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ADB:Jung, Johann Heinrich

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Artikel „Jung, Johann Heinrich“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 695–696, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Jung,_Johann_Heinrich&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 11:17 Uhr UTC)
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Jung: Johann Heinrich J. (auch Junge), Bibliothekar und Historiograph, geb. 1715 zu Osnabrück, † am 14. April 1799 zu Hannover. Hörte in Jena bei Brunnquell, Buder und Köhler, in Leyden bei Vitriarius, Westenberg und Burmann römisches Recht, Staatsrecht und geschichtliche Fächer, kam auf Veranlassung des Staatsministers von Münchhausen, jenes eifrigen Beschützers der Wissenschaften, 1740 nach Göttingen, war daselbst 1746 und 1747 Universitätssecretär, ging jedoch gen Ende des letztgenannten Jahres nach London, [696] an den englischen Hof, wo er dem Prinzen von Wales und dem nachmaligen Könige von England Georg III. Unterricht in der Geschichte und den schönen Wissenschaften ertheilte. Nach dem 1751 plötzlich erfolgten Tode des englischen Thronerben wandte er sich nach Rotterdam und fand an dem dortigen Gymnasium als Lehrer der Rechtswissenschaft, der Geschichte und Beredtsamkeit Verwendung. Am 7. Febr. 1759 ernannte ihn die Göttinger Juristenfacultät auf Grund seiner Dissertation: „De sanctitate judiciorum ab Imperatoribus romanis partim restituta partim labefactata“ (Trajecti ad Rhenum 1759) zum Doctor beider Rechte. Nach dem Tode des hannoveranischen Bibliothekars Scheidt wurde er 1762 mit dessen Amt betraut und zugleich zum königlich großbritannischen und kurfürstlich braunschweigischen Hof- und Consistorialrath sowie zum Historiographen des Gesammthauses Braunschweig-Lüneburg ernannt, welche Stellen er gegen 40 Jahre (bis 1799) bekleidete. Aus seinen Schriften, welche Meusel in Bd. III (5. Aufl.) S. 569 ff. aufzählt, sind besonders hervorzuheben: „Tabula Academica, exhibens urbes Academiarum suarum celebritate ac nomine inclutae“, welche in drei Auflagen erschien, die erste zu Leyden 1736, die zweite vermehrte zu Göttingen 1741, die dritte abermals vermehrte 1749 zu London. – Sodann veranstaltete er eine Gesammtausgabe der juristischen Werke seines Lehrers, des Leydener Professors Joh. Ortwin Westenberg in 3 Bänden, von denen jedoch der dritte, welcher sämmtliche kleinere Abhandlungen Westenberg’s enthalten sollte, unvollständig ist. – 1773 erschienen von ihm zu Hannover in Großquart: „Historiae comitatus Benthemiensis libri III“, eine nach dem damaligen Stande der Wissenschaft sehr anerkennenswerthe Leistung. – Ferner verfaßte er 1780 (Hannoverae, fol.) den 5. Band der großen welfischen Quellengeschichte („Origines guelficae“) an welcher Leibniz, Eccard und der genannte Scheidt längere Zeit arbeiteten. Durch diesen fünften Band, dem zwei gute Register beigegeben sind, findet das Werk seinen Abschluß, und werden einzelne Partien der früheren Theile, welche sich auf die deutsche Universalgeschichte, namentlich aber auf die braunschweigisch-lüneburgische, dann auf einzelne berühmte Persönlichkeiten beziehen, theils verbessert, theils durch neue Beweisstellen bereichert. Zu seinem letzten Werke, das er 1783 zu Hannover unter dem Titel: „Disquisitio antiquaria de reliquiis et profanis et sacris earumque cultu“ veröffentlichte, wurde er als Custos des hannoveranischen Reliquienschatzes veranlaßt.

Weidlich, Lex. S. 91. – Weidlich, Biograph. Nachr. etc. Bd. 1. S. 386 bis 391. Nachträge S. 143. – Meusel, Lexicon, Bd. VI. S. 328–331. – Pütter, Versuch einer Gel. Gesch. etc. S. 106 ff.