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ADB:Kuenzer, Dominikus

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Artikel „Kuenzer, Dominikus“ von Friedrich von Weech in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 17 (1883), S. 404–405, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kuenzer,_Dominikus&oldid=- (Version vom 21. Dezember 2024, 18:06 Uhr UTC)
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Kuenzer: Dominikus K., Abgeordneter des badischen Landtags und katholisch-kirchlicher Reformer, geb. zu Freiburg, den 17. Mai 1793, † zu Konstanz, den 11. Mai 1853. Nach Vollendung der Universitätsstudien in Freiburg, nach Absolvirung des Cursus im Priesterseminar zu Meersburg, 1815 zu Weingarten zum Priester geweiht, wurde K. Pfarrer zu Rohrbach bei Triberg, hierauf Pfarrer, Decan und Schulvisitator zu Bonndorf, 1836 Spitalpfarrer in Konstanz. Im freundschaftlichen Verkehr mit dem Freiherrn v. Wessenberg und den in josephinischem Geiste wirkenden älteren Geistlichen des Seekreises, genoß K., ein ausgezeichneter Kanzelredner und als Schulvisitator ein eben so gründlicher Kenner des Schulwesens wie wohlwollender Gönner des Lehrerstandes, in Kurzem einer seltenen Popularität in den weitesten Kreisen der Bevölkerung. Das ihm dargebrachte Vertrauen erwies sich durch seine Wahl in die zweite badische Kammer und später in das Frankfurter Parlament. Auf den Clerus übte K. großen Einfluß aus durch sein Streben, in der katholischen Kirche viele als nothwendig erkannte Reformen durchzuführen, insbesondere durch sein Bemühen, die Berufung von Synoden, aus Geistlichen und Laien zusammengesetzt, zu diesem Zwecke zu erwirken. Um in diesem Sinne zu agitiren, wurde am 4. October 1838 in Schaffhausen ein Verein von Geistlichen und Laien gebildet, der sich zur Aufgabe stellte, die kirchlichen Angelegenheiten in Rede und Schrift frei zu besprechen und dadurch zur Beförderung des kirchlichen Lebens beizutragen. Gegen diesen Verein und seine Tendenzen wurde von Rom und von Freiburg aus Anklage erhoben. Die Curie zu Freiburg verbot [405] den Pfarrern, die Versammlungen des Vereins zu besuchen, auf ihren Antrieb ließ die badische Regierung den Verein streng überwachen, weigerte sich jedoch, die Theilnehmer, wie man in Freiburg wünschte, staatlich zu maßregeln. Der Verein fand indeß ohne äußere Einwirkungen durch die Theilnahmlosigkeit der Laien ein vorzeitiges Ende. K. seinerseits wurde nicht müde, in Eingaben an den Erzbischof, wie auch im badischen Landtag und später im Frankfurter Parlament den Ruf nach Einführung einer Synodalverfassung zu erheben. Als Abgeordneter zum badischen Landtag gehörte K. der entschieden liberalen Richtung und demgemäß der Opposition an. Als ihm 1842 die Curie den Urlaub versagte, dessen er bedurfte, um die Pfarrei zu verlassen und in den Landtag einzutreten, vertrat zwar die Regierung principiell sein Recht auf Urlaubsbewilligung zu dringen, gab sich aber, da die Curie auf ihrer Verweigerung beharrte, keine Mühe weiter, den unbequemen Oppositionsmann in die Kammer einzuführen. Im Frankfurter Parlament saß K. auf der äußersten Linken und nahm mit seinen Parteigenossen auch noch an den Verhandlungen des Rumpfparlamentes in Stuttgart Theil. Nach dessen Auflösung verlebte er einige Zeit in Appenzell, kehrte dann aber unangefochten nach Konstanz zurück, wo er bis zu seinem Tode sein Pfarramt verwaltete. Er erlebte noch den Schmerz, den Eintritt einer Reactionsperiode zu sehen, in welcher der Ultramontanismus allen den Bestrebungen, für die K. seine beste Kraft eingesetzt hatte, den Fehdehandschuh hinwarf.

Badische Biographien, I, 482 ff.