ADB:Hugo II. (Pfalzgraf von Tübingen)

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Artikel „Hugo II., Pfalzgraf von Tübingen“ von Ludwig Schmid in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 311–319, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hugo_II._(Pfalzgraf_von_T%C3%BCbingen)&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 10:42 Uhr UTC)
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Hugo II., Pfalzgraf von Tübingen, † 1182. Im Westen der Stadt Tübingen in Württemberg erhebt sich auf einem schmalen Bergrücken, welcher die Thäler des Neckars und der unterhalb Tübingen in diesen mündenden Ammer scheidet und sich nur etwa 86 Meter über den beiden Thälern erhebt, aber steil gegen dieselben abfällt, das heutige Schloß Hohen-Tübingen. Im J. 1078 tritt dasselbe unter dem Namen „Twingia“ (später „Tuingen“ – indeß meist „Tuwingen“), erstmals als „castrum Alemannorum“ in der beglaubigten Geschichte auf. Darin saß damals ein Graf Hugo, welcher in den Kämpfen zwischen Kaiser Heinrich IV. und dem vom Papst Gregor VII. aufgestellten Gegenkönig Rudolf, Herzog von Schwaben, auf des letztern Seite stand und unter den Grafen des Landes eine hervorragende Stellung einnahm. Dieser Graf H. von 1078 ist der Urgroßvater des Pfalzgrafen von Schwaben aus dem Hause Tübingen, H. II. Dem Grafenhause Tübingen war das Pfalzgrafenamt über Schwaben erst in der Mitte der vierziger Jahre des zwölften Jahrhunderts von [312] Konrad III., dem ersten Staufer auf dem deutschen Throne, übertragen worden. Zuvor war solches in den Händen einer Linie der Grafen von Dillingen. Im J. 1143 wird Pfalzgraf Adelbert von dieser Dynastie zum letzten Male aufgeführt, 1146 tritt dagegen Graf H. von Tübingen zuerst mit dem Titel Pfalzgraf urkundlich auf. Hoher, seltener Ahnenruhm und höchst ansehnlicher Besitz an Land und Leuten zeichnete Hugo’s Haus vor allen schwäbischen Grafenhäusern aus. Kann es, dessen ältester Ahnherr in der Person eines Grafen Anshelm (Anselm) des Nagoldgau’s schon um die Mitte des zehnten Jahrhunderts in der beglaubigten Geschichte genannt wird, doch mit Grund bis in das achte Jahrhundert, auf jenen ausgebreiteten, hochangesehenen Grafenstamm zurückgeführt werden, welchem Graf Gerold, zu dessen Grafschaft u. A. eben auch der Nagoldgau gehörte, jener berühmte Waffengefährte und Schwager des großen Frankenkaisers Karl, entsprossen ist. Und die Grafschaft über den Nagoldgau mit den dazu gehörigen Untersprengeln, darunter der Ammergau, welcher unseres Tübinger Pfalzgrafen Ahnenhaus vorstand, begriff in einem zusammenhängenden Territorium zumeist die heutigen königlich-württembergischen Oberämter Tübingen, Böblingen, Herrenberg, Horb, Nagold und Freudenstadt. Insbesondere gehörte zum Amtsbezirk der Grafen (Pfalzgrafen) von Tübingen der sehr ausgedehnte Reichsforst Schönbuch. Die deutschen Kaiser und Herzoge von Schwaben aus dem staufischen Hause betrachteten aber den herrlichen Buchen- und Eichenwald, das „jagdlustige Waldgebirge“, welches sich von jeher und noch bis in unser Jahrhundert herab durch einen seltenen Reichthum an Roth- und Schwarzwild ausgezeichnet, als zu ihrem Kammergut gehörig. Außerdem besaß das Ahnenhaus unseres Pfalzgrafen schon um die Mitte des 11. Jahrhunderts eine nicht viel minder ausgedehnte Grafschaft, welche damals indeß bereits meist Allodium war. Diese, welche sehr wahrscheinlich ererbt bez. erheirathet worden, begriff den größten Theil des heutigen königl. württembergischen Oberamts Blaubeuren und manches von den angrenzenden Oberämtern Münsingen und Ehingen. So mag denn der Vater unseres H. seine Erhebung zum Pfalzgrafen von Schwaben nächst der persönlichen Gunst, in der er bei König Konrad III. gestanden, dessen Hof- und Reichstage er mit seinem Sohne häufig besucht, dem hohen Ahnenruhm und der Macht seines Hauses, vornehmlich aber seiner Stellung als Hüter und Verwalter des großen königlichen Bannforstes Schönbuch zu verdanken gehabt haben. Den Pfalzgrafen kam in den betreffenden Herzogthümern die Aufsicht über das darin gelegene Königs- und Reichsgut und dessen Verwaltung, die Gerichtsbarkeit an des Königs oder Herzogs Statt, auch die Befugniß zu, dem letzteren gegenüber die königlichen Rechte zu wahren; endlich stand bei ihnen der Kriegsbefehl über die in ihren Amtsbezirken seßhaften königlichen Vasallen und Dienstmannen. Würde und Amt der nach Tübingen benannten Pfalzgrafen von Schwaben verlor aber dadurch sehr an Einfluß und Bedeutung, daß zu der Zeit, da ihnen solches übertragen worden und noch hundert Jahre darnach die deutsche Königskrone und der Herzogshut von Schwaben bei dem heimischen Geschlechte der Staufer war und diese selbst allermeist da eingriffen, wo es sonst den Pfalzgrafen zukam. Indeß sind uns doch einige Fälle davon überliefert, in denen unsere Tübinger als Pfalzgrafen von Schwaben aufgetreten und thätig gewesen sind. So gleich von dem ersten derselben, dem Vater unseres H.

