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ADB:Schade, Johann Kaspar

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Artikel „Schade, Johann Kaspar“ von Siegfried Lommatzsch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 37 (1894), S. 319–325, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schade,_Johann_Kaspar&oldid=- (Version vom 15. Oktober 2024, 02:58 Uhr UTC)
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Schade *): Johann Kaspar S., namhafter lutherischer Prediger aus der Spener-Francke’schen Schule, fruchtbarer asketischer Schriftsteller und Dichter bekannter geistlicher Lieder, wurde am 13. Januar 1666 zu Kühndorff (bei Meiningen) in der gefürsteten Grafschaft Henneberg geboren. Sein Großvater väterlicherseits, Johann Ernst S., war Superintendent und Mitglied des Consistoriums zu Meiningen; der Vater, Jakob, zuerst Conrector am Schleusingenschen Gymnasium, dann Pastor zu Kühndorff, zuletzt Vicesuperintendent in Schleusingen, sowie theologischer Professor und Ephorus des dortigen Gymnasiums. Johann Kaspar hatte noch nicht das zweite Lebensjahr vollendet, als er seinen Vater verlor. Frommer Sinn, Glaube an Gebetserhörungen wurden in ihm schon von frühester Jugend an geweckt; und kaum der Sprache mächtig, versuchte er zu predigen oder Gedichte religiösen Inhalts laut herzusagen. Nach Absolvirung der Elementarschule besuchte er das Gymnasium seiner Vaterstadt, was ihm dadurch ermöglicht wurde, daß er, da er musikalisches Talent zeigte, unter die in einer Art von Alumnat mit freier Wohnung und einiger Kost vereinigten Chorschüler, die auch auf den Straßen zu singen hatten, aufgenommen wurde. Nach dem Tode seiner Mutter, die er im dreizehnten Lebensjahre verlor, sorgte der Bruder seines Vaters, damals Rector des Gymnasiums, für seinen Unterhalt und seine weitere Erziehung. Ostern 1685 bezog er die Universität Leipzig. Arm, wie er war, mußte er sich hier, abgesehen von einigen akademischen Beneficien, Wohnung und kärgliche Nahrung als dienender Student oder als Privatlehrer erwerben. Für seinen inneren und äußeren Lebensgang war es entscheidend, daß ihn bald nach seiner Ankunft in Leipzig August Hermann Francke, der dort als Magister docirte, zu seinem Famulus machte und in seine Wohnung aufnahm. Es knüpfte sich ein Freundschaftsband zwischen beiden Männern an, welches sich nach der Auflösung der Stubengenossenschaft nicht nur fortsetzte, sondern mehr und mehr zu einer engen Geistesverwandtschaft ausreifte. Schade’s Studien erstreckten sich zunächst auf Philosophie und hebräische Sprache; erst in späteren [320] Semestern kam er zur Theologie. Im dritten Studienjahr erwarb er sich in Wittenberg die akademische Würde eines philosophischen Magisters, und zwar zu dem Zweck, um als ordentliches Mitglied in das durch Spener’s Anregungen im J. 1686 in Leipzig gegründete Collegium philobiblicum eintreten zu können. S. betheiligte sich daran als ein Vertreter der alttestamentlichen Exegese. Die Leiter und Stifter des Collegiums waren August Hermann Francke und Paul Anton. Sein akademischer Protector wurde der als Extraordinarius der theologischen, als Ordinarius der philosophischen Facultät angehörende Professor Alberti. Nach der in diese Zeit fallenden pietistischen Erweckung und Bekehrung Francke’s dienten diese Bestrebungen indessen zumeist der Pflege praktischer Frömmigkeit. Die Genossen der Societät schritten aber auch zu regelrechten biblisch-exegetischen Vorlesungen an der Universität, so daß das Studium der Heiligen Schrift, welches in Leipzig noch ganz danieder lag, mächtig aufblühte. Auch S. erzielte durch die von ihm gehaltenen Vorlesungen über den ersten Brief Petri solchen Beifall, daß er, wie Spener berichtet hat, eine ebenso große Zuhörerschaft wie Francke gehabt haben würde, wenn man ihm einen ebenso geräumigen Hörsaal hätte verschaffen können. Begann er mit einer mehr gelehrten Auslegung, so eignete doch auch er sich nach und nach die pietistische Methode der erbaulichen Schrifterklärung an. Da er sich auch hierbei der deutschen Sprache bediente und die Gabe volksmäßigen Vortrags besaß, so fanden sich neben den Studenten namentlich in seinem Auditorium auch Bürger aus der Stadt als Hörer ein.

