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ADB:Musculus, Andreas

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Artikel „Musculus, Andreas“ von Georg Christian Bernhard Pünjer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), S. 93–94, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Musculus,_Andreas&oldid=- (Version vom 12. Dezember 2024, 17:35 Uhr UTC)
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Musculus: Andreas M., Prediger und Professor der Theologie in Frankfurt a O., ein streitbarer Vorkämpfer für lutherische Rechtgläubigkeit, ward im J. 1514 geb. zu Schneeberg in Sachsen, wo sein Vater Johann Meusel als angesehener Bürger lebte und ihn mit großer Strenge erzog. Auf der hohen Schule seiner Vaterstadt unter Hieronymus Weller vorgebildet, bezog M. 1532 die Universität Leipzig und studirte mit Eifer alte Sprachen und Scholastik. Trotz der Bemühungen des Herzogs Georg verbreiteten sich Luther’s Anschauungen in Leipzig immer weiter, und auch M. wurde durch Schriften der Reformatoren an der Wahrheit der alten Lehre irre. Schneeberg, das 1485 bei der Trennung der ernestinischen und albertinischen Linie gemeinschaftlicher Besitz blieb, ging 1533 in den Alleinbesitz des Kurfürsten Johann Friedrich über und wandte sich seitdem entschieden der Reformation zu. Als M. 1535 hierher zurückkehrte, wurde er völlig für die neue Lehre gewonnen und begab sich nach kurzer Lehrerthätigkeit in Amberg 1538 nach Wittenberg. Hier schloß er sich aufs Engste Luther an, welchen er für den größten Mann erklärte, der seit der Apostel Zeiten gelebt habe. 1540 ging M. auf Veranlassung seines Gönners Joh. Agricola nach Frankfurt a O., wo sowohl seine Predigten als seine Vorlesungen an der Universität großen Beifall fanden. Deshalb wurde er 1544 als Nachfolger des Ludecus, welcher als Hofprediger nach Berlin kam, erster Prediger und ordentlicher Professor, und nahm seitdem als geistlicher Rathgeber des Kurfürsten Joachim II. und dessen Nachfolgers Johann Georg eine außerordentlich einflußreiche Stellung ein. M. gehört nicht bloß der Zeit, sondern auch seinem Charakter und Wirken nach zu den Epigonen der Reformationszeit. Im Streite heftig und ausfallend, von unbegrenzter Verehrung für Luther’s Person und Lehre, eifernd für den Buchstaben, weil die Weite des Blickes und die Tiefe des Geistes ihm abging, hat er geschützt durch die Gunst seines Fürsten, eine Fehde nach der andern durchgekämpft und zur Feststellung der lutherischen Orthodoxie in der Concordienformel eifrig mitgewirkt. Gegen Stancarus bekämpfte M. die Behauptung, daß Christus nur nach seiner menschlichen Natur gelitten habe; Staphylus gegenüber vertheidigte er sich gegen den Vorwurf, er lehre, daß nur die Gottheit in Christo gelitten habe. Viele Jahre lang dauerte der Streit zwischen M. und seinem milden und gelehrten Collegen Abdias Prätorius. Es handelte sich besonders um die Bedeutung der guten Werke. Prätorius lehrte mit Melanchthon, daß die guten Werke in gewissem Sinne nothwendig seien. M. eiferte auf der Kanzel, in Disputationen und in Schriften mit allem Nachdruck dagegen, und erklärte die Behauptung, daß gute Werke nothwendig seien, in jedem Sinne für eine Erfindung des Teufels. Dazu kam noch eine besondere Differenz wegen des Abendmahls. Die brandenburgische Kirchenordnung befahl, um den Unterschied von den gottlosen Sacramentirern offen zum Ausdruck zu bringen, die Elevation der geweihten Elemente. Dabei äußerte M. sich öfter in Worten, welche nur unter Voraussetzung der Transsubstantiationslehre zulässig sind. Prätorius sah darin einen Rückfall in Katholicismus. Der Kurfürst wohnte selbst einer mehrstündigen Disputation der beiden Gegner bei und entschied sich für M., doch wollte er auch Prätorius nicht aus seinen Diensten entlassen. Erst als alle andern Versuche, Frieden zu stiften, sich als erfolglos [94] erwiesen hatten, wurde Prätorius der Abgang nach Wittenberg gestattet. Vom Kurfürsten Johann Georg zum Generalsuperintendenten ernannt, war M. auf wiederholten Visitationsreisen und neben Georg Cölestin durch Ausarbeitung eines neuen Kirchenbuches und einer neuen Agende für die Feststellung der lutherischen Rechtgläubigkeit in der brandenburgischen Kirche thätig. Mit großem Eifer betheiligte er sich auch seit 1576 an der Aufstellung der Concordienformel. – Auch mit dem Frankfurter Magistrate lag M. fast immerfort im Streit. Die Schuld daran lag auf beiden Seiten. Der Magistrat wollte die kirchliche Umwälzung benutzen, um mancherlei Verpflichtungen und Leistungen sich zu entziehen, welche er gegen die Kirche hatte. M. suchte nicht bloß in kirchlichen, sondern auch in weltlichen Angelegenheiten seinen Einfluß über Gebühr auszudehnen. – Als Prediger und Schriftsteller zeichnet sich M. aus durch eine derbe und drastische Volksthümlichkeit, welche öfter ins Platte und Gemeine ausartet. Als Beispiel wird vor allem seine Predigt wider den Hosenteufel (gegen die Pluderhosen) erwähnt. M. starb am 21. Sept. 1581.

Vgl. Chr. W. Spieker, Lebensgeschichte des Andreas Musculus, Frankfurt a. O. 1858. Dort stehen auch seine (46) Schriften verzeichnet.