Denn wenn man denselben um die Mitte des 12. Jahrhunderts auf der ehemaligen Gerichtsstätte Hohenmauern bei der alten schwäbischen Pfalz (nachmaligen Reichsstadt) Rotweil, umgeben von Grafen, Freien und Rittern „aus fast ganz Schwaben“, eine Schenkung Adelberts von Zollern-Haigerloch an das Kloster Reichenbach im Murgthale nach Herkommen und Recht bestätigen sieht, so tritt er hier offenbar als Vorsitzender eines Provinzialgerichts auf. Ganz [313] entschieden aber gehörte es zur Amtsbefugniß des Pfalzgrafen, wenn unseres H. Sohn Rudolf im J. 1190 zu Hall (in Schwaben) „an des Königs Statt“ zu Gericht saß und eine Streitsache entschied, welche ein Bischof vor ihn brachte.

So war denn, wenigstens in den älteren Zeiten, die Pfalzgrafenwürde der Tübinger noch nicht eine bloße Titulatur. Auch nehmen unser Pfalzgraf H., sein Sohn und Enkel in Zeugenverzeichnissen von Urkunden gegenüber von Markgrafen meist eine hervorragende Stellung ein, und der deutsche Staatskalender aus dem Anfang des 13. Jahrhunderts führt den „Palatinus de Tuwingein“ unmittelbar nach dem rheinischen und vor allen Mark-, Landgrafen etc. auf.

Pfalzgraf Hugo II., welcher in die Zeit von 1162–1182 fällt, ist entschieden die hervorragendste Persönlichkeit seines Geschlechtes gewesen. Derselbe ist wol anfangs der zwanziger Jahre des 12. Jahrhunderts geboren, denn man trifft ihn seit 1139 neben seinem gleichnamigen Vater wiederholt auf Hof- und Reichstagen des Königs Konrad III., so zu Weißenburg, Straßburg und Markgröningen in Schwaben. Im J. 1152, da König Konrad III. das Zeitliche segnete und sein Neffe Friedrich ihm auf dem deutschen Throne folgte, starb auch unseres Pfalzgrafen Vater H. und dessen ältester Sohn Friedrich folgte ihm in dem Pfalzgrafenamte. Neben diesem, seinem Bruder, wird unser H. wiederholt theils ohne Titel, theils als Graf im Gefolge Kaiser Friedrichs genannt, machte insbesondere auch den ersten Römerzug mit, welchen derselbe im J. 1154 antrat. Da war denn H. mit A. Zeuge, als die stolzen Großen und reichen Städte der Lombardei auf der Roncalischen Ebene vor Friedrichs Richterstuhl erschienen und ihre Klagen über einander vortrugen, auch als Papst Hadrian IV. am 18. Juni 1155 denselben zu Rom feierlich zum Kaiser krönte. Um die Mitte der fünfziger Jahre des 12. Jahrhunderts vermählte sich H. mit Elisabeth, der Erbtochter des mächtigen Grafen Rudolf von Bregenz und Chur-Rhätien, dessen Stammreihe auf die alten Argen- und Linzgau-Grafen und somit gleichfalls das Geschlecht des Grafen Gerold und dessen Schwester Hildegard, Kaiser Karls des Großen Gemahlin, zurückgeht. Durch diese seine eheliche Verbindung kam H. in nahe verwandtschaftliche Beziehungen zu Kaiser Friedrich und den Welfen, denn Wulfhild, die Mutter seiner Gemahlin, war die leibliche Schwester Heinrichs des Stolzen, Herzogs von Baiern und Sachsen, Welfs VI., Herzogs von Spoleto, der Gemahlin des Herzogs Berthold III. von Zähringen, endlich der Judith, Kaiser Friedrichs Mutter; somit war Elisabeth Geschwisterkind des letzteren, Heinrichs des Löwen sowie Welfs VII., des letzten von der schwäbischen Linie des welfischen Hauses. Aus dieser Heirath erwuchs H. nicht nur große Ehre sondern auch ein höchst ansehnlicher Zuwachs von Besitz und Macht. Er erwarb durch dieselbe den größten Theil der Hinterlassenschaft seines Schwiegervaters, nämlich die Grafschaften Bregenz und Chur-Rhätien, denn sein gleichnamiger zweiter Sohn ist nachweislich der Stammvater des nachmals so sehr verzweigten Grafenstammes Montfort-Feldkirch-Sargans-Werdenberg, der Grafen von der rothen Fahne (in silbernem Felde) und der mit der schwarzen und weißen Fahne – Tübingen führte eine rothe Fahne in goldenem Felde. Ferner brachte ihm seine Gemahlin die ansehnliche Herrschaft Kelmünz an der Iller, ferner namhafte Besitzungen in den Oberämtern Ehingen an der Donau und Riedlingen zu. Das ansehnliche Erbe der Grafen von Buchhorn, auf welches die Bregenzer, ihre Stammesvetter, den nächsten Anspruch gehabt, hatte schon