Allerhöchster Erlaß, betreffend die Bestimmung derjenigen militärischen Dienstauszeichnungen, welche zum Bezuge der Ehrenzulage berechtigen

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Bestimmung derjenigen militärischen Dienstauszeichnungen, welche außer dem preußischen Militär-Ehrenzeichen zweiter Klasse neben dem Besitze des Eisernen Kreuzes zweiter Klasse zum Bezuge der Ehrenzulage nach Maßgabe des Gesetzes vom 2. Juni 1878 (Reichs-Gesetzbl. S. 99) berechtigen.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1878, Nr. 36, Seite 361 - 362
Fassung vom: 19. November 1878
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 5. Dezember 1878
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[361]


(Nr. 1273.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Bestimmung derjenigen militärischen Dienstauszeichnungen, welche außer dem preußischen Militär-Ehrenzeichen zweiter Klasse neben dem Besitze des Eisernen Kreuzes zweiter Klasse zum Bezuge der Ehrenzulage nach Maßgabe des Gesetzes vom 2. Juni 1878 (Reichs-Gesetzbl. S. 99) berechtigen. Vom 19. November 1878.

Auf Grund des §. 2 des Gesetzes vom 2. Juni 1878, betreffend die Gewährung einer Ehrenzulage an die Inhaber des Eisernen Kreuzes von 1870/71, bestimme Ich:

In Bezug auf die Berechtigung zum Empfange der Ehrenzulage werden dem preußischen Militär-Ehrenzeichen zweiter Klasse die nachstehenden militärischen Dienstauszeichnungen gleichgeachtet:
a) Auszeichnungen, welche in einem der seit 1866 mit Preußen verbundenen Landestheile vor der Vereinigung verliehen worden sind:
1. das im vormaligen Königreich Hannover verliehene Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: „Kriegerverdienst“, insofern dasselbe für Tapferkeit im Kriege verliehen worden ist;
2. das im vormaligen Kurfürstenthum Hessen verliehene Militär-Verdienstkreuz (von Silber).
b) Auszeichnungen, welche in einem der Bundesstaaten außer Preußen vor dem Kriege 1870/71 verliehen worden sind:
3. das Königlich bayerische Militär-Verdienstkreuz;
4. die Königlich bayerische silberne und goldene Militär-Verdienstmedaille;
5. die Königlich sächsische silberne und goldene Militär-Verdienstmedaille des Militär-St. Heinrichsordens;
6. die Königlich württembergische silberne Militär-Verdienstmedaille;
7. die Großherzoglich badische Verdienstmedaille am Bande der militärischen Carl-Friedrich-Verdienstmedaille; [362]
8. das Großherzoglich hessische silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen;
9. die Großherzoglich hessische goldene Verdienstmedaille des Ludewigsordens mit der Inschrift: „Für Tapferkeit“;
10. das mit dem Großherzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienstorden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig verbundene Allgemeine Ehrenzeichen mit gekreuzten Schwertern;
11. das mit dem Herzoglich braunschweigischen Orden Heinrichs des Löwen gestiftete Verdienstkreuz erster und zweiter Klasse, insofern dasselbe für Tapferkeit im Kriege verliehen ist;
12. die dem Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausorden affiliirten Ehrenzeichen:
das Verdienstkreuz,
die Verdienstmedaille in Silber und
die Verdienstmedaille in Gold,
insofern dieselben für Tapferkeit im Kriege verliehen sind.
Potsdam, den 19. November 1878.
Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Kaisers und Königs:
Friedrich Wilhelm, Kronprinz.

In Vertretung des Reichskanzlers:
  Hofmann.  v. Kameke.