ADB:Gründler, Karl August

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Artikel „Gründler, Karl August“ von Johann Friedrich von Schulte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 35, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gr%C3%BCndler,_Karl_August&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 17:06 Uhr UTC)
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Gründler: Karl August G., Rechtslehrer, geboren zu Halle den 21. November 1769, gestorben zu Erlangen am 19. December 1843. Nach Absolvirung der Studien in seiner Vaterstadt habilitirte er sich daselbst als Privatdocent der Rechte, erhielt 1796 einen Ruf als außerordentlicher Professor der Rechte nach Erlangen, wo er im folgenden Jahre ordentlicher Professor wurde und bis zu seiner Quiescirung thätig war. Er war ein fleißiger Lehrer, als Schriftsteller nicht bedeutend. Von seinen dem preußischen Rechte und anderen Zweigen gewidmeten Schriften sind zu erwähnen: „Entwickelung der Frage: Können die sog. symbolischen Bücher der lutherischen Kirche nach reichs- und territorial-staatsrechtlichen Grundsätzen abgeändert werden?“ 1796. „Das im Königreich Bayern geltende katholische und protestantische Kirchenrecht“, 1839. Andere in Neuer Nekrolog, 1843, S. 1223.