am Ende des 11. Jahrhunderts dagegen das welfische Haus an sich gebracht, worüber es aber zwischen diesem und dem Großvater von Hugo’s Gemahlin zu einer heftigen Fehde gekommen. So mag auch das Schloß Neuenburg zwischen Bregenz und Feldkirch an die Welfen gekommen sein (s. u.). Dafür übertrug Welf VI., Herzog von Spoleto, dem Gemahl seiner Nichte Elisabeth, ein sehr [314] ansehnliches Lehen. Dieses bestand für’s Erste aus einer namhaften Anzahl Dörfer, unter Anderem Echterdingen und Möhringen, welche auf den sogenannten „Fildern“ liegen. Diese bilden eine kleine fruchtbare Hochebene, welche an den Nordostabfall des Schönbuchs, somit an Hugo’s Grafschaft grenzte. Insbesondere aber gehörte zu diesem welfischen Lehen ein großer Theil der Grafschaft über den Glemsgau, deren Hauptort Burg und Städtchen Asperg (bei Ludwigsburg) war. All’ dies hatte Welf VI. durch seine Heirath mit der reichen Calwer Gräfin Uta an sich gebracht. Dieses welfische Lehen ward aber für unseren Pfalzgrafen sehr verhängnißvoll. Es gab nämlich den nächsten Anlaß zu einer heftigen und langwierigen Fehde zwischen ihm und den schwäbischen Welfen. Und es ist dies in Hugo’s Leben das wichtigste Ereigniß, durch welches er auch in weiteren Kreisen des Reichs bekannt wurde, das aber für ihn tragisch endete, daher wir füglich etwas näher darauf eingehen.

Bald nachdem H. die pfalzgräfliche Würde erlangt hatte, geschah es, daß er drei Ritter, welche in dem Dorfe Möhringen auf den Fildern saßen und von denen zwei in seinen Diensten standen, der dritte Herzog Welfs VI. Mann war, wegen Straßenraubs aufgreifen, den Welfischen hängen, seine Mannen aber ungestraft laufen ließ und auf hierüber erhobene Beschwerde des alten Welf diesem, seinem Lehensherrn, eine verletzende Antwort gab. Derselbe, welchen gerade um diese Zeit dringende Angelegenheiten nach Italien, in sein Herzogthum Spoleto, riefen, verfolgte aber die Sache vor der Hand nicht weiter, sondern überließ es seinem Sohne (Welf VII.), von dem Pfalzgrafen Genugthuung zu fordern. Demselben hatte nämlich sein Vater, ehe er nach Italien abgegangen, alle die Besitzungen übergeben, welche von seiner Mutter, der Gräfin v. Calw, herrührten. Dem jungen Welf gegenüber zeigte sich aber H. noch weniger willfährig. Er soll hiebei besonders den Eingebungen des Herzogs Friedrich IV. von Schwaben gefolgt sein, welcher den Welfenhaß von seinem Vater König Konrad III. geerbt hatte, während Kaiser Friedrich I., sein Vetter, die Welfen begünstigte. Geht man aber näher darauf ein, so ist von vorneherein nicht wol anzunehmen, daß das angebliche parteiische Verfahren des Pfalzgrafen bei Bestrafung der Raubritter, welchem ein welfischer Dienstmann zum Opfer gefallen, es allein oder doch vornehmlich gewesen, worüber die heftige, langwierige Fehde ausgebrochen, wie denn die Annalen des schwäbischen Klosters Zwiefalten ausdrücklich berichten, die schreckliche Kriegsflamme sei aus einem kleinen Funken entbrannt. Ohne Zweifel war es die an unseren Pfalzgrafen gefallene Bregenzer Erbschaft, welche zu einer Feindschaft zwischen ihm und den schwäbischen Welfen geführt hat, die also schon vor dem Zwischenfall mit den Möhringer Rittern bestanden, worauf denn eben die Parteilichkeit Hugo’s bei der Bestrafung der Raubritter auch hinweist. In der That konnte man sich auf beiden Seiten in seinen Interessen benachtheiligt sehen: der Pfalzgraf, weil die Welfen die Hinterlassenschaft der Grafen von Buchhorn an sich gebracht hatten und er die ihm übertragenen welfischen Lehen nicht für einen genügenden Ersatz für dieselbe, welche sein Eigen geworden wäre, betrachtet haben mag; die Welfen, weil ihnen durch Hugo’s Vermählung mit der Bregenzer Erbtochter eine äußerst günstige Gelegenheit benommen wurde, ihre bis an den Bodensee reichenden Herrschaften, insbesondere die Buchhorner zu erweitern und abzurunden. So wurde der unter der Asche glimmende Funke der Zwietracht und Feindschaft durch den Vorfall mit den Möhringer Rittern nur zur hellen Kriegsflamme