Staatsmännern ein glänzendes Zeugniß ausgestellt und seine Geistesvorzüge wie sein Walten rühmlich geschildert. Es ist allgemein bekannt – schloß er in der Unterredung mit dem Grafen Heisler am 12. Febr. 1693 die Vertheidigung des angegriffenen Nationalgrafen –, daß wenn uns Gott in der gegenwärtigen Zeit nicht diesen Königsrichter gegeben hätte, der wie kein anderer über unsere alten Rechtsgewohnheiten unterrichtet ist und den Inhalt unserer Privilegien genau kennt, wir uns sicher nicht in dem Zustande den wir jetzt einnehmen, befinden würden.“

Von mehreren in die verschiedensten Fächer schlagenden im Druck erschienenen Arbeiten Frank’s sind hervorzuheben: „Breviculus originum nationum et praecipue Saxonicae in Transsilvania“, 1696; dann „Breviculus Pyrotechnicus“, 1697, ein zu jener Zeit viel belobtes Handbüchlein über Kriegsfeuerwerkei und „Jus publicum Transsilvaniae“.

Ungarisches Magazin III. Band. Preßburg 1783. S. 416 ff. Joh. Seivert, Nachrichten von siebenbürgischen Gelehrten. Preßburg 1785. Jos. Trausch, Schriftstellerlexikon der siebenb. Deutschen. I. Bd. Kronstadt 1868. S. 339 ff. Zieglauer, Harteneck und die politischen Kämpfe seiner Zeit. Hermannstadt 1870. S. 44 ff. und 97 ff. Ueber die Königsrichterwahl s. Friedenfels, Joseph Bedeus von Scharberg. Wien 1875. I. Bd. S. 245.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Heychendorff