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ADB:Müller, Johann Samuel

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Artikel „Müller, Johann Samuel“ von Richard Hoche in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 22 (1885), S. 585–586, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:M%C3%BCller,_Johann_Samuel&oldid=- (Version vom 10. Oktober 2024, 04:46 Uhr UTC)
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Müller: Johann Samuel M., 1701–1773, Schulmann. Er wurde in Braunschweig als der Sohn des Collegen am Catharineum Sam. Albr. M. am 24. Febr. 1701 geboren und erhielt seine Schulbildung auf der genannten Anstalt. Bereits als Schüler erregte er durch die Vielseitigkeit seiner Begabung die Aufmerksamkeit freundlicher Gönner, namentlich des Herzogs August Wilhelm, durch dessen Beihilfe ihm von 1719 an der Besuch der Universität Helmstädt ermöglicht wurde. Hier studirte er Theologie und Philosophie, aber auch classische und orientalische Sprachen, Mathematik und Physik, Geschichte und Staatsrecht, pflegte daneben auch sein poetisches Talent. Schon 1719 waren seine Gedichte von Menantes unter die Gedichte berühmter Männer aufgenommen; seit 1721 schrieb er eine größere Zahl von Opern, u. A. „Rudolfus Habspurgicus“, „Pharao und Joseph“, „Otto Puer“ zum Theil nach italienischen Vorbildern. 1722 begab er sich nach Leipzig, um sich an der dortigen Universität [586] zu habilitiren; Mangel an Mitteln nöthigte ihn, diesen Plan aufzugeben und eine Hofmeisterstelle bei dem Kriegsrath Raschke in Dresden anzunehmen. 1725 kehrte er nach Braunschweig zurück und übernahm bald darauf eine Hofmeisterstelle bei dem holsteinischen Minister von Roepstorf in Hamburg. Noch in demselben Jahre wurde er auf Joh. Hübner’s (s. d.) Empfehlung in die Rectorstelle in Uelzen berufen, die er sodann 5 Jahre hindurch mit besonders glücklichem Erfolge verwaltet hat. 1730 zog ihn der Rath der Stadt Hannover in das Conrectorat des dortigen Lyceums unter Beilegung des Rectortitels und der Zusicherung späteren Einrückens in die Directorstelle; aber schon 1732 folgte er der Berufung des Hamburger Scholarchates als Rector des Johanneums an Stelle des verstorbenen Johann Hübner; am 11. September 1732 trat er das neue Amt an, welches er über 40 Jahre mit Ehren geführt hat. Die in den letzten Jahren arg verwahrloste Schule verdankte seiner kraftvollen Leitung eine neue Blüthe; nach Außen hin verlieh er derselben einen besonderen Glanz durch die pomphaften Schüleraufführungen, welche er mit besonderer Vorliebe und großem Geschick cultivirte. Die Stücke pflegte er selbst zu schreiben; die Aufführung der verschiedenen Abtheilungen nahm oft eine ganze Woche in Anspruch. Die Schulordnung von 1760 ist im Wesentlichen Müller’s Werk; sein energisches Bestreben, das Johanneum nicht durch das akademische Gymnasium herabdrücken zu lassen, hat ihn wiederholt in heftige Fehden mit den Professoren dieser Anstalt verwickelt, vornehmlich mit J. S. Reimarus, dessen Uebergriffe – namentlich in Bezug auf die Schulstiftungen – er meist mit Erfolg zurückwies. (Daß Lessing, mit welchem M. viel verkehrte, sich während seines Hamburger Aufenthaltes von Reimarus fern gehalten hat, beruhte wol zum guten Theile mit auf diesem Gegensatze.) Das Johanneum bewahrt M. ein besonders dankbares Gedächtniß als dem Begründer seiner Wittwenkasse. M. starb am 7. Mai 1773. Von seinen zahlreichen Schriften bieten ein dauerndes Interesse nur die griechisch-deutschen Ausgaben Platonischer Dialoge (1736–1740), sowie seine „Gespräche der alten Weltweisen“ 1733.

Memoria J. S. Mülleri von Büsch; J. M. Müller, Beiträge zur Gesch. d. Joh. 1779, S. 26 f.; Calmberg, Gesch. d. Joh. 1829, S. 248 f.; Hoche, Beiträge zur Gesch. d. Joh. I., 1877, S. 15 f.