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ADB:Imhoff, Anton Albrecht Freiherr von

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Artikel „Imhof, Anton Albrecht Freiherr von“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 44–46, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Imhoff,_Anton_Albrecht_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 07:33 Uhr UTC)
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Imhof: Anton Albrecht Freiherr v. I., Erbherr auf Hohenprißnitz und zu Oberglauchau, Staatsmann, geb. am 17. Decbr. 1653 zu Wolfenbüttel, † den 11. Decbr. 1715 zu Dresden; ältester Sohn des Hieronymus II. v. I., welch’ letzterer ein buntbewegtes, höchst reichhaltiges Leben führte. Geboren als fünfter Sohn des Rathes und Landpflegers Wilhelm I. 1606 in Nürnberg, begab sich I. nach dem Besuche deutscher Hochschulen zu fernerer wissenschaftlicher Ausbildung 1624 nach Genf. Die Zeit von 1627–1644 verwendete er mit kurzen Unterbrechungen zu großen Reisen, wodurch er fast alle Staaten Europa’s nebst einem Theile Asiens aus unmittelbarer Anschauung kennen lernte. Namentlich befand er sich von 1635–39 im Gefolge der stattlichen Gesandtschaft, welche der unternehmungslustige Herzog Friedrich III. von Holstein-Gottorp zur Anknüpfung unmittelbarer Handelsbeziehungen, besonders zur Förderung des Seidenhandels an Zaar Michael in Moskau und an den persischen Schah nach Ispahan abgeordnet, und ging 1640 als Bevollmächtigter der Königin Christine von Schweden in politischer Mission abermals nach Moskau, nachdem er früher [45] als Gesandtschafts-Cavalier Axel Oxenstierna und dessen Sohn auf ihren mannigfachen diplomatischen Sendungen begleitet hatte. 1644 aus Holland zurückgekehrt, suchte er 1645 vergeblich Verwendung in schwedischen Diensten, lebte dann als Privatmann in Homburg, und wurde 1648 von Herzog August von Braunschweig, den seine Unterthanen als „senex divinus“ verehrten, zum Erzieher seiner beiden jüngeren Söhne Anton Ulrich und Ferdinand Albrecht berufen. In dieser Stellung verheirathete er sich 1652 mit Margarethe von Lewenzow aus dem Hause Scharrentin; 1656 wurde er wirklicher Hofrath auf der Adelsbank, in welcher Eigenschaft er 1668 zu Wolfenbüttel starb und zu Riddagshausen bestattet wurde. Er schrieb 1626 eine Dissertation „De testamentis“, hielt zu Genf juristische Disputationen, und hat (nach Will) in deutscher, lateinischer und italienischer Sprache Gedichte gefertigt. Sein Porträt wurde öfter in Kupfer gestochen, auch von Aug. John 1645 in Folio. – Anton Albrecht, Sohn dieses Hieronymus II. und älterer Bruder des Rudolph Christian, sowie des Wilhelm Heinrich Freih. von I. (s. d. beide) – verlebte seine Jugend als Page am wolfenbütteler Hofe und bereiste nach Vollendung der Studien Westdeutschland, Holland, Frankreich, Italien. Mancherlei hatte er auf diesen Wanderungen beobachtet und kennen gelernt, und kehrte als vielseitig gebildeter Weltmann an den Hof zurück, wo er Cavalier Anton Ulrichs, des Zöglings seines Vaters wurde, und dann zum Oberschenken, geheimen Rath und Kammerpräsidenten emporstieg. Damaliger Sitte gemäß hatte Ant. Ulrich seine Hofhaltung nach dem prunkvollen Vorbilde von Versailles eingerichtet und behufs Beschaffung der Summen, welche deren Unterhalt verschlang (mit Zustimmung seines Bruders, des regierenden Herzogs) im heimlichen Einverständnisse mit Frankreich für dieses Hilfstruppen im Lande geworben. Die Seele des gewagten Unternehmens war neben dem französischen Gesandten am Hofe, Marquis d’Usson, des Herzogs Liebling, I., der nach zeitgenössischem Urtheile „fleißig in seinen Verrichtungen, und geschickt zu Kriegs- wie Friedens-Handlungen war; jedoch arglistig, unbeständig und allzu gierig nach Lust und großer Ehr’; – – je verworrener und unmöglicher eine Sache einem Anderen sonst geschienen, je mehr strebte er darnach.