Aachener Stadtrechnungen aus dem XIV. Jahrhundert/Tagelohn und Preise der Lebensmittel

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Tagelohn und Preise der Lebensmittel.


Aus den häufigen Weinspenden an Hohe und Niedere bis hinab zu den Tagelöhnern, denen damals für die gewöhnlichsten Arbeiten Wein gereicht wurde, wie sie heute Schnaps erhalten, darf man mit Sicherheit schließen, daß der Weingenuß auch in den untersten Ständen eine allgemeinere Verbreitung gehabt habe. Das setzt aber nothwendig einen höheren, allgemeineren Wohlstand in den geringern Klassen voraus, und diese Unterstellung wird durch das Verhältniß der Löhne zu dem Preise der Lebensmittel vollständig bestätigt. Den kleinsten Tagelohn verdiente damals wie heute der Handlanger, in den Rechnungen „operman“, auch „operkneicht“ genannt, wie er noch heute im Munde des Volkes Uperknäet heißt. Sein Tagelohn wird in allen Rechnungen, zuerst 1383, zu 6 Schillingen oder 72 Denare d. i. 1/2 Mark angegeben; die Handwerker, nämlich Schreiner, Schmiede etc. verdienten 10, der Meister [8] immer 12 Schillinge. 1383 kostete eine Ahm Wein, wovon auf der Ausfahrt zur Zerstörung des Schlosses Dick von Herren und Dienstleuten getrunken wurde, 12 M., mithin das Quart, ungefähr 11/2 unserer Flaschen, 11/5 Schilling, das ist der fünfte Theil des Tagelohnes eines Handlangers; für 1/15 desselben konnte er also eine halbe Flasche ausstechen, dafür hat er heute kaum so viel trinkbares Bier, wie vielmehr durfte sich der Handwerker bei seinem fast das Doppelte betragenden Verdienste den Weingenuß erlauben, zumal da Brod und Fleisch nur einen kleinen Theil seines Lohnes in Anspruch nahmen.

Nach der im Archiv vorhandenen Brodtaxe des Jahres 1386 und 1387 (s. Beilage II) mußte ein Roggenbrod zu 1 Schilling wiegen 51/2 Pfund, und ein Weizenbrod von 7 „Veirdunck“ sollte kosten 4 Denare. Veirdunck oder Vierdung wird von Wallraf (Altdeutsch. hist. dipl. Wörterbuch) durch ein Viertel Pfund erklärt; in Regensburg wurde im J. 1311 bestimmt, daß auf das Pfund 9 Vierdung gehen sollten. (Schmeller bayer. Wörterbuch I. S. 633.) Nehmen wir nun letztere Bestimmung an, so kaufte der Handlanger für 1/6 seines Tageslohnes 51/2 Pfund Roggenbrod und für 1/18 desselben, nämlich für 4 Denare 23 Loth Weisbrod. Den wievielsten Theil seines Lohnes müßte er heute dazu verwenden? – Damals kostete ein Schaf 21/2 M., ein Hammel 31/2 M., 1 halber Ochse 24 M., 1 Schwein 4 M., 1 Rind 22 M., 1 Paar Schuhe 6 bis 8 Schilling; 13 Hühner 2 M., 1 Gans 32/3 Schilling; mithin verdiente der Handlanger in 5 Tagen 1 Schaf, in 7 einen Hammel, in 8 ein Schwein, in einem Tage beinahe 2 Gänse und mehr als 3 Hühner, in 1 oder 11/2 Tag ein Paar Schuhe, in 8 Wochen einen halben Ochsen. Der Rock eines Pfeifers oder Trompeters kostete 1385 6 M. und 1 S., der Winterrock des Stadtdieners Clöschyn 7 M. 4 S., 1 Paar Hosen 3 M. 11/2 S. Das war auch für einen Handlanger nicht unerschwinglich. Dabei waren die Kleider nicht der wechselnden Mode unterworfen, und da die Kunstwolle noch nicht erfunden, die Stoffe derb und dauerhaft.