Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung des Reichsschatzamts

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Gesetzestext
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Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung des Reichsschatzamts.
Abkürzung:
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1879, Nr. 25, Seite 196
Fassung vom: 14. Juli 1879
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 17. Juli 1879
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(Nr. 1318.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung des Reichsschatzamts. Vom 14. Juli 1879.

Auf Ihren Bericht vom 12. dieses Monats bestimme Ich, daß die bisher mit dem Reichskanzler-Amt verbundene Finanzverwaltung des Reichs fortan von einer besonderen, dem Reichskanzler unmittelbar unterstellten Centralbehörde unter der Benennung „Reichsschatzamt“ zu führen ist.

Bad Ems, den 14. Juli 1879.
 Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.

An den Reichskanzler.