Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erhöhung der in Gemäßheit des Allerhöchsten Erlasses vom 25. April d. J. aufzunehmenden Anleihe

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Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erhöhung der in Gemäßheit des Allerhöchsten Erlasses vom 25. April d. J. aufzunehmenden Anleihe
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Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1881, Nr. 28, Seite 273
Fassung vom: 12. Dezember 1881
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Bekanntmachung: 23. Dezember 1881
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(Nr. 1452.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erhöhung der in Gemäßheit des Allerhöchsten Erlasses vom 25. April d. J. aufzunehmenden Anleihe. Vom 12. Dezember 1881.

Auf Ihren Bericht vom 9. d. M. genehmige Ich, daß der in Gemäßheit Meines Erlasses vom 25. April d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 92) durch eine Anleihe zu beschaffende Betrag von 52.427.221 Mark auf Grund des Gesetzes vom 24. Mai d. J., betreffend die Aufnahme einer Anleihe für die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen (Reichs-Gesetzbl. S. 93), um 12.485.664 Mark, also auf 64.912.885 Mark erhöht werde. Ich ermächtige Sie, hiernach die weiteren Anordnungen zu treffen und die Reichsschuldenverwaltung mit näherer Anweisung zu versehen. Dieser Mein Erlaß ist durch das Reichs-Gesetzblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 12. Dezember 1881.
 Wilhelm.

 Fürst v. Bismarck.

An den Reichskanzler.