Abgeleugnete Documente

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Textdaten
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Autor: F. H.
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Titel: Abgeleugnete Documente
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 11, S. 176
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1867
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung: Josef Ressels abgeleugnetes Erfindungspatent
Blätter und Blüthen
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[176] Abgeleugnete Documente. Unsere Leser erinnern sich des Artikels „Eine deutsche Klage“ in Nr. 45 des Jahrgangs 1866 der Gartenlaube. Wir stellten darin das Verfahren der englischen Admiralität gegen den wahren Erfinder der Schiffsschraube, Joseph Ressel, an das Licht. Um die bedeutende Summe, welche die englische Regierung für die wichtige Erfindung als Belohnung ausgesetzt hatte, nicht einem Deutschen zukommen zu lassen, hatte man sogar den Empfang der Ressel’schen Documente (Erfindungspatent und österreichische Regierungszeugnisse) abgeleugnet, die man nach den emsigsten Nachforschungen nicht habe finden können. Fünf Engländer theilten sich in die zwanzigtausend Pfund Sterling und ein sechster, Smith, erhielt eine Nationalbelohnung. Ressel starb 1857 unbelohnt und arm, und sein Sohn drang vergeblich bei der englischen Admiralität auf die Herausgabe der Documente: sie waren – nie vorhanden gewesen, oder verloren. Da sendet uns in diesen Tagen ein deutscher Landsmann aus Glasgow die englische Zeitschrift „Engineering“ (Ingenieurwesen) vom 4. Januar 1867, in welcher der Redacteur Zerah Colburn, derselbe, welcher früher als leitender Theilhaber des „Engineer“ sich so lebhaft für Smith’s Anrecht auf die Erfindung der Schiffsschraube ausgesprochen, das Hauptstück der so lange vermißten Ressel’schen Documente, das Patentgesuch vom 28. November 1826 mit Ressel’s ausführlicher Beschreibung der Schiffsschraube sammt allen Zeichnungen veröffentlicht. Er dankt in ein paar einleitenden Worten für diese interessante Mittheilung Herrn Bennet Woodcroft – „of the Great Seal Patent Office.“

Nach vierzehn Jahren der Einsendung, nach zwölf Jahren der ungerechten Preisvertheilung und im zehnten Jahre nach Ressel’s Tode – wagt sich das Recht der Priorität des Deutschen in der Erfindung der Propellerschraube sogar in England an das Licht. Die von den höchsten englischen Behörden abgeleugneten Documente sind da, – nur die zwanzigtausend Pfund Sterling sind fort und der, dem sie allein gebührt hätten, modert im Grabe und ist trotz seines Wiener Erzdenkmals schon so vergessen, daß die gesammte deutsche Tagespresse im vorigen Jahre nichts mehr von ihm gewußt hat.

Trotz alledem theilen wir diese Nachricht unseren Lesern mit. Vielleicht kommt dieses Blatt Mitgliedern des „Nordamerikanischen Ressel-Comité“ in New-York und durch sie des unglücklichen Erfinders Sohn, Heinrich Ressel, in die Hand, und vielleicht giebt es noch Mittel und Wege für die Bürger der Union, das am Vater begangenene schwere und schmähliche Unrecht am Sohne und der Familie wieder gut zu machen.
F. H.