So günstig nun anfänglich diese biblisch-pietistischen Bestrebungen von allen Seiten in Leipzig aufgenommen wurden, nur zu bald entbrannte ein öffentlicher Kampf der theologischen Facultät, welche in der orthodoxen Geistlichkeit einen willigen Bundesgenossen fand, gegen Francke und seine Gesinnungs- und Studiengenossen. Als die kurfürstliche Regierung im August 1668[WS 1] eine Untersuchung der Angelegenheit angeordnet hatte, wurden sofort die biblischen Vorlesungen Francke’s von der theologischen Facultät verboten; und obschon die Untersuchung den pietistischen Docenten keine Ungesetzlichkeiten nachweisen konnte, ist dieses Verbot in ganz ungerechter Weise aufrecht erhalten worden. Es war also Francke und Anton nicht zu verargen, daß sie eine sich ihnen bald darbietende Gelegenheit benutzten, um die die Lehrfreiheit so wenig achtende Universität zu verlassen. Von der erwähnten Untersuchung wurde natürlich auch S. betroffen, und ebensowenig konnte man ihm, wie den übrigen Angeklagten eine Verletzung der kirchlichen oder akademischen Ordnungen nachweisen. Wenn man, was auffallen kann, seine Vorlesungen aber nicht untersagte, ihn vielmehr zu deren Fortsetzung ermunterte, so darf man vermuthen, daß er den Professoren doch als kein so gefährlicher Nebenbuhler als Francke erschien. Denn daß der akademische Concurrenzneid bei dem Vorgehen der theologischen Facultät gegen den Letzteren, dem man übrigens das Recht, philosophische Vorlesungen über Pädagogik zu halten, nicht entziehen konnte, wesentlich mitsprach, das hat Spener wol mit gutem Grunde behauptet. Obwol Schade’s Vorlesungen nach Francke’s Abzug aus Leipzig nur um so größeren Zulauf, und nicht bloß von Studenten, hatten, stellte er sie doch bald freiwillig ein, um die noch immer fortdauernden kirchlichen Unruhen seinerseits nicht zu vermehren. Eine Anerkennung erwuchs ihm aber aus dieser Zurückhaltung nicht. Denn da die pietistisch gesinnten Leipziger Bürger, ihrer akademisch gebildeten Führer beraubt, zur Bildung sogenannter Conventikel schritten, wurde die Aufregung unter der Einwohnerschaft wie der Zorn der Geistlichkeit erst recht lebendig, so daß ein erneutes Einschreiten der Dresdener Regierung nicht ausbleiben konnte. Nicht nur wurden von dieser die Conventikel verboten, sondern es wurde auch wiederum eine Inquisitionscommission eingesetzt, welche die noch [321] anwesenden Urheber der pietistischen Bewegung, zu denen auch S. gehörte, argwöhnisch überwachte und Beweise ihrer Ketzereien aufsuchte, die ihre bürgerliche Bestrafung ermöglichen sollten. Jetzt litt aber unser Magister unter diesen Maßregeln, namentlich unter den gegen ihn einlaufenden Denunciationen wie unter den Verdammungen, die selbst auf den Kanzeln gegen seine Person geschleudert wurden, noch in erhöhtem Maße, da er in seiner Stellung ganz vereinsamt war, hatte sich doch das philobiblische Collegium während dieser Wirren aufgelöst. Vergeblich verlangte er, daß er seine Rechtgläubigkeit durch ein mit ihm angestelltes Examen darthun dürfe. Man wußte in Leipzig selbst den obrigkeitlichen Befehl dazu, den er sich mittels einer Beschwerde von der Centralbehörde in Dresden erwirkt hatte, zu umgehen. So bemächtigte sich seiner eine tiefe Gemüthsbekümmerniß, deren Tragweite jedoch erst aus seiner religiösen Gesammtentwicklung zu ermessen ist. Er war