Allerhöchster Erlaß, betreffend Amtsbezeichnung und Rangverleihung für in Stellen für Unterdirektoren bei Post-, Telegraphen- oder Fernsprechämtern verwendete Beamte

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Gesetzestext
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Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend Amtsbezeichnung und Rangverleihung für in Stellen für Unterdirektoren bei Post-, Telegraphen- oder Fernsprechämtern verwendete Beamte.
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1907, Nr. 36, Seite 423
Fassung vom: 17. Juli 1907
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Bekanntmachung: 17. August 1907
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(Nr. 3361.) Allerhöchster Erlaß, betreffend Amtsbezeichnung und Rangverleihung für in Stellen für Unterdirektoren bei Post-, Telegraphen- oder Fernsprechämtern verwendete Beamte. Vom 17. Juli 1907.

Auf Ihren Bericht vom 10. Juli 1907 will Ich genehmigen, daß den in Stellen für Unterdirektoren bei Postämtern verwendeten Beamten die Amtsbezeichnung Vize-Postdirektor, den in solchen Stellen bei Telegraphen- oder Fernsprechämtern verwendeten Beamten die Amtsbezeichnung Vize-Telegraphendirektor mit dem Range der Post- und Telegraphendirektoren verliehen werde.

Narvik, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 17. Juli 1907.
 Wilhelm.

  Fürst von Bülow.

An den Reichskanzler.