angefacht, und beide Theile rüsteten. Hiebei führten der ausgebreitete Verwandtschaftskreis der Welfen, die Anfeindung des Pfalzgrafen von mehreren Seiten ob der ansehnlichen Erbschaft, welche er durch seine Heirath gemacht, endlich mancherlei Zerwürfnisse desselben mit mehreren schwäbischen Grafen den Welfen eine sehr starke Bundesgenossenschaft zu. Es sagten [315] dem jungen Welf, welchem die Ausfechtung des Streites von seinem Vater übertragen worden, ihre Hilfe zu: die Bischöfe von Augsburg, Speier und Worms, der Herzog Bertold IV. von Zähringen, die Markgrafen von Vohburg (in Baiern) und Baden, die schwäbischen Grafen von Pfullendorf, Habsburg, Calw, Veringen, Berg, Kirchberg, Heiligenberg, Ronsberg (im jetzigen baierischen Landgericht Ober-Günzburg) u. a. m. Von denselben gehörten der Zähringer, Vohburger, Pfullendorfer, der Habsburger und Calwer zum welfischen Verwandtschaftshimmel. Der alte Welf hatte durch seine Heirath in das Haus der Grafen von Calw, allerdings nicht ohne heftigen Widerspruch von Seiten der letzteren, die Besitzungen, welche er dem Pfalzgrafen zu Lehen gegeben, an sich gebracht, später aber war eine Aussöhnung zwischen ihm und den Calwern zu Stande gekommen und diese mochten nun gehofft haben, sie werden durch ihre Parteinahme für die Welfen die genannten alten Besitzungen ihres Hauses wieder erhalten. Die Grafen von Kirchberg waren mit dem Vater der Elisabeth, die von Berg mit dem Hause Tübingen in heftigen Besitzstreitigkeiten gelegen. Von Helfern des Pfalzgrafen sind mit Sicherheit nur zu nennen der obgenannte Herzog Friedrich IV. von Schwaben, das mächtige und schon damals sehr ausgebreitete Geschlecht der benachbarten und mit dem pfalzgräflichen Hause verwandten Grafen von Zollern-Hohenberg-Haigerloch-Rotenburg, mit weniger Zuverlässigkeit auch die Grafen von Wirtemberg. Der junge Welf brachte mit seinen Bundesgenossen ein Heer zusammen, welches allein 2200 Ritter zählte und zu dem erfahrungsgemäß dreimal so viel Leichtbewaffnete kamen. In Betreff der Streitmacht, über welche der Pfalzgraf zu gebieten hatte, und derjenigen, welche ihm von seinen Bundesgenossen gestellt worden, hat man keine ziffermäßigen Angaben. Aber wenn die urkundliche Geschichte seines Sohnes Rudolf einmal von mehr als hundert Dienstmannen spricht, welche bei einer besonderen Veranlassung im Hofe der Burg Tübingen versammelt waren; wenn Rudolf bei Lebzeiten seines Vaters auf des Rothbarts Hoftag zu Ulm (1180) mit einem Gefolge von 130 „Satelliten“ auftrat und nach einem Bericht aus der Mitte des 13. Jahrhunderts das pfalzgräflich-tübingische Haus noch um diese Zeit durch die Zahl seiner Vasallen und Dienstmannen mächtiger war als jedes andere schwäbische Grafengeschlecht, so darf man nach allem, was man sonst von der Macht des Hauses zu jener Zeit weiß, annehmen, daß Pfalzgraf H. selbst wenigstens einige hundert Schwerbewaffnete hat aufstellen können, wozu dann noch gewiß auch ansehnliche Schaaren kamen, welche ihm von Seiten des Herzogs Friedrich von Schwaben und der Grafen von Zollern zuzogen. Doch betrug alles in allem sicherlich etwa nur die Hälfte von dem welfischen Heere. Darum beschränkte sich H., welcher ohne Zweifel ein tüchtiger Kriegsmann war, darauf, eine möglichst starke Besatzung in seine Hauptburg Hohen-Tübingen zu legen und in jeder Beziehung wohl gerüstet dort den Angriff des Feindes zu erwarten. Dabei hat man aber Grund anzunehmen, daß die Zollerischen Hilfsschaaren sich nicht in das Schloß Hohen-Tübingen geworfen, sondern erst später in den Kampf eingegriffen haben. Welfs VII. Heer sammelte sich in der Gegend von Reutlingen, am Fuße der Burg Achalm, welche damals im Besitz seines Hauses war und auf der er sein Hauptquartier nahm. Von dort rückte er gegen das nur dritthalb Stunden entfernte Tübingen an und bezog auf der niedrigen Hügelreihe, welche das dort eine schwache halbe Stunde breite Neckarthal auf der rechten Seite einschließt, im Angesicht der südlichen Front von Hohen-Tübingen ein Lager.