keineswegs als ein überzeugter Christ nach Leipzig gezogen, sondern hegte im Anfang seiner Studienzeit ernste religiöse Zweifel und neigte zu einer entschieden deistischen Weltanschauung. Die ganze kirchliche Frömmigkeit, wie sie sich in Predigt und Gottesdienst darstellte, erschien ihm als eine officielle Heuchelei von nur conventionellem Werth; und selbst die von Spener und Francke vertretene Religiosität war ihm zunächst in ähnlicher Weise verdächtig. Doch fühlte er sich als eine religiöse Natur dabei höchst unglücklich: bis er sich als Genosse der philobiblischen Gesellschaft zu einer positiven christlichen Ueberzeugung und zum Gefühl inneren Friedens in Gebet und Schriftforschung hindurcharbeitete. Die Leiden, die sich dann für ihn aus den pietistischen Streitigkeiten ergaben, scheinen aber von neuem ernste Seelenkämpfe in ihm hervorgerufen zu haben. Nehmen wir hinzu, daß er immer wieder mit Armuth und häufig mit Krankheit, welche sich einmal bis zu einem lebensgefährlichen Zustande steigerte, zu ringen hatte, so wird man es begreiflich finden, wenn er uns ein überaus düsteres Gemälde von seinem Leipziger Aufenthalt entworfen hat.

Die Stunde der Befreiung schlug, als er im October 1691 vom Rath und der Bürgerschaft Berlins, denen er sich durch Gastpredigten vortheilhaft bekannt gemacht hatte, einstimmig zum Diakonus an der dortigen Nikolaikirche berufen wurde. Nachdem er in Berlin pro ministerio geprüft und ordinirt worden war, führte ihn Spener, der damals bereits Propst an derselben Kirche war, am ersten Adventsonntage 1691 in sein Amt ein. Als echten Pietisten sehen wir ihn nun zunächst unermüdlich in der persönlichen Seelsorge und in der religiösen Unterweisung der Jugend. Mit den Erwachsenen hielt er, so oft es ihm möglich war, Katechisationen in der Kirche, wie er auch einen besonderen Werth auf die Beichtgespräche legte, die er mit den einzelnen Gemeindegliedern zur Vorbereitung auf das Abendmahl vorzunehmen hatte. Auch ergänzte er die kirchlichen Gottesdienste durch außerordentliche Erbauungsstunden, welche er in seinem Hause für das Gesinde und Handwerker einrichtete. Diese Zusammenkünfte wurden indessen im J. 1696, nachdem er auch in Berlin mit der lutherischen Orthodoxie in Streit gerathen war, verboten. Nichts lag ihm aber mehr am Herzen, als die Sorge für die Armen und Kranken seiner Gemeinde. Den Armen gehörte oft sein letzter Thaler und dem Aufsuchen der Häuser und Familien dieser Bedürftigen alle ihm dazu irgend verwendbare Zeit. Zu den Pflichten seines Amtes rechnete er es ferner, dem Volke die Bibel in die Hand zu geben. Daher sorgte er namentlich für den Druck billiger oder ganz unentgeltlich zu vertheilender Ausgaben der Psalmen und des Neuen Testamentes. Eine weitgehende religiöse Einwirkung übte er aber auch durch seine eigenen lehrhaft-erbaulichen Schriften aus, deren er zahlreiche verfaßte, und von denen einige zu den besten Erzeugnissen der vom Pietismus gepflegten asketischen Litteratur gehören. In dem Zusammenhange [322] dieser Arbeiten, die bald mehr katechetischer und dialogischer Natur waren, bald als zusammenhängendere Abhandlungen oder als Gebete und längere poetisch-religiöse Ergüsse auftraten, erschienen auch manche seiner geistlichen Lieder. Schon in Leipzig hatte er diese Schriftstellerei begonnen, in Berlin setzte er sie eifrig