Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung der Kriegsdenkmünze für Kombattanten an Offiziere, Aerzte etc. der Marine

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Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung der Kriegsdenkmünze für Kombattanten an Offiziere, Aerzte etc. der Marine.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1872, Nr. 10, Seite 84
Fassung vom: 14. März 1872
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 20. März 1872
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(Nr. 808.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung der Kriegsdenkmünze für Kombattanten an Offiziere, Aerzte etc. der Marine. Vom 14. März 1872.

Auf Ihren Vortrag will Ich die Kriegsdenkmünze für Kombattanten am statutenmäßigen Bande auch allen Offizieren, Aerzten und Mannschaften der Marine verleihen, welche

1) auf einem Meiner Schiffe oder Fahrzeuge in dem Kriege von 1870 und 1871 zu dem Zwecke, um den Feind aufzusuchen, in See gegangen sind,
2) sich auf solchen Schiffen und Fahrzeugen befunden haben, die im dienstlichen Auftrage ausgelaufen und in den unmittelbaren Machtbereich der französischen Flotte gelangt sind.
Sie haben wegen der weiteren Bekanntmachung dieser Meiner Ordre das Erforderliche zu veranlassen.
Berlin, den 14. März 1872.
 Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.

An den Reichskanzler.