ADB:Franz Ludwig (Erzbischof von Trier und Mainz)

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Artikel „Franz Ludwig, Kurfürst und Erzbischof von Trier sowie von Mainz“ von Leopold von Eltester in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 307–308, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Franz_Ludwig_(Erzbischof_von_Trier_und_Mainz)&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 08:50 Uhr UTC)
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Franz Ludwig, Kurfürst und Erzbischof von Trier 1716–1729 sowie von Mainz 1729–1732, wurde als sechster Sohn des Pfalzgrafen Philipp Wilhelm von Neuburg späteren Kurfürsten von der Pfalz und seiner Gemahlin Elisabeth Amalie Landgräfin von Hessen-Darmstadt am 24. Juli 1664 geboren und zum geistlichen Stande erzogen. Auf die Empfehlung seines Schwagers des deutschen Kaisers Leopold I. am 30. Juni 1683 zum Bischof von Breslau, am 12. Juli 1694 zum Bischof von Worms und Propst zu Ellwangen, am folgenden Tage auch zum Hoch- und Deutschmeister des deutschen Ritterordens gewählt, wurde er am 5. November 1710 vom Domcapitel zu Mainz zum Coadjutor cum jure succedendi des Kurfürsten Lothar Franz von Mainz bestimmt. Nach dem Tode des Kurfürsten Karl von Trier, eines lothringischen Prinzen, schob ihn der kaiserliche Einfluß, vertreten durch den österreichischen Gesandten Grafen Fuchs, auch als einen Bewerber um den erzbischöflichen Stuhl zu Trier vor, und gelang es nach hartem Kampfe mit dem Domcapitel, welches lieber einen eingebornen Edelmann, als den fremden [308] Prinzen im Lande herrschen sah, – man hatte schon mit dem Vorgänger übele Erfahrungen gemacht – die Wahl des Pfalzgrafen durchzusetzen. F. L. wurde am 20. Febr. 1716 einstimmig zum Erzbischof von Trier gewählt. Der Regierungsantritt datirt zwar vom 29. März 1716, es dauerte aber über ein Jahr bis zum 24. Aug. 1717, daß F. L. den kurfürstlichen Titel annahm. Er mochte nicht gern aus dem ihm lieb gewordenen Schlesien scheiden. Erst am 24. März 1719 hielt er seinen Einzug in Trier und nahm die Huldigung des Kurstaates entgegen. Indessen war sein Wirken daselbst ein lobenswerthes. Aus dem Jahre 1719 datiren seine Präliminar-Justiz-Ordnung mit Constituirung des Hofrathes zu Ehrenbreitstein als obersten Regierungscollegiums, die Hofgerichts-, Revisions- und Amtsordnung, endlich die Geschäftsordnungen für das Consistorium in Trier, das geistliche Commissariat in Coblenz, die Officialatsgerichte zu Trier und Coblenz; 1720 folgten die Wald-, Forst-, Jagd-, Weide- und Fischerei-Ordnungen, 1722 eine neue Verfassung und Lehrplan für die Universität Trier, 1723 eine Juden-, 1725 eine Post-, 1726 eine Steuer- und Criminal-, endlich 1727 eine Zehntordnung, Gesetze, welche den mittelalterlichen Staat in neue Bahnen lenkten und dem Lande sehr aufhalfen. Die durch die französischen Raubkriege fast gänzlich verwüstete Stadt Trier erhob der Kurfürst wieder neu aus den Ruinen. Er stellte die gesprengten Stadtmauern wieder her, brachte den 1717 abgebrannten Dom wieder unter Dach, schmückte ihn mit zwei neuen Thürmen und wirkte, unterstützt von einer Reihe außerordentlich fruchtbarer Jahre, im Lande so segensreich, daß man seine zwölfjährige Regierung noch lange nachher als die glücklichste des trierischen Landes pries.

Indessen hatte sich F. L. für den Fall einer Erledigung von Mainz den Verzicht auf das Kurfürstenthum Trier vorbehalten, und machte, als Kurfürst Lothar Franz von Mainz am 30. Jan. 1729 gestorben war, von diesem Rechte Gebrauch. Er legte am 3. März 1729 die Regierung des Kurstaates Trier nieder und nahm am 6. April desselben Jahres von dem erzbischöflichen Stuhle zu Mainz feierlichen Besitz, nicht ohne zu Gerüchten Veranlassung zu geben, als habe er, entgegen den kanonischen und Reichssatzungen, zuvor versucht beide Kurhüte auf seinem Haupte zu vereinigen. In Mainz war sein Wirken nur von kurzer Dauer. In die von seinem Neffen Kaiser Karl VI. eifrigst betriebenen Pläne hinsichtlich der Garantie der deutschen Fürsten für die Succession der Tochter Maria Theresia in das Erbe des Hauses Habsburg – die pragmatische Sanction – auf das Tiefste eingeweiht, vermittelte F. L., als Erzkanzler des Reiches, am 9. Mai 1730 zu Frankfurt a. M. ein Bündniß von fünf Reichskreisen und den Beschluß einer verbesserten Kriegsbereitschaft und ging im Herbste 1731 nach Wien, um an den Beschlüssen Theil zu nehmen, welche das der pragmatischen Sanction willfahrende Reichsgutachten vom 11. Jan. 1732 zur Folge hatten. Im Frühjahre 1732 empfing er zu Breslau den Besuch des Herzogs Franz Stephan von Lothringen, des künftigen Gemahls seiner Großnichte Maria Theresia, als in der Nacht vom 18./19. April 1732 ein Schlagfluß seinem thätigen Leben ein Ende machte. F. L. liegt in der von ihm erbauten kurfürstlichen Capelle beim Dome zu Breslau begraben.

Er war ein sehr baulustiger Herr. Außer den Bauten zu Trier, haben die Residenzen zu Breslau, Neiße, Ottmachau, Freiwaldau und Johannesberg in Schlesien und das von ihm begonnene stattliche deutsche Haus in Mainz, jetzt großherzogliches Schloß, sein Andenken der Gegenwart erhalten.

von Stramberg, Rhein. Antiquarius l. 3. S. 459–475. Coblenzer Staatsarchiv.