Antrag auf Befreiung des Kandidaten der Theologie Karl Anselm Henkel aus Allendorf, Kanton Kirchhain, von der Konskription 1813

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Autor: Palastbischof von Kassel, Baron Carl Friedrich von Wendt und Staatsminister des Innern in Kassel, Graf Gustav Anton von Wolffradt
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Titel: Antrag auf Befreiung des Kandidaten der Theologie Karl Anselm Henkel aus Allendorf, Kanton Kirchhain, von der Konskription 1813
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Entstehungsdatum: 1813
Erscheinungsdatum: 1813
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Erscheinungsort: Kassel
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Originaltitel: Exemption de la Conscription de 1813
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Quelle: Hessisches Staatsarchiv Marburg Bestand 75 Nr. 3005 = Commons
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Einleitung[Bearbeiten]

Karl Anselm Henkel aus Allendorf [1] (* 21. Juli 1794 Allendorf - † 29. November 1856 Fulda) [2] studierte katholische Theologie an der Universität Marburg[3], die damals zum Königreich Westphalen gehörte. Das Königreich Westphalen wurde nach dem Frieden von Tilsit, am 7. Dezember 1807, von Napoléon Bonaparte gegründet. Am 26. Oktober 1813, nach der Völkerschlacht bei Leipzig, löste sich das Königreich Westphalen auf. Auch wenn das Königreich Westphalen nicht zu Frankreich gehörte, so stand es dennoch unter der politischen sowie militärischen Kontrolle durch Napoléon Bonaparte. Zum König wurde der jüngste Bruder Napoléons, Jérôme Bonaparte, ernannt. Nachdem Jérôme Bonaparte am 28. August 1808 in der neuen Hauptstadt Kassel eingezogen war, erging eine Verfassung. Diese sah unter anderem vor, dass die Landesteile eine neue Verwaltungsstruktur in Form der Departements nach französischem Muster bekamen. Es entstanden folgende Departements: Elbe, Fulda, Harz, Leine, Ocker, Saale, Werra und Weser. Da das Königreich Westphalen dem Rheinbund angehörte, erab sich die Notwendigkeit zur Einführung der militärischen Konskription, die am größten Verachtung fand. Das Königreich wurde schließlich in vier militärische Verwaltungsbereiche eingeteilt, in sogenannte Militärdivisionen. Diese Militärdivisionen waren unter anderem für die Musterung zuständig. Die Ortschaft Allendorf gehörte beispielsweise dem Kanton (Wahlkreis) Kirchhain, das war eine Verwaltungseinheit im Distrikt Marburg des Departement der Werra.[4]

Am 4. März 1813 stellte Karl Anselm Henkel einen Antrag zur Befreiung von der Konskription. In dem Antrag bittet der westphälische Palastbischof von Kassel, der Baron Carl Friedrich Freiherr von Wendt,[5] den Staatsminister des Innern in Kassel, den Graf Gustav Anton von Wolffradt,[6] den Studenten Karl Anselm Henkel von der Konskription zu befreien. Er erklärt, dass der Weihbischof Joseph Hieronymus Karl von Kolborn, mit Sitz in Aschaffenburg, ihm diesen Studenten „besonders empfohlen“ habe und er sich wegen seinen besonderen Fähigkeiten für seine Befreiung von der Konskription einsetzt. Dabei geht er auf ein Zeugnis ein, welches nicht genau erläutert wird. Der beigelegte Entwurf zu dem Ablehnungsschreiben ist datiert auf den 16. März 1813. Die unten stehende Signatur ist mit einem W abgekürzt. Graf Wolffradt, der Innenminister des Königreichs erklärt darin, dass er diesen Antrag nicht genehmigen kann, da Karl Anselm Henkel mit seinem Geburtsjahr 1794 noch der Konskription unterliege.

Weiteres sei zu dieser Akte anzumerken, dass die Philipps-Universität eine protestantische Universität war. Die katholisch-theologische Fakultät gab es erst seit 1831. Es gab aber schon früher katholische Pfarrer, die Vorlesungen gehalten haben. Wie zum Beispiel, den katholischen Pfarrer Johann Adam Braun, der am 9. September 1791 zum Professor honorarius (ohne Stimme und Recht) des katholischen Kirchenrechts ernannt wurde. Er unterrichtete vom Sommer 1792 bis Sommer 1801 Kirchenrecht. Sein Nachfolger war Johann Caspar Müller, Pfarrer der römisch-katholischen Gemeinde zu Marburg. Als dieser verstarb, wurde Leander van Eß zum ersten Professor der katholischen Theologie ernannt. Obwohl der Palastbischof von Wendt einen anderen für diesen Posten vorgesehen hatte, konnte der Generaldirektor (des öffentliches Unterrichts) Baron Justus Christoph von Leist Leander van Eß durchsetzen. Schließlich wurde Leander van Eß durch König Jérôme Bonaparte am 30. Juli 1812 zum Professor der katholischen Theologie mit Gehalt in Höhe von 2500 Franc ernannt (das frz. Münzsystem, sowie Maße und Gewichte wurden auf das Königreich Westphalen übertragen).[7] Ab 1812 konnte man offiziell katholische Theologie an der Philipps-Universität studieren. Ein möglicher bewegender Grund dafür war, dass nach der Gründung des Königreichs Westphalen, die größten fünf Universitäten im Königreich Westphalen auserwählt wurden, die weiterhin bestehen durften. Viele wurden geschlossen. Die Schließung der Philipps-Universität stand lange unter Diskussion. Während dessen verlor die Universität langsam an Lehrkraft und Studenten. Schließlich entschied man sich zu Gunsten der Universität und um neue Studenten an die Universität anzulocken, erweiterte man das Lehrangebot um katholische Theologie. Leander van Eß lehrte zwei Jahre von 1812-1814 an der Universität von Marburg katholische Theologie. Dann stellte man ihn ab von 1814 bis 1822 als Professor für Katholisches Kirchenrecht ein. Somit war die katholische Theologie wieder aus dem Lehrplan genommen.[8]

Vermutlich hat Karl Anselm Henkel 1812 sein Studium bei Leander van Eß begonnen und wechselte nach einem Semester, 1813, nach Aschaffenburg. Das ist ein weiterer Punkt, der aus der Akte herausgeht. Der Baron von Wendt fügt in dem Schreiben hinzu, dass Karl Anselm Henkel von Marburg nach Aschaffenburg überging. Die damalige Regenburgische Universität in Aschaffenburg war die Karls-Universität Aschaffenburg die 1808 gegründet und bereits 1818 geschlossen wurde.[9] Aschaffenburg gehörte ab 1810 dem Großherzogtum Frankfurt an, welches ebenfalls zum Rheinbund gehörte und der Konskription verpflichtet war. Durch den Univesitäts- und Ortswechsel konnte Karl Anselm Henkel jedoch dem Wehrdienst nicht entkommen.

Ob Karl Anselm Henkel letztendlich doch zum Wehrdienst musste oder nicht, ist unklar. Das Königreich Westphalen löste sich 1813 auf, die westphälische Armee ging bei der Völkerschlacht von Leipzig, die zwischen dem 16. und 19. Oktober stattfand, unter. Vermutