ADB:Müldener, Friedrich

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Artikel „Müldener, Friedrich“ von Schönau. in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 22 (1885), S. 487–488, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:M%C3%BCldener,_Friedrich&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 23:38 Uhr UTC)
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Müldener: Johann Friedrich M., Historiker, geb. am 11. Juli 1715 zu Frankenhausen, † ebendaselbst am 13. October 1766. – M. gehört zu den verdienstvollen Männern, welche ihre Vaterlandsliebe im unermüdlichen Erforschen der Geschichte ihrer engeren Heimath bethätigten. Er hat sich um die Historie Frankenhausens und der angrenzenden Gegenden unleugbare Verdienste erworben. Zu einer gründlichen Behandlung derselben fand er nicht nur in seinem treuen Gedächtnisse ein treffliches Hilfsmittel, sondern auch in der Unterstützung der berühmtesten Geschichtsforscher der damaligen Zeit, z. B. Böhme’s, Heumann’s, Köhler’s, Kreysig’s, Schöpflin’s, Schöttgen’s, v. Westphalen’s u. A. In der Bearbeitung seines historischen Stoffes zeichnet sich M. vor vielen seiner Zeitgenossen dadurch aus, daß er stets bemüht ist, seine Behauptungen auf sorgfältig geprüfte Nachrichten und Documente zu gründen. – Sein Vater war der Bürgermeister, administrator piorum corporum, Brau- und Pfannherr Elias M.; seine Mutter ist eine geborene Schell gewesen. Die Bildung der Jugend Müldener’s wurde bis zu dessen zehntem Jahre Privatlehrern anvertraut, worauf man ihn in die unter Leitung des tüchtigen Magisters Hör stehende fürstliche Landschule seiner Vaterstadt brachte. 1735 bezog M. die Universität Jena, wo er Philosophie, Geschichte und Jurisprudenz studirte. 1738 kehrte er in seine Vaterstadt, deren Archiv ihm anvertraut wurde, zurück. 1741 erhielt er die Erlaubniß, beim fürstlichen Consistorium und den Untergerichten zu practiciren und wurde 1744 zum Regierungsadvocaten ernannt. 1745 bestellte ihn Geheimrath v. Beulwitz zum Justitiarius seiner Gerichte zu Rottleben. Im J. 1747 ist M. als Syndikus seiner Vaterstadt und 1749 als v. Ebraischer Gerichtshalter zu Ichstedt und Borxleben verpflichtet worden. Da 1766 der von Ebraische Antheil an diesen Dörfern der fürstlichen Kammer zu Rudolstadt verkauft ward, so gab M. die Justizverwaltung über sie ab. Nicht lange darauf starb er, nachdem er acht Tage an einer heftigen Dyssenterie darnieder gelegen hatte. – Nach dem Berichte eines Zeitgenossen war M. ein aufgeweckter und menschenfreundlicher Mann, rührig und unverdrossen in seinem Amte, offenherzig gegen seine Freunde und [488] zurückhaltend gegen andere, mitleidig gegen Arme, ein treuer Verehrer des Heilandes, ein geschickter Rechtsgelehrter, ein Freund vor Allem der Geschichte und Numismatik. Er besaß ein werthvolles Münzcabinet und war mit der Verwaltung der fürstlichen Münzsammlung zu Sondershausen betraut. Die beträchtliche Zahl seiner historischen Werke verfaßte er in den wenigen Mußestunden, die ihm bei seiner starken juristischen Praxis und vielen Amtsarbeit übrig blieben; ein Umstand, der die Veranlassung zu dem nicht ungegründeten Vorwurf eines oft vernachlässigten Vortrages gab. Müldener’s Schriften sind der Zahl nach viele, dem Umfange nach die einzelnen im Durchschnitt mäßigen Umfanges. Sie betreffen meist die thüringische, resp. schwarzburgische, frankenhausische Geschichte und ist ihnen als solchen ein stofflicher Werth nicht abzustreiten. Müldener’s früher Tod hinderte ihn an der Vollendung vieler angefangener Werke, zu denen er reichhaltige Sammlungen hinterließ, die zum Theil an das fürstliche geheime Archiv und die fürstliche Bibliothek in Rudolstadt, an den Regierungsrath Delius in Wernigerode und von diesem an die gräfliche Bibliothek daselbst, an Hofrath Henkel in Frankenhausen, an Schulinspector Walther in Rudolstadt und von diesem an das germanische Museum in Nürnberg gekommen sind.

Ueber Müldener’s Lebensumstände u. Schriften geben Aufschluß: Frankenhauser Intell.-Bl. 1764, 65, 66, 67, 1807, 1808; Rudolst. Gymnasialprogramm v. J. 1818; Rotermund V, 19; Meusel’s Lexicon; Weidlich’s Gesch. der jetztlebenden Rechtsgelehrten; Hamb. Nachr. aus dem Reiche der Gelehrsamkeit; Chr. Saxii Onom. lit.; Longolischen Vorraths allerlei brauchbare Nachrichten.
Schönau.