Das vor diesem liegende Thal war damals von den Rinnsalen mehrerer kleinen Zuflüsse des Neckars zerrissen und von Altwassern des letzteren bedeckt, welcher hart am Fuße des steilansteigenden Burgberges floß. Vom Rücken des welfischen Lagers führte das enge Thal des Flüßchens Steinlach hinauf zu der [316] vor der Schwabenalb liegenden Ebene, auf die der Zollerberg herniederschaut, auf welchem schon damals und seit einem Jahrhundert die Stammburg des darnach benannten Grafenhauses stand, von der man mit bloßem Auge Hohen-Tübingen sehen konnte. Südwestwärts, dritthalb Stunden von Tübingen, stand auf einer isolirten Kuppe der bereits erwähnten Hügelreihe, welche das Neckarthal rechts einschließt, zu jener Zeit ein zweites Schloß des Hauses Zollern, die Rotenburg, von welcher man das Neckarthal bis Hohen-Tübingen herab überschauen konnte. Aus diesem führten in alten Zeiten zwei römische Heerstraßen in die Gegend von Reutlingen. Die eine, aus der Gegend der heutigen Stadt Rotenburg kommend, lief das Neckarthal herab an dem Fuße der waldigen Höhen hin, auf denen das welfische Lager stand, überschritt dieselben eine halbe Stunde unterhalb Tübingen auf einem durch eine kleine Burg vertheidigten Engpaß – daher heute noch Burgholz genannt, und zog sich Reutlingen zu. Von dieser alten Straße zweigte im Angesicht der Burg Hohen-Tübingen eine andere ab, welche eine kurze Strecke durch das defiléartige enge Steinlachthal lief, bald aber sich links und gleichfalls zu der Ebene bei Reutlingen hinaufwand. Auf beiden Straßen war das welfische Heer auch angerückt und nur auf denselben konnte es einen etwaigen Rückzug bewerkstelligen.

Es war dies am 5. September des J. 1164, einem Sonnabend Nachmittag. Den Tag des Herrn sollte es in Ruhe zubringen und erst am Montag den Angriff beginnen. So war im Rathe der Führer beschlossen worden. Aber Sonntags um Mittag kam es zwischen den in den terrassenförmig angelegten Vorwerken von Hohen-Tübingen stehenden Wartleuten (Vorposten) und den Welfischen, welche auf dem rechten Ufer des Neckars standen, zu einem Gefecht. Erst wurden mit Bogen und Armbrust Schüsse gewechselt, darauf überschritten letztere den nicht tiefen Neckar und drangen bis zu den äußersten Werken vor. Bald kamen noch mehr Welfische herbei, andererseits brachen auch weitere aus der Burg heraus, zu welcher von der Neckarseite her nur ein sehr schmaler, leicht zu vertheidigender Zugang führte. Als die Kunde von dem also vorzeitig begonnenen Kampfe in das nahe welfische Lager gedrungen war, konnten es die Führer nicht verhindern, daß einzelne kleine Haufen den ihrigen zu Hilfe eilten; ja bald mußte man sich, wenn nicht das ganze Heer aus Rand und Band gehen sollte, entschließen die Hauptmacht folgen zu lassen. Voran Graf Heinrich von Veringen mit dem welfischen Hauptbanner, rückte sie unter dem Schall der „Trumben und Pusunen“ in Schlachtordnug gegen die Burg an und stellte sich Angesichts derselben im Neckarthale auf. Aber es fiel dem größten Theile des stolzen Ritterheeres nur die Rolle des unthätigen Zuschauers zu, denn bei dem höchst schwierigen Zugang konnten nur kleine Haufen allmählich zum Kampfe kommen. Schon hatten die zu den Vorwerken gedrungenen Welfischen zwei Stunden lang ohne Erfolg gekämpft, die Feinde ihre Stellung behauptet und bloß einer von den letzteren, die ganz in Stahl und Eisen gehüllt waren, war gefallen. Da geschah es, daß die im Angesicht von Hohen-Tübingen stehende welfische Hauptmacht, während die an den Fuß der Burg vorgedrungenen