Allerhöchster Erlaß, betreffend die Stiftung einer Kriegsdenkmünze für die Feldzüge von 1870 und 1871

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Titel: Allerhöchster Erlaß vom 20. Mai 1871., betreffend die Stiftung einer Kriegsdenkmünze für die Feldzüge 1870. und 1871.
Abkürzung:
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1871, Nr. 23, Seite 111 - 112
Fassung vom: 20. Mai 1871
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 8. Juni 1871
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(Nr. 645.) Allerhöchster Erlaß vom 20. Mai 1871., betreffend die Stiftung einer Kriegsdenkmünze für die Feldzüge 1870. und 1871.

Ich lasse Ihnen in der Anlage das von Mir heut vollzogene Statut, betreffend die Stiftung einer Kriegsdenkmünze für die Feldzüge 1870. und 1871., mit dem Auftrage zugehen, dasselbe durch den Deutschen Reichs- und Staatsanzeiger zu veröffentlichen.

Berlin, den 20. Mai 1871.
 Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.

An den Reichskanzler.


__________________________


S t a t u t,
betreffend
die Stiftung einer Kriegsdenkmünze für die Feldzüge 1870/71.
Vom 20. Mai 1871.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

haben beschlossen, den unter Unserem Oberbefehl vereint gewesenen Deutschen Armeen, welche durch heldenmüthige Tapferkeit und Ausdauer in einer Reihe glänzender Siege herrliche Ruhmesthaten vollbrachten und die Einigung Deutschlands mit ihrem Blute besiegelten, für die glorreichen Feldzüge der Jahre 1870. und 1871. eine Auszeichnung zu verleihen.

Wir haben zu diesem Behufe eine Kriegsdenkmünze gestiftet und bestimmen darüber nunmehr was folgt:
1) Die Kriegsdenkmünze erhalten:
a) alle diejenigen Offiziere, Militairärzte, Beamte und Mannschaften der Deutschen Armeen, welche in dem jetzt beendeten Kriege an einem Gefecht oder an einer Belagerung theilgenommen, oder welche zu kriegerischen Zwecken vor dem 2. März d. J. die Grenze Frankreichs überschritten haben; [112]
b) alle diejenigen Offiziere, Aerzte, Beamte und Mannschaften der Marine, welche in dem jetzt beendeten Kriege an einem Gefecht theilgenommen haben, sowie die Offiziere, Aerzte, Beamte und Mannschaften, welche vom 11. Dezember v. J. bis 2. März d. J. zur Besatzung Meines Schiffes Augusta gehörten.
2) Die Kriegsdenkmünze besteht bei Kombattanten und Militairärzten aus Bronze eroberter französischer Geschütze, bei Nichtkombattanten aus Stahl und zeigt auf der Vorderseite Unseren Namenszug mit der Krone, darunter bei Kombattanten die Inschrift: „Dem siegreichen Heere“, bei Nichtkombattanten die Inschrift: „Für Pflichttreue im Kriege“, bei beiden umgeben von der gleichlautenden Devise: „Gott war mit uns, Ihm sei die Ehre“.
Die Rückseite zeigt ein Kreuz mit Strahlen zwischen den vier Armen und auf dessen Mittelschilde, um welches sich bei Kombattanten ein Lorbeerkranz, bei Nichtkombattanten ein Eichenkranz schlingt, die Jahreszahlen „1870“ und „1871“.
3) Die Kriegsdenkmünze wird auf der linken Brust, und zwar von Kombattanten und Militairärzten an einem schwarzen, weiß geränderten, von einem rothen Streifen durchzogenen Bande, von Nichtkombattanten an einem weißen, schwarz geränderten, von einem rothen Streifen durchzogenen Bande getragen.
4) Ausgeschlossen von der Verleihung der Kriegsdenkmünze sind diejenigen Individuen, welche während des Krieges unter der Wirkung der Ehrenstrafen standen, oder seitdem unter dieselben getreten und bis zum heutigen Tage nicht rehabilitirt sind.
5) Die für den Verlust von Orden und Ehrenzeichen etc. gegebenen Bestimmungen gelten auch für die Kriegsdenkmünze.
6) Den mit der Kriegsdenkmünze Beliehenen wird ein Besitzzeugniß nach dem von Uns genehmigten Formular ausgefertigt, über dessen Vollziehung besondere Bestimmung erfolgen wird.
7) Die General-Ordenskommission hat die namentlichen Verzeichnisse der Inhaber der Kriegsdenkmünze, welche Wir derselben zufertigen lassen werden, zu asserviren.
8) Nach dem Ableben eines Inhabers der Kriegsdenkmünze verbleibt dieselbe seinen hinterbliebenen Angehörigen.
9) Die besonderen Bestimmungen über die Ausführung dieses Statuts behalten Wir Uns vor.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 20. Mai 1871.
 Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.