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ADB:Marschalk, Nikolaus

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Artikel „Marschalk, Nicolaus“ von Franz Xaver von Wegele in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 431–432, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Marschalk,_Nikolaus&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 00:12 Uhr UTC)
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Band 20 (1884), S. 431–432 (Quelle).
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Marschalk: Nicolaus M., gen. Thurius. Geboren zwischen 1460 bis 1470 zu Roßla in Thüringen, daher Thurius genannt, gebildet zu Erfurt, an welcher Universität er mit gleichem Erfolge humanistischen und juristischen Studien oblag. Im J. 1490 ist er hier zum Baccalaureus juris utriusque promovirt worden und hat er Vorlesungen, wie es scheint, in beiden Richtungen gehalten. Der junge Spalatin ist von seinen Schülern aus dieser Zeit der berühmteste geworden. Die Gründung der Universität Wittenberg (1502) eröffnete M. eine Stellung als Lehrer an dieser Hochschule; zugleich ist derselbe aber dem kursächsischen Hofe in der Weise näher getreten, daß er auch zu praktischen Geschäften verwendet wurde. Seines Bleibens war indeß hier nicht. Er folgte nach einigen Jahren einem Rufe an den mecklenburgischen Hof, welchen ihm der Kanzler v. Schönaich vermittelt hatte. Er wurde zunächst herzoglicher Rath in Schwerin und als solcher theils in der herzoglichen Kanzlei, theils in diplomatischen Missionen mehrfach gebraucht. Seit dem J. 1510 ging er in freier Stellung an die Universität Rostock über, ohne darum seine Beziehungen zum Schweriner Hofe abzubrechen. Er hielt vor Allem juristische Vorlesungen, machte aber zugleich seinen Einfluß zu Gunsten der humanistischen Wissenschaften geltend. Als Polyhistor, wie er war, beschäftigte er sich zugleich mit theologischen und naturwissenschaftlichen Studien. Seine litterarische Thätigkeit war der juristischen Disciplin und der Geschichtschreibung gewidmet. Den meisten Erfolg hatten seine sieben Bücher „Annalium Herulorum ac Vandalorum“, d. h. eine Geschichte Mecklenburgs, die [432] jedoch vom Standpunkte der Kritik aus viel zu wünschen übrig ließ. M. ist als angesehener Mann zu Rostock am 12. Juli 1525 gestorben.

Vgl. Krabbe, Geschichte der Universität Rostock, I, S. 273 ff. u. O. Stobbe, Gesch. d. D. Rechtsquellen Bd. II. S. 48, 358.