“ Kurfürst Georg Ludwig von Braunschweig machte diesen ihm höchst unlieben Werbungen durch einen kühnen Handstreich ein Ende, indem er (1702) Wolfenbüttel, Pirna und andere Orte plötzlich militärisch besetzte und die Soldtruppen aufhob, Anton Ulrich floh nach dem befreundeten gothaischen Hofe, I. nach Kursachsen, wo er bei Karl August[WS 1] in Dresden 1704 geheimer Rath und Oberberghauptmann, dann Kammerpräsident wurde. – Im nordischen Kriege erhielt er eine schwierige diplomatische Aufgabe, die er jedoch in einer für ihn und seinen hohen Auftraggeber verhängnißvollen Weise löste! Der König-Kurfürst ertheilte nach der für die sächsischen Waffen ungünstigen Schlacht bei Fraustadt (13. Febr. 1706) ihm und dem geheimen Referendar G. E. Pfingsten zu Nowogrodek umfassende Vollmacht „die Friedenstractate vorzunehmen und an seiner Statt auf billige, christliche Weise zu handeln und zu schließen.“ Beide Bevollmächtigte traten zu Bischofswerda, dem schwedischen Hauptquartiere am 12. Septbr. in Unterhandlungen. Die Bedingungen des Siegers waren hart und drückend, da jedoch die Schweden entschieden auf denselben bestanden, gingen I. und Pfingsten raschen Entschlusses sofort in den ersten Unterredungen darauf ein, zumal der schwedische Unterhändler, Graf Piper, die Aeußerung fallen ließ, daß ja bei persönlicher Zusammenkunft der Monarchen mildere Friedensbedingungen vereinbart werden könnten. Im Schlosse von Altranstädt in Sachsen, wohin Karl XII. mittlerweile das Hauptquartier verlegt hatte, wurde nun am 24. Septbr. der Friede geschlossen, worüber Pfingsten seinem Herrn am 15. Octbr. behufs der Ratification mündlich Bericht erstattete. August stellte zwar zu diesem Zwecke ein Blanquet aus, ließ jedoch – über die harten [46] jetzt geradezu unabänderbaren Friedensbedingungen aufs Höchste erbost, die „saubern Friedensfabrikanten“ unter der Anklage unbilligen Friedensschlusses und falscher Berichterstattung“ vor Gericht stellen, wo Alles so vorbereitet war, daß deren Verurtheilung schon vorher außer Zweifel stund. Es wurden auch Pfingsten zum Tode, I. zu lebenslänglicher Einsperrung auf dem Königstein verurtheilt (1707). Die Altranstädter Friedensverhandlungen galten bisher nach dem Zeugnisse Sarauw’s, des neuesten Schriftstellers über diesen Gegenstand „für eine sehr dunkle und verworrene Episode aus der sächsischen Geschichte“. Nach den aufhellenden Quellenforschungen Danielson’s verdient das Verhalten des Freih. v. I. wie das Pfingsten’s eine mildere Beurtheilung als es von ihren Richtern und bisher von den meisten Geschichtschreibern gefunden, weil ihnen eine Hintergehung des Kurfürsten, ihres Herrn nicht zur Last gelegt werden kann. I. richtete vom Königstein ein paar Gnadengesuche an den Kurfürsten, welcher ihn nach siebenjähriger Haft gegen Erlage einer Geldbuße von 40,000 Thalern in Freiheit setzen ließ. I. lebte nun in Dresden, genoß jedoch seine Freiheit nicht lange. Er starb am 11. Decbr. 1715 mit Hinterlassung dreier Söhne, welche sich dem Militärstande widmeten, und ist zu Hohenprißnitz, seinem Erbgute begraben. Durch Diplom vom 27. Octbr. 1697 war er mit seinen beiden jüngeren Brüdern von Leopold I. in den erblichen Reichsfreiherrnstand erhoben worden.

(Vater, Hieronymus II.). Adami Olearii Reißbeschreibung der Holst.-Gottorp’schen Gesandtschaft nach Moscow und Persien. – Will, Gel.-Lex. II, 733. – Panzer, Nürnb. Port. Verz. S. 119. – Hannover’sche gel. Anzeigen v. I. 1753. St. 57. S. 833 u. 34. – Zedler, Univ. Lex. Bd. 14. S. 584. (Anton Albrecht.) – J. Fr. Pfeffinger, Historie des Braunschweigisch-Lüneburgischen Hauses etc. Hamburg 1734. S. 617 ff. – J. R. Danielson, Zur Gesch. der sächsischen Politik 1706–9, Helsingfors 1878. – Chr. v. Sarauw, Die Feldzüge Karls XII. etc., Leipzig 1881. S. 204–22. – Lundblad, Gesch. Karls XII., deutsch von Jenssen, Hamb. 1835.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Gemeint ist offenbar August der Starke, also Friedrich August.