Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abzweigung der Post-Verwaltungsgeschäfte für die Landdrosteien Aurich und Osnabrück von dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in Hannover und Zulegung derselben zu dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in Oldenburg.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle:
Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1868, Nr. 34, Seite 567
(Nr. 202.) Allerhöchster Erlaß vom 25. November 1868., betreffend die Abzweigung der Post-Verwaltungsgeschäfte für die Landdrosteien Aurich und Osnabrück von dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in Hannover und Zulegung derselben zu dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in Oldenburg.
Auf Ihren Bericht vom 18. November d. J. will Ich genehmigen, daß vom 1. Januar k. J. ab die Post-Verwaltungsgeschäfte für die Landdrosteien Aurich und Osnabrück von dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in Hannover abgezweigt und dem der Ober-Postdirektion in Oldenburg zugelegt werden.