ADB:Recke, Thieß von der

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Artikel „Recke, Thies von der“ von Theodor Schiemann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 27 (1888), S. 505, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Recke,_Thie%C3%9F_von_der&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 11:15 Uhr UTC)
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Recke: Thies (Mathias) v. d. R., geb. Ende des 15. Jahrhunderts auf Schloß Heiden in Westfalen, † 1580 zu Neuenburg in Kurland. R. zog 1525 nach Livland, um in den deutschen Orden zu treten, wurde 1545 Schaffer zu Goldingen, danach Adjunct des Comthurs von Doblen, 1550 endlich Comthur von Doblen. In dieser Stellung hat er an dem 1558 ausgebrochenen russischen Kriege theilgenommen; 1559 wurde ihm propter bene merita – worunter namentlich eine Geldhülfe zu verstehen ist – die Burg Doblen mit allem Zubehör auf Lebenszeit verschrieben. Dann finden wir ihn als Mitunterzeichner des vom letzten Ordensmeister Kettler (s. A. D. B. XV, 680[WS 1]) mit Polen geschlossenen Schutzvertrages (14. Februar 1560). Seine Zustimmung zur Säcularisation des Ordensstaates ertheilte er gegen die Zusicherung (d. d. Dünamünde April 1560), daß ihm Doblen, Hof zum Berge, Autz und Neuenburg erblich zufallen sollten, auch hat er nicht dem neuen Herzog geschworen, sondern dem Könige von Polen einen immediaten Lehnseid geleistet. Er nannte sich Herr und Erbgesessen zu Doblen und dachte wie Kettler auf eigenem Grund und Boden zu herrschen. Nun war aber Kettler gleichfalls mit Doblen belehnt worden, und da ihm eine unabhängige Herrschaft mitten in seinem Herzogthum unerträglich erscheinen mußte, suchte er durch gütliche Vereinbarung und als das nichts fruchtete, sich durch Gewalt in den Besitz Doblens zu setzen. Im August 1566, als R., der inzwischen geheirathet hatte, im Begriff war nach Deutschland zu reisen, ließ er ihn unterwegs überfallen und in der Gefangenschaft nöthigte er ihn zum Verzicht auf Doblen, wogegen das 13 Quadratmeilen große Kirchspiel Neuenburg ihm überlassen blieb. Kaum war jedoch der alte Comthur in Freiheit gesetzt worden, so machte er einen Proceß gegen den Herzog in Polen anhängig und verweigerte nach wie vor die Huldigung und die Anerkennung der Oberhoheit des Herzogs. Erst nach 14jähriger erbitterter Fehde kam am 18. Februar 1576 ein Vergleich zu Stande, gegen Anerkennung seiner vollen persönlichen Unabhängigkeit verzichtete R. auf Doblen. Nur den Roßdienst zum Schutz des Vaterlandes sollte er zu leisten gebunden sein. Nach dem Tode des alten Comthurs aber sollte Neuenburg wieder in den directen Verband des Herzogthums eintreten. So ist Thies der letzte selbständige Ritter deutschen Ordens in Livland gewesen und als solchem mag ihm wohl ein Raum an dieser Stelle gebühren. Von ihm stammt das noch heute in Kurland blühende Geschlecht der Freiherren von der Recke ab.


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