Allerhöchster Erlaß, betreffend die Genehmigung zur Erklärung des Beitritts für die Deutschen Schutzgebiete zu dem internationalen Verbande zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst

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Gesetzestext
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Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Genehmigung zur Erklärung des Beitritts für die Deutschen Schutzgebiete zu dem internationalen Verbande zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst.
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1908, Nr. 56, Seite 628
Fassung vom: 15. Oktober 1908
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 20. November 1908
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(Nr. 3537.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Genehmigung zur Erklärung des Beitritts für die Deutschen Schutzgebiete zu dem internationalen Verbande zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst. Vom 15. Oktober 1908.

Auf Ihren Bericht vom 14. Oktober d. J. will Ich hierdurch genehmigen, daß gemäß Artikel 19 der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Übereinkunft, betreffend die Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, für die Deutschen Schutzgebiete der Beitritt zu dem Verband erklärt werde.

Neues Palais, den 15. Oktober 1908.
 Wilhelm.

  Fürst von Bülow.

An den Reichskanzler.