ADB:Walram IV. (gest. 1279)

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Artikel „Walram IV. (gest. 1279)“ von Otto Reinhard Redlich in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 40 (1896), S. 775–776, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Walram_IV._(gest._1279)&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 22:30 Uhr UTC)
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Walram IV., Herzog von Limburg (1247–79), jüngerer Sohn Herzog Heinrich’s IV. von Limburg und der Gräfin Irmgard von Berg. Sein älterer Bruder Adolf folgte dem Vater in der Regierung der Grafschaft Berg. Walram’s Herrschaft fällt in eine Zeit, da Deutschland erfüllt war von Unruhe und Waffenlärm. Indessen war W. mächtig genug, um in seinem Lande den Handel vor Verderben zu schützen. W. verließ ebenso wie sein Bruder Adolf die bisher von den Limburgern vertretene hohenstaufische Politik und schloß sich sofort Wilhelm von Holland an. Mit ihm zog W. vor Kaiserswerth, Aachen und Nimwegen und von ihm erhielt er Duisburg in Pfandbesitz, wo er sich durch die Schenkung des Neulands beliebt zu machen wußte. Auch in dem Krieg gegen Margarethe von Flandern bezw. Karl von Anjou im Sommer 1254 finden wir W. an der Seite des Königs. Durch die Vermittlung des Königs Ludwig des Heiligen von Frankreich hoffte Margarethe einen Frieden zu Stande zu bringen. Wenn diese Absicht auch an der Härte der von Wilhelm gestellten Bedingungen zunächst scheiterte, so fehlte es diesem doch an Geld, um den Krieg zu Ende zu führen. So wurde W. zum König Heinrich III. von England gesandt, der sich jedoch nicht bereit finden ließ, die nöthigen Mittel vorzustrecken. Infolge dessen kam der Friede im September doch noch zu Stande.

Nach dem Tode Wilhelm’s von Holland nahm W. für Richard von Cornwallis Partei und befand sich wahrscheinlich unter den Fürsten, die ihm 1257 die Krone anboten. Im October desselben Jahres unterstützte W. in Gemeinschaft mit seinem Bruder Adolf und seinem Neffen Wilhelm Grafen von Jülich den Erzbischof Konrad von Hochstaden gegen die rebellischen Kölner. Schon am 19. April 1249 hatte W. sich verpflichtet, dem Erzbischof gegen jeden Feind [776] seinen Beistand zu leihen. Als jener Kampf beendet war, trat W. mit der Stadt Köln in ein näheres Verhältniß; 1261 erwarb er das Kölner Bürgerrecht. Begreiflicherweise wurde W. dadurch auch in die Kämpfe verwickelt, die durch Streitigkeiten zwischen dem Erzbischof Engelbert (von Limburg) und der Stadt Köln veranlaßt worden waren. W. befand sich unter den Garanten des Friedens vom 8. März 1265. Unbekannt sind die Gründe der bald darauf ausbrechenden Feindseligkeiten Walram’s gegen Köln, die jedoch am 27. März 1267 mit der Erneuerung des früheren Vertragsverhältnisses endeten. Ob W. in dem Krieg zwischen Erzbischof Engelbert und Graf Wilhelm von Jülich wirklich auf des ersteren Seite stand, ist unbekannt, wir wissen nur, daß er im J. 1268 noch einmal gegen die Kölner zu Felde zog, weil sie oder wenigstens einige von ihnen den Grafen von Jülich zur längeren Gefangenhaltung Engelbert’s bestimmen wollten. Bei dem Versuch, die Stadt zu überrumpeln, wurde W. gefangen genommen. Drei Monate und dreizehn Tage hielten sie ihn fest und ließen ihn erst gegen das Versprechen frei, wieder in die Gefangenschaft zurückzukehren, wenn er sich nicht in einer bestimmten Frist mit der Stadt verständigen könnte. Unbesorgt ließ er die Frist verstreichen und dachte nicht daran zurückzukehren. Erst 1273 erfolgte der Ausgleich unter Bedingungen, die für Köln günstig genannt werden müssen.

W. war mit Jutta, der Tochter Dietrich’s V. von Cleve vermählt. Aus dieser Ehe entsproß eine Tochter, Ermengard, die Reinald’s I. von Geldern Gemahlin wurde. Eine zweite Ehe ging W. ein, nachdem er 1271 für den König Ottokar von Böhmen gegen die Ungarn gekämpft hatte; des Königs Nichte Kunigunde, Tochter Otto’s III. des Frommen von Brandenburg, wurde 1277 Walram’s Gemahlin. Diese Ehe kam, wie es scheint, wesentlich durch Vermittlung des Kölner Erzbischofs Sifried von Westerburg zu Stande.

Bald nach dem Tode Wilhelm’s IV. von Jülich überwarf sich W. mit Sifried. In dem großen Bund, den jener Graf von Jülich gegen den Erzbischof zu Stande gebracht hatte (1277), war W. allerdings nicht mit eingetreten. Aber als Graf Wilhelm in Aachen erschlagen wurde und der Erzbischof sich des Jülicher Lands bemächtigen wollte, verband sich W. mit einigen Fürsten, eroberte mit ihnen einen großen Theil Jülichs zurück und verwüstete das kurkölnische und das Aachener Gebiet. Aber nur wenige Jahre später (1279) sehen wir W. mit Sifried pactiren zum Wohl des Handels seines Landes. Um den Frieden zwischen Maas und Rhein zu sichern verbanden sich diese beiden kriegerischen Fürsten in einer Conföderation mit dem Herzog von Brabant. Durch seine Ruhmsucht war W. vielfach in Händel verflochten worden, aus denen er sich nur zu seinem Schaden ziehen konnte. Viele geistliche Corporationen verehrten in W. einen Wohlthäter; z. B. Altenberg, Burtscheid, Duisburg, Heinsberg und Sterkrade. Bei der Grundsteinlegung zu der wundervollen Altenberger Abteikirche (1255) war W. zugegen. W. endete sein bewegtes Leben am Ausgang des Jahres 1279 (nach 14. October) oder Anfang 1280 (vor 11. Mai). Wo er gestorben ist und begraben liegt, ist unbekannt.

Ernst-Lavalleye, Histoire du Limbourg. T. IV. Liège 1839. – Lacomblet, Urkundenbuch z. Geschichte d. Niederrheins II. – Averdunk, Gesch. d. Stadt Duisburg. 1894/5.