Zum Inhalt springen

ADB:Mepsche, Johann de

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Mepsche, Johann de“ von Pieter Lodewijk Muller in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 21 (1885), S. 384, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Mepsche,_Johann_de&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 13:43 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Menzel, Wolfgang
Band 21 (1885), S. 384 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Kein Wikipedia-Artikel
(Stand September 2018, suchen)
Johann de Mepsche in Wikidata
GND-Nummer 138909075
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|21|384|384|Mepsche, Johann de|Pieter Lodewijk Muller|ADB:Mepsche, Johann de}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=138909075}}    

Mepsche: Johann de M., niederländischer Staatsmann, geb. um 1528 in Groningen aus einem patrizischen Geschlechte, wurde als Student in Ingolstadt mit Viglius van Zuychem van Aytta, der damals daselbst eine Professur bekleidete, bekannt, dessen kräftiger Protection er sich weiter zu erfreuen hatte, als er nach seiner Doctorpromotion am Reichskammergericht zu Speier angestellt war. Ein tüchtiger Jurist, ganz erfüllt von den strengmonarchischen Ideen der damaligen Juristen, zu jeder Arbeit bereit, die ihm Belohnung einbrachte, war er der rechte Diener für die habsburgische Regierung. Schon 1554 ward er denn auch zum Kanzler des Gerichtshofes in Vollenhoven ernannt, der von Karl V. errichtet war, um in jenen abgelegenen Provinzen die landesherrliche Autorität aufrecht zu halten, und vielleicht darum von allen Seiten angegriffen ward. Drei Jahre später ward de M., der sich durch seine Rücksichtslosigkeit empfohlen, Königl. Maj. Lieutenant der Hauptmännerkammer (Hovedmannenkamer) in Groningen, d. i. Präsident der obersten Gerichtsbehörde der Stadt Groningen und ihrer „Ommelanden“, obgleich die Zulässigkeit seiner Ernennung, weil er in Groningen so vielen Familieneinfluß geltend machen konnte, bestritten ward. Obgleich in seinem bei Abwesenheit des Statthalters auch die Functionen desselben umfassenden Amts, durch Eifer für die königliche Gerechtsame auch in Hinsicht der stets verwegener auftretenden Ketzerei ausgezeichnet, wagte M. es nicht, im J. 1566 den Bilderstürmern zu widerstehen, und räumte im Verein mit dem Stadtrath den Calvinisten eine Kirche ein. Desto schwerer ließ er ihnen und allen Gegnern seine Macht fühlen, als die Reaction im J. 1567 eintrat. Alba hatte kein gefügigeres Werkzeug. Doch wußte er dabei seine persönlichen Interessen ebenso gut zu fördern, als die der Regierung und der Kirche. In Stadt und Land gleich verrufen ward er nach der Genter Pacification als Gefangener nach Brüssel zur Verantwortung geschickt und, obgleich der ihm intendirte Proceß niedergeschlagen ward, weil man den mächtigen Mann noch immer fürchtete, blieb er in freier Haft in seinem Hause, bis er 1578 nach Deutschland entwich. Der Verrath des Statthalters Renneberg führte ihn zurück und gestattete ihm, reichliche Rache an seinen Gegnern zu nehmen, namentlich die zum Protestantismus hinneigenden Priester zu verfolgen. Sein 1585 erfolgter Tod machte seinem verderblichen Wüthen ein Ende. M. ist ein Typus des loyalen niederländischen Juristenstandes aus der Revolutionszeit. Nanninga Uiterdijk hat 1870 sein Leben in seiner Doctordissertation beschrieben. Dieselbe erschien in Abdruck in Bijdragen voor de Gesch. v. Groningen, Bd. IX, 1871.