Allerhöchster Erlaß, betreffend die Anrechnung der Jahre 1907 und 1908 als Kriegsjahre aus Anlaß von militärischen Unternehmungen in Südwestafrika und Kamerun

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Gesetzestext
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Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Anrechnung der Jahre 1907 und 1908 als Kriegsjahre aus Anlaß von militärischen Unternehmungen in Südwestafrika und Kamerun.
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1909, Nr. 24, Seite 433–434
Fassung vom: 1. April 1909
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 1. Mai 1909
Inkrafttreten:
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(Nr. 3604.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Anrechnung der Jahre 1907 und 1908 als Kriegsjahre aus Anlaß von militärischen Unternehmungen in Südwestafrika und Kamerun. Vom 1. April 1909.

Ich bestimme, daß die folgenden von Teilen der Schutztruppen für Südwestafrika und Kamerun in den Jahren 1907/1908 ausgeführten militärischen Unternehmungen im Sinne der §§ 17 des Offizierpensionsgesetzes und 7 des Mannschaftsversorgungsgesetzes als Kriege anzusehen sind. Fällt die Unternehmung in zwei Kalenderjahre, so ist die Anrechnung nur eines Kriegsjahrs zulässig, und zwar desjenigen, in welches die längere Beteiligung fällt, es sei denn, daß dieses auch aus Anlaß einer anderen Unternehmung doppelt zur Anrechnung kommt.

A. Südwestafrika.[Bearbeiten]

Kalahariexpedition 1908 und die entsprechenden Vorbereitungen dazu, die letzteren jedoch nur, soweit sie zu Zusammenstößen mit dem Feinde geführt haben.

B. Kamerun.[Bearbeiten]

Alkasom-Muntschi-Bascho-Expedition vom 28. Oktober 1907 bis 3. Juni 1908.
Als Kriegsteilnehmer haben zu gelten:
1. bei den durch die Vorbereitungen zur Kalahariexpedition veranlaßten Zusammenstößen mit dem Feinde die durch die Überfälle bei Kowisekolk am 5. Dezember 1907, bei Nanib am 19. Januar 1908 und bei Kubub am 8. März 1908 Betroffenen;
2. bei der Kalahariexpedition selbst diejenigen Teile der Schutztruppe, die in der Zeit vom 1. bis 31. März 1908 in dem Gebiete tätig waren, das begrenzt wird durch den Auob von seinem Schnittpunkte mit der [434] östlichen Landesgrenze aufwärts bis Kalkfontein, von da über Awadaob, Aminuis in gerader Linie ostwärts zur Landesgrenze (sämtliche Orte einschließlich);
3. bei der Unternehmung in Kamerun die im Gefechtskalender der Schutztruppe namentlich aufgeführten deutschen Militärpersonen.
Neues Palais, den 1. April 1909.
 Wilhelm.

  Fürst von Bülow.

An den Reichskanzler (Reichs-Kolonialamt).