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Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erklärung des Schutzes über die Karolinen, Palau und Marianen

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Gesetzestext
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Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erklärung des Schutzes über die Karolinen, Palau und Marianen.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1899, Nr. 36, Seite 541
Fassung vom: 18. Juli 1899
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 28. Juli 1899
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 2610.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erklärung des Schutzes über die Karolinen, Palau und Marianen. Vom 18. Juli 1899.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

thun kund und fügen hiermit zu wissen:

Nachdem durch den am 30. Juni 1899 zwischen Unserer Regierung und der Königlich spanischen Regierung geschlossenen Vertrag die in diesem Vertrage näher bezeichneten Inselgruppen der Karolinen, Palau und Marianen an Deutschland abgetreten worden sind, nehmen Wir hiermit im Namen des Reichs dieses Inselgebiet vom Zeitpunkte der Uebergabe an Unsere Behörden ab unter Unseren Kaiserlichen Schutz.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Molde an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 18. Juli 1899.
(L. S.)  Wilhelm.

  Graf von Posadowsky.