ADB:Michl, Anton

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Artikel „Michl, Anton“ von Johann Friedrich von Schulte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 21 (1885), S. 698–699, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Michl,_Anton&oldid=- (Version vom 23. April 2024, 09:44 Uhr UTC)
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Michl: Anton M., Theolog und Kanonist, geb. 2. April 1753 in Ebersburg, † zu Landshut an Brustwassersucht am 12. März 1813. Nachdem er die [699] Theologie zu Freising studirt und Priester geworden, widmete er sich in den Jahren 1776–1779 dem Studium der Rechte in Ingolstadt, erlangte den philosophischen Doctor- und juristischen Licentiatengrad, wurde Erzieher eines Freiherrn v. Welden, Neffen des Fürstbischofs von Freising, Domcaplan, 1784 Director des Alumnats in Freising, Erzieher beim Grafen Lösch in Burghausen, 1791 Pfarrer in Randelsried, wo er in einer Nacht des Juni 1799 von Räubern mißhandelt und geplündert wurde, 3. Nov. 1791 Professor des kanonischen Rechts und der Kirchengeschichte in Ingolstadt, erhielt am 7. December 1791 von der juristischen und theologischen Facultät daselbst die Doctorwürde, kam 1800 mit der Universität nach Landshut. Als Beitrag zur Verwaltungsgeschichte sei erwähnt, daß er am 14. April 1802 anstatt einer Gehaltszulage die Pfarre Oberglaim bekam unter gleichzeitiger Einziehung von 600 Gulden seines Einkommens, eine vom Kurfürsten zur jedesmaligen Verleihung an einen weltgeistlichen Professor bestimmte Dominikanerpfarrei. Man gestattete ihm schon am 20. December selbigen Jahres den Verzicht gegen 800 Gulden jährlicher Zulage. – Schriften; theologische: „Predigten für das gemeine Volk“. München 1782/88, 3 Thle.; „Erklärung der sonntäglichen Evangelien etc.“, das. 1790, 2 Thle.; „Gelegenheitliche Festpredigten“, das. 1795; „Christliche Kirchengeschichte“, das. 1807, 2. Aufl. 1812, 2 Thle.; kanonistische: „Reflexiones in literas retractatorias Justini Febronii,“ Frankf. u. Leipz. 1778; „Von der Macht der Bischöfe in Ehesachen“, das. 1782; „Kurze Uebersicht des katholischen Kirchenrechts“, Landshut 1805, 2 Abthl.; „Kirchenrecht für Katholiken und Protestanten, mit Hinsicht auf den Code Napoléon und die baierischen Landesgesetze“, München 1809; 1816 neu herausgegeben von Friedr. Wiedemann. In letzterem Buche liegt Michl’s Bedeutung für die Litteratur. Vom streng wissenschaftlichen Standpunkte sehr schwach, traf es den für jene Zeit passenden Ton: einerseits ganz objectiv die „Josefinischen“ Grundsätze zu geben und andererseits auch das curialistische Recht darzustellen. Indem dazu eine große Rücksicht auf die baierischen Verordnungen trat, welche für Baiern einen gewissen Ersatz bot für den magern wirklich quellenmäßigen Stoff kanonischen Rechts, konnte das Buch einen gewissen Einfluß erlangen.

E. X. Krüll, Dem Andenken des A. M. Landshut 1813. Baader, I, 2. 39. Permaneder, Annales Ingolst. an verschiedenen Orten.