ihrigen sich mit den herausgebrochenen Pfalzgräflichen schlugen, von panischem Schrecken ergriffen sich plötzlich zur Flucht wandte und in wirre Haufen auflöste, welche „wie von Wölfen verfolgte Schafheerden das Neckarthal hinabjagten“, um womöglich über das Burgholz die Rückzugslinie auf Reutlingen zu gewinnen. Aber sie wurden einem großen Theile – 900 an der Zahl – gefangen, und der junge Herzog Welf selbst entkam mit wenigen kaum auf die Burg Achalm. So berichten, ohne nähere Aufklärung zu geben, auch die welfisch-gesinnten Quellen über den Verlauf der „Tübinger Schlacht“. Sicherlich aber ergriff das welfische Heer solch’ jähe Flucht, weil es sich plötzlich von starker Macht im Rücken angegriffen und [317] seine beiden Rückszugslinien ernstlich bedroht sah. Und man wird nicht irre gehen, anzunehmen, die Zollerischen Hilfsschaaren seien laut zuvor getroffener Abmachung auf ein verabredetes von Hohen-Tübingen gegebenes Signal eben um die Zeit, da die welfische Hauptmacht vor der Burg stand, aus dem Steinlachthal herausgebrochen, und es hätten zugleich andere feindliche Haufen, welche im nahen Schönbuchwalde in Hinterhalt gestellt waren, eine halbe Stunde unterhalb Tübingen bei dem Dorfe Lustnau den Neckar überschritten und sich dem von den Zollerischen und aus Hohen-Tübingen herausgebrochenen Pfalzgräflichen verfolgten welfischen Heere, welches sich über den oben erwähnten Engpaß retten wollte, entgegengeworfen. So kam es am Fuße der waldigen Höhe, über welche die alte Straße Reutlingen zu führte, in den umliegenden Fluren, von denen noch eine „im Eisenhut“ heißt, und noch im Engpaß über das „Burgholz“, wo ein Schlag heute noch der „Streithau“ genannt wird, zum letzten, verzweifelten Kampfe, welcher einer so namhaften Anzahl welfischer Ritter die Freiheit und gewiß auch vielen das Leben kostete. Und noch nach 50 Jahren war die schmähliche welfische Niederlage von Tübingen nicht vergessen, denn der mittelalterliche fränkische Dichter Wolfram v. Eschenbach bespöttelt eine verunglückte kriegerische Unternehmung, indem er sie mit des jungen Herzogs Welf Angriff auf Tübingen vergleicht.

Auf die Nachricht von dem so unglücklich geendeten Kriegszug seines Sohnes kehrte der alte Welf nach Deutschland zurück, und es kam, ohne Zweifel durch Dazwischenkunft des Kaisers etwa auf dem Reichstage zu Ulm oder dem zu Bamberg (November 1164), ein Vergleich zu Stande, in Folge dessen Pfalzgraf H. und seine Verbündeten die von ihnen gemachten Gefangenen herausgaben und die Feindseligkeiten ruhten. Welf VI. benützte aber die Waffenruhe nur zu neuen Rüstungen und nahm, unterstützt von dem Herzog von Zähringen, am Ende des nächsten Jahres die Fehde gegen den Pfalzgrafen wieder auf. Auch dieses Mal blieb letzterer in seiner festen Burg sitzen, aber der alte kriegserfahrene Welf ließ sich nicht in das Netz des Tübinger und Zollern’schen Gebiets verlocken, sondern durchzog Hugo’s Territorium in seiner ganzen Ausdehnung von den Illergegenden bis in den Schwarzwald und fügte seinem Gegner durch schreckliche Verwüstung seiner Besitzungen, Eroberung und Zerstörung einer Anzahl Burgen großen Schaden zu. Da ging unser Pfalzgraf den Herzog Friedrich von Schwaben um Hilfe an. Der folgte auch dem Rufe und fiel im Anfang des J. 1166 mit angeworbenen böhmischen Kriegsvölkern in die oberschwäbischen Besitzungen des Welf ein, welche schrecklich verheert wurden und wobei der alte Welf selbst so in’s Gedränge kam, daß er sich mit knapper Noth auf sein Schloß Ravensburg hatte retten können.

Auf die Kunde von der wieder ausgebrochenen welfisch-tübingischen Fehde eilte Friedrich I. von Aachen, wo er sich damals befand, nach Schwaben und berief auf Anfang des J. 1166 die deutschen Großen zu einer Reichsversammlung nach Ulm, auf welcher vornehmlich der wieder entbrannte Krieg zwischen Pfalzgraf H. und den schwäbischen Welfen beigelegt werden sollte. Dabei erschienen in erster Linie diese, Vater und Sohn, mit ihnen unter Anderen des alten Welf mächtiger Neffe, Heinrich der Löwe, und Herzog Bertold von Zähringen, ihr Bundesgenosse gegen den Pfalzgrafen, aber auch Herzog Friedrich von Schwaben, des letzteren Helfer, endlich H. selbst; dieser wie der alte Welf und sein Sohn wol auf besondere Vorladung. Letztere klagten den Pfalzgrafen an, er habe bei Ausübung seines Richteramts in der Grafschaft, welche er von ihnen zu Lehen getragen, sich der Parteilichkeit und Feindseligkeit wie auch der Unbotmäßigkeit gegen sie, seine Lehnsherren, schuldig gemacht und sie am Ende so genöthigt, sich mit den Waffen in der Hand Genugthuung zu verschaffen. Wiewol nun die [318] Welfen sich in hohem Grade der Selbsthilfe, ja des Friedbruchs schuldig gemacht hatten, so gingen dieselben nicht nur straflos aus, sondern der Kaiser, welcher solches Verfahren sonst strenge bestraft hatte, sich aber den Welfen, deren Hilfe er gerade damals sehr bedurfte, günstig zeigen wollte, erkannte deren Klage zu Recht und befahl unter Androhung der Reichsacht dem Pfalzgrafen, er habe sich den Welfen, insbesondere dem Jüngeren, als seinem eigentlichen Lehnsherrn, auf Gnade und Ungnade zu ergeben. Die unbeugsame Strenge des Kaisers wohl kennend, fügte sich H. dem für ihn doppelt harten Spruch. Zu drei Malen warf er Angesichts von Kaiser und Reich sich vor dem jungen Welf auf die Knie, ihn um Verzeihung anflehend. Dieser ließ ihn aber als Gefangenen abführen und auf die Feste Neuenburg zwischen Bregenz und Feldkirch in Haft setzen. Nachdem aber der am 12. September 1167 erfolgte allzufrühe Tod seines Sohnes den alten Welf versöhnlich und milde gestimmt hatte, entließ er H., den Gemahl seiner Nichte, nicht nur der Haft sondern wandte ihm wieder seine Gunst zu. Man trifft denselben nun wiederholt in der Umgebung des alten Welf, so nebst seinem ältesten Sohne Rudolf insbesondere unter den Gästen des glänzenden Hoffestes, welches der Herzog an Pfingsten 1175 auf dem bei dergleichen auch sonst als Festplatz genannten Gunzenlee (auf dem Lechfelde bei Augsburg) gegeben. Auch im Gefolge des Kaisers sieht man fürder den von ihm so streng und nicht ohne eine gewisse Parteilichkeit gemaßregelten Pfalzgrafen schon wenige Jahre nach dem schweren Tage zu Ulm und von da an noch mehrere Male, ja im J. 1174 zog H. mit Vasallen und Dienstmannen seiner Pfalzgrafschaft gegen des Reiches Feinde am Rhein.

In engem causalem Zusammenhange mit der für unseren Pfalzgrafen so tragisch geendeten Fehde gegen die Welfen steht die von demselben ausgegangene Stiftung des Prämonstratenser Klosters Marchthal an der Donau. Schon im 8. Jahrhundert bestand an dem Orte ein der Abtei St. Gallen zugehöriges Kloster, welches aber bald zerfiel und an dessen Stelle Herzog Hermann von Schwaben im Anfang des 11. Jahrhunderts ein Collegiat-Stift mit sieben Pfründen gründete. Aber auch dieses kam bald in Zerfall. Die Präbenden fielen, wie Capitular Sailer in seinem „Jubilierenden Marchthal“ sagt, „in die Hände der Layen, wie die heiligen Geschirre von Salomos Tempel in die Raubtatzen Assyriens und Babyloniens und Marchthal ward eine scheußliche Wildniß in dem Christenthum.“ So waren einige Pfründen in die Hände Hugo’s, dessen Ahnen schon das erste Kloster gestiftet, gekommen; auch gehörte der Ort Marchthal von alten Zeiten her seinem Hause. Da war es nun eben unser Pfalzgraf, welcher, unterstützt von dem Propst des Klosters Roth (bei Leutkirch), anfangs der siebziger Jahre des 12. Jahrhunderts das herabgekommene Stift in ein Kloster verwandelte, es dem damals in seiner „Lilienblüthe stehenden“ Orden der Prämonstratenser übergab und mit liegenden Gütern, Einkünften und Rechten reich bedachte, so unter unter Anderem mit dem ansehnlichen Hofe Ammern ganz nahe bei seiner Pfalz Hohen-Tübingen. Es war solches wol in Folge eines Gelübdes, das er in seiner Ritterhaft gethan, geschehen; und mit diesem frommen Werke wollte er, wie er ausdrücklich zu erkennen gegeben, seinen Dank gegen Gott bezeugen, der ihm den Sieg über seine Feinde verliehen. Auch fürder nahm sich H. des Klosters sehr an, wiewol er sowol für sich als seine Nachkommen ausdrücklich und wiederholt auf die Schirmvogtei desselben verzichtete. Im Uebrigen lernt man bei verschiedenen Vorkommnissen in dem neuen Kloster selbst den dortigen Ordensleuten gegenüber ihn als einen strengen, energischen Herrn kennen. So als der Propst die Leute, welche er an das Kloster gegeben, mit weiteren Auflagen belastete und seinen Bestimmungen rücksichtlich des von ihm an dem Kloster gestifteten Armen- und Krankenhospitals nicht nachkam, weshalb die [319] Schwestern, denen die Pflege in demselben oblag, sich bei H. beschwerten. Beide Male forderte er unter Androhung seiner schwersten Ungnade den Propst auf, unverweilt und ganz seinem Willen nachzukommen. Andererseits schritt er zum Schutze des Klosters auch gegen seinen eigenen ältesten Sohn Rudolf, der sich bei einem Besuch in demselben Gewaltthätigkeiten erlaubt hatte, nachdrücklichst ein. Sonst ist uns von seinem Walten als Regent seiner höchst ansehnlichen Grafschaft, als Lehensherr u. dgl. wenig überliefert. Die politischen und kriegerischen Ereignisse seiner Zeit mögen ihn häufig von der Heimath ferne gehalten und vielfach beschäftigt haben, wie denn auch die Siegel, welche von ihm auf uns gekommen sind, ihn nur als Kriegsmann, nicht etwa als Richter darstellen. H. starb im J. 1182 – seinen Todestag kennt man nicht – mit Hinterlassung zweier Söhne: Rudolf und Hugo. Ersterer folgte seinem Vater in der angestammten Grafschaft des Hauses, Amt und Würde des Pfalzgrafen, letzterer wurde auf das von seiner Mutter beigebrachte Bregenzer Erbe abgetheilt und ist, wie bereits oben bemerkt, der Stammvater der Grafen von Montfort in allen ihren Linien. Wie unser Pfalzgraf H. (II.) entschieden das hervorragendste Glied seines Hauses war, so bildete auch seine Zeit die Glanzperiode desselben. Hundert Jahre später hatte der Zerfall bereits begonnen. Die Dotirung von drei Klöstern, Blaubeuren (um 1080), Marchthal und Bebenhausen (dieses durch Hugo’s II. Erstgeborenen), welche das Haus gestiftet, wiederholte Theilungen – es gab am Ende des 13. Jahrhunderts fünf Linien – Fehdelust und schlechter Haushalt mehrerer Pfalzgrafen hatten das Geschlecht schon am Ende des 14. Jahrhunderts um den Besitz sämmtlicher alten Stammgüter gebracht. Fortan fristeten die Grafen von Tübingen als Besitzer der erheiratheten kleinen Herrschaft Lichteneck im Breisgau, in Diensten des Kaisers Maximilian I. und der Grafen von Wirtemberg auch als Deutschordens-Ritter ihr Dasein. Noch aber führte der hohe Ahnenruhm ihres Geschlechts ihnen Töchter aus hochadeligen Häusern (Zweibrücken-Bitsch, Erbach, Hohenlohe, Leiningen, Westerburg u. A.) als Gemahlinnen zu. Im J. 1622 aber erlosch es in legitimer männlicher Linie mit dem jungen Grafen Georg Friedrich, der in das Heer des Markgrafen Friedrich von Baden eingetreten war, um „sein Glück zu versuchen“, aber mit Prinz Magnus von Wirtemberg in der Schlacht bei Wimpfen als würdiger Sprosse eines uralten Heldengeschlechts fiel. In den Nachkommen von des Gefallenen Nichte Elisabetha Bernhardina, dem letzten ächten weiblichen „Zweiglein“ des hochedlen, ehedem so mächtigen Geschlechts, der Gemahlin des Grafen Karl von Salm-Neuburg († 1662), lebt dasselbe indeß noch fort.

Das Wirtembergische Urkundenbuch Bd. II stellenweise und des Verf. Geschichte der Pfalzgrafen von Tübingen nebst Urkundenbuch, Tübingen 1853. In Betreff der Zurückführung der Pfalzgrafen von Tübingen auf das Geschlecht der Bertholds-Baargrafen s. dessen Geschichte der ersteren S. 512–20 und den achten Band von L. Uhland’s hinterlassenen Schriften S. 564 ff., sowie in dem Briefwechsel zwischen demselben und dem Freiherrn J. v. Laßberg des letzteren Brief an Uhland vom 9. Nov. 1854. – Ueber die Pfalzgrafen von Schwaben aus dem Hause der Grafen von Dillingen s. des Verf. Abhandlung über die Stifter des Klosters Anhausen an der Brenz in Steichele’s Gesch. des Bisthums Augsburg, Bd. II S. 143–64. In Betreff des Pfalzgrafenamtes ist zu vergleichen, was Waitz in seiner Deutschen Verfassungsgeschichte Bd. VII darüber sagt.