fort. Sein erstes Werk dieser Art ist von allen das werthvollste. Es führt den Titel: „Was fehlt mir noch“, und weist in fortlaufendem Wechsel von Frage und Antwort, dem Gedankengange des lutherischen Katechismus folgend, nach, wie den meisten als Schein-Christen, die sich an einer äußeren Rechtgläubigkeit und Kirchlichkeit genügen lassen, der wahre thätige Glaube, welcher eine „wirkliche Veränderungskraft“ in sich trage, zu dem die Werke gehören, wie der Geist zum Leibe, und so auch der Kampf zwischen Geist und Fleisch noch mangele. Den großen Beifall, den sich diese Schrift erwarb, beweist die Thatsache, daß sie fort und fort neue Auflagen erlebte und selbst noch fast hundert Jahre nach ihres Verfassers Tode (1794) wieder gedruckt und lebhaft empfohlen wurde. Auch muß man dem Urtheile J. Fr. Bachmann’s zustimmen, daß man sie „noch heute nicht ohne Förderung in der Selbsterkenntniß lesen könne“.

Einen Höhepunkt von Schade’s Wirksamkeit bilden endlich seine Predigten. War er doch einer der einflußreichsten Kanzelredner, die Berlin gehabt hat. Welchen Eindruck seine Predigten machten, welcher Werth ihnen durch Erweckung eines lebendigen Christenthums bei vielen seiner Hörer innewohnte: ist uns von verschiedenen Seiten, namentlich auch von Spener, glaubwürdig bezeugt worden. Der religiöse und theologische Standpunkt seiner Predigt läßt zunächst die besten Seiten des lutherischen Pietismus hervorleuchten. Mit besonderer Schärfe hat er es hervorgehoben, daß wir in der Bibel die Offenbarung des göttlichen Mittlers suchen sollen, und daß sich das Zeugniß des h. Geistes vornehmlich an unser Gewissen wendet. Treten nun auch in seiner Verkündigung die Begriffe der Buße, Bekehrung, Heiligung und der Nachfolge Christi in den Vordergrund, so spricht uns deren Verwendung um so mehr an, je bestimmter er sie auf das innere Leben, auf den „Christus in uns“ und so auf die persönliche religiöse Erfahrung bezieht, obschon ihm als wesentliche Bedingung derselben auch immer ihre äußere sichtbare Darstellung im Leben erscheint. Im Beginn seiner Berliner Wirksamkeit wußte er dabei die Schroffheit äußerlicher Bußforderungen glücklicher zu vermeiden, als späterhin, wo auch bei ihm der pietistische Heiligungs-Fanatismus einzog. Hat er doch Bußpredigten gehalten, die zu den stärksten zu rechnen sind, welche in Berlin je gehört wurden. Das gilt namentlich von der aus dem Jahre 1695 stammenden, die er unter dem Titel „Bedenks Berlin“ 1696 drucken ließ. Sie stören uns vor allem durch die pessimistische Lebensanschauung, in welcher der Redner das ganze öffentliche Volksleben, alle Stände der Christenheit, den Staat nicht weniger wie die Kirche, als durch Sünde und Sittenlosigkeit verderbt betrachtet. So erklärt es sich auch, daß er, obschon ohne Neigung zum Chiliasmus, von einer eschatologischen Grundstimmung beherrscht wurde. Namentlich Berlin und die übrigen großen Städte sah er als reif an für das unausbleibliche Zorngericht Gottes, wie ihm andererseits Christus selbst als Reformator auftreten zu müssen schien. „Unsere bürgerliche Sitte“, so verkündigt er von der Kanzel, „wird der Herr Jesus abschaffen“. Von der Macht der Sünde mußte ihn das vergebliche Streben, die Welt direct von innen heraus zu bekehren, überzeugen. So war sein Pessimismus jedenfalls kein Ausfluß eines subjectiven Hochmuthes.

Die in der lutherischen Kirche beibehaltene Privatbeichte und Absolution war damals fast überall zu einer äußeren Formalität, die mehr katholisches als evangelisches Gepräge trug, herabgesunken. Das Staatskirchenthum hatte gerade diesen gottesdienstlichen Act aller tieferen, religiös-sittlichen Bedeutung entkleidet, [323] da jedem bürgerlich Unbescholtenen die Absolution nach gesetzlicher Vorschrift ertheilt werden mußte. Es war daher begreiflich, daß der Wunsch einer Aenderung dieser Verhältnisse damals nicht nur bei den Pietisten, sondern auch bei orthodoxen Geistlichen lebendig war. Um so mehr mußte S. in seiner Feindschaft gegen alles heuchlerische Wesen eine Reform dieser kirchlichen Uebung, die zu seinen Amtspflichten gehörte, ins Auge fassen. Er machte zuerst den Versuch, die herkömmliche Form mit sittlichem Ernst und größter Gewissenhaftigkeit zu handhaben, aber je mehr er als Seelsorger in der Beichte aufzutreten sich bemühte, desto peinlicher fühlte er sich in vielen Fällen durch die Unmöglichkeit, die Absolution zu verweigern, berührt. Zuletzt mußten alle reformatorischen Versuche dieser Art, als sich die Zahl seiner Beichtkinder derartig vergrößerte, daß er genöthigt war, in wenigen Stunden mehrere Hunderte von Gemeindegliedern zu verhören und zu absolviren, schon an der Gewalt der äußeren Umstände scheitern. Schlaflose Nächte, die er immer wieder vor und nach den ihm obliegenden Beichthandlungen in Gewissensängsten zubrachte, mußten auch auf seine Gesundheit nachtheilig wirken. Im Sommer 1696 verfaßte er zwei kleine kritische Schriften über Beichte und Abendmahl, die durch eifrige Pietisten ohne Erlaubniß der Censur und ohne Angabe des Verfassers zum Druck befördert und verbreitet wurden: „Erörterungen von 30 Gewissensscrupeln oder Fragen“, und: „Ich suchte Hülfe bei den Menschen und fand keine“. Hier hat er die Kirche als Babel bezeichnet und den Beichtstuhl „als Satansstuhl, Feuerpfuhl“. Ueber den Verfasser konnte man nicht lange im Zweifel bleiben, da S. sich zu gleicher Zeit in einer Predigt derselben Ausdrücke bedient hatte. Die Geistlichen der Nikolaikirche hatten inzwischen die ihm bis dahin gewährte Vertretung seiner Beichtpflichten zurückgezogen, doch war ihm zu seiner Erleichterung verstattet worden, die Beichten in der Sacristei abzuhalten. Diese Vergünstigung benutzte er dazu, um an zwei Sonnabenden hintereinander allgemeine Beichte zu halten und allgemein zu absolviren. Der Eigenmächtigkeit dieses Verfahrens war er sich bewußt, doch auch bereit, das ihm für diesen reformatorischen Schritt drohende Martyrium zu erleiden. Und an einem solchen hat es ihm ja auch nicht gefehlt. Nachdem ihm von seinen kirchlichen Vorgesetzten die Fortsetzung dieses Beichtmodus selbstverständlich untersagt worden war, enthielt er sich fortan gänzlich der Beichte und der Austheilung des heiligen Abendmahles. Die strengen Lutheraner mußten darin eine directe Opposition gegen ihre Kirche und die einem lutherischen Geistlichen obliegenden Pflichten erblicken. Und so war es kein Wunder, daß sich über S. nun auch in Berlin, in ähnlicher Weise wie früher in Leipzig, eine Fluth von Verketzerungen, die gelegentlich wieder von der Kanzel aus ertönten, ergoß. Selbst das Volk wurde gegen den scheinbar revolutionären und anmaßenden Bußprediger aufgewiegelt, so daß er mehr als einmal auf der Straße insultirt wurde. Trotzdem war es keineswegs die lutherische Geistlichkeit Berlins, die zu einem schließlichen Einschreiten der Regierung Anlaß gab. Eine dem Pietismus bereits entgegenkommende Stimmung und Spener’s Ansehen, der seine schützende Hand über seinen angefochtenen Parteigenossen hielt, hinderte jene an einem gemeinsamen öffentlichen Vorgehen. Dagegen wurde S. von den Stadtverordneten und einer größeren Zahl kirchlich gesinnter Laien beim Kurfürsten verklagt. Nachdem der zuerst von der Regierung gemachte Versuch, den Principienstreit dadurch zu umgehen, daß sich der aufsässige Diakonus gegen Zusicherung eines größeren Ruhegehaltes zum freiwilligen Verzicht auf sein Amt entschlösse, an dem Widerspruch der Pietisten gescheitert war, wurde eine aus geistlichen und weltlichen Mitgliedern gemischte Commission zur Entscheidung der Sache eingesetzt. Da Spener Mitglied derselben und der diesem befreundete, der reformirten Confession angehörende Freiherr v. Schwerin ihr Vorsitzender wurde, [324] so durfte S. ein unparteiisches Urtheil erwarten. Und indem er durch Spener beeinflußt, sich auch nachgiebig zeigte, so war man im Begriff, einen Vergleich abzuschließen, der dahin ging, S. um seiner Gewissensbedenken willen von der Pflicht des Beichtsitzens und Absolvirens zu entbinden, wogegen er sich jedoch aller weiteren öffentlichen Polemik in dieser Sache enthalten sollte. Allein der Verlauf der Verhandlungen nahm wider Erwarten dadurch eine andere Wendung, daß sich auch die Gegner des Beichtstuhles in den Gemeinden Berlins, theils der pietistischen, theils einer weitergehenden liberalen Richtung angehörig, zusammenthaten und auf Grund der Lehre Luther’s und der übrigen Reformatoren Befreiung von der Verpflichtung zur Privatbeichte forderten. Ueber eine solche kirchliche Principienfrage zu befinden, besaß die Commission keine Vollmacht. Sie mußte demnach ihre Thätigkeit suspendiren, um die Willensmeinung des Kurfürsten einzuholen. Obschon der Letztere sich dann allerdings für die Beseitigung des Beichtzwanges im Interesse evangelischer und brandenburgischer Gewissensfreiheit erklärte, so verzögerte sich doch diese Entscheidung, und zwar zum Theil aus Gründen, welche nicht unmittelbar mit der Sache selbst zusammenhingen, so lange, daß dieser Gang der Ereignisse für S. persönlich nur zum Nachtheil ausschlug. Denn in jener Zwischenzeit wurde er nun erst recht die Zielscheibe aller Angriffe der für den Bestand der kirchlichen Ordnung eintretenden Orthodoxie, während übereifrige Pietisten ihn andererseits zu weiterem Vorgehen aufstachelten. War er mit seinem empfindsamen Gemüth so persönlich zum Mittelpunkt eines acuten religiös-kirchlichen Principienkampfes gemacht, so fand sich nur zu viel Gelegenheit für ihn, in innere Anfechtungen und Gewissensnöthe zu verfallen, und man verwundert sich nicht, daß endlich sein schwächlicher Körper diesen Erregungen erlag. Ihn ergriff ein hitziges Fieber, welches schnell einen auszehrenden Charakter annahm und nach einem fünfwöchentlichen Krankenlager am 25. Juli 1698 seinem Leben ein Ende machte. Der aufgeregte Pöbel gönnte ihm nicht einmal die Ruhe des Todes; nach seinem Begräbniß sammelte sich eine große Volksmenge auf dem Kirchhofe, die den Leichnam aus dem Grabe zu reißen versuchte und unter gotteslästerlichen Aeußerungen den größten Unfug verübte. Von seiner Bedeutung als Dichter geistlicher Lieder sei nur bemerkt, daß zwar nicht wenige seiner poetischen Productionen zu viel theologische Reflexion enthalten, um für mehr als für gereimte Prosa zu gelten, daß indessen eine Anzahl derselben sich mit Recht eine dauernde Stätte in dem gottesdienstlichen Liederschatz der evangelischen Kirche eroberte. Erhalten sind uns von ihm 44 lyrische Dichtungen dieser Gattung. Mehrere sind ihm jedoch bis heute fälschlich zugeschrieben worden. Am meisten Verbreitung haben folgende seiner Lieder erlangt: „Ach Gott! in was für Freudigkeit“. – „Auf, hinauf zu deiner Freude“. – „Es ist genug, Herr, hole mich“. – „Frisch auf, mein’ Seel’, und traure nicht“. – „Ich freue mich von Herzensgrund“. – „Lebt Christus, was bin ich betrübt“. – „Mein Gott, das Herz ich bringe dir“. – „Meine Seel’, ermunt’re dich.“ – „Meine Seel’ ist stille“. – „Ruhe ist das beste Gut“.

E. Selbstbiographie, zuerst mit Spener’s auf S. am 25. Juli 1698 geh. Leichenpredigt (abgedr. i. Spener’s Leichenpredigten, Abth. IX, Frankf. a. M. 1699, in Bd. I d. gesammelten Werke Schade’s, Frankf. und Leipz. 1720, in Gottfr. Arnold’s „Leben der Gläubigen“, Halle 1732 u. i. Taute’s Ausg. d. Schade’schen Schrift: „Was fehlt mir noch“). Schade’s Lebenslauf abgel. b. d. Leichenpr., m. der letzteren u. d. genannten Selbstbiographie a. a. O. u. in d. Martyrbuch v. Hieronymus Wetler, Halle 1700, gedruckt. Biographische Skizzen: i. d. gen. Leichenpred., auch i. d. „Abdankungsrede b. Beerdigung d. treuen Knechtes Gottes u. Zeugen seiner Wahrheit, Herrn Joh. Casp. Schadens u. s. w., geh. v. M. Joachim Langen, Prorectore der Friedrichs-Schule“ (o. O. u. J.). [325] Auf Grund vorstehender Quellen entwarf Joh. Heinr. Reitz i. d. „Historie der Wiedergeborenen“, Itzstein 1717, d. „Historie v. Joh. Casp. Schad, gewesenem eifrigem Prediger in Berlin“. Weitere Materialien z. Biographie Schade’s bieten: Phil. Jak. Spener’s „Theologische Bedenken“, Halle 1700 ff.; 3. Aufl. 1712, 4 Theile (vgl. Theil I–III); G. Kramer’s „Beitr. z. Gesch. A. H. Francke’s,“ enth. d. Briefwechsel Francke’s u. Spener’s, Halle 1861; Ph. J. Spener’s „Wahrhaftige Erzählung dessen, w. wegen d. sogen. Pietismi in Deutschl. vorging“, Frankf. 1697; Franz Buddäus’ „Wahrhaftige u. gründl. Erzählung alles dessen, w. zw. den Pietisten geschehen“, Jena 1719; Christ. Frideric. Illgen, „Historiae Collegii Philobiblici Lipsiensis partes IV“, Lips. 1836 ff. (auf Grund der Universitätsacten); Joh. C. Schade’s „Sendschreiben“, Frankf. u. Leipz. 1721 (in Bd. III d. ges. Werke); „Zeugniß d. Wahrh. u. Vertheidigung d. Glaubens Jesu Christi v. mir Joh. C. Schaden“, Montag n. Judica 1695 (in Bd. III der ges. Werke); Joh. C. Schade’s „Merkwürdige u. erbaul. Erzählung v. Einem Menschen, d. in schweren Unglauben u. Atheismum geführet, aber v. Gott herrlich herausgerissen worden“ (nach d. Tode d. Verf. herausgeg. v. Gottfried Arnold m. e. Vorrede, Frankf. u. Leipz. 1709, abgedr. in Bd. V d. ges. Werke Schade’s); ein Actenstück im geh. Staatsarchiv zu Berlin, R. 47, B. 4 (M. A. 186). Neuere Darstellungen: Art. „Schade“ v. Tholuck, Herzog’s R.-Encykl. 1. Aufl. Bd. XX; Bachmann’s Vortrag „Joh. C. Schade, ein Berliner Geistlicher u. Dichter a. d. Zeit d. Kampfes d. Pietism. u. d. Orthodoxie“, abgedr. in Hengstenberg’s Evangel. Kirchenzeit., Jahrg. 1860. Vgl. noch: Küster’s „Altes u. Neues Berlin“, 1. Theil, Berlin 1737; Lisco’s „Zur Kirchengesch. Berlins, Berlin 1857 ; Hoßbach’s „Ph. Jak. Spener u. seine Zeit“, Berlin 1828 (2 Bände), 2. Aufl. v. Schweder 1853, 3. Aufl. 1861; A. Ritschl’s „Gesch. d. Pietismus, Bonn 1880 ff., Bd. II: D. Pietism. in d. luth. K. d. 17. u. 18. Jahrh., Bonn 1884. Ueber S. als Dichter: Joh. Casp. Wetzel’s „Hist. Lebensbeschr. d. berühmtesten Liederdichter“, Theil III, Herrnstadt 1724; Fischer’s Kirchenlieder-Lexicon in 2 Hälften, Gotha 1878 u. 1879; E. E. Koch, Gesch. des Kirchenl. (3. Aufl.) Bd. IV, 222 f. u. Bd. VIII, 496, 558. Schade’s ges. Werke ersch. in 5 Bänden m. ausführl. Sachregister, Frankf. u. Leipz. 1720 ff. Schade’s Schrift „Was fehlt mir noch“ ist in d. ges. Werke d. 18. Aufl. aufgen.; Aurich 1794 erschien e. Ausg. v. Taute u. d. Titel „Joh. C. Schade’s allernöthigste Frage“, m. e. biograph. Vorrede. Die beiden Streitschriften geg. d. Beichtstuhl fehlen in d. ges. Werken; sie sind äußerst selten, finden sich nebst e. Gratulationsschreiben an d. abgesetzten Pietisten Töllner in „Die schändliche Praxis d. Beichtstuhls u. Nachtmahls d. Herrn, 1697“. E. maßgebende Sammlung v. Schade’s Liedern erschien u. d. Titel: „Fasciculus cantionum, d. i. zusammengetr. geistl. Lieder eines in Christo sel. Lehrers“, Küstrin (o. J., wahrscheinl. 1699). E. größere Anzahl seiner Lieder, darunter 8 ihm fälschl. zugeschriebene, enthält d. sogen. Pietistengesangbuch v. Andreas Luppius, Wesel 1692.


[319] *) Zu Bd. XXX, S. 495.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. falsche Jahreszahl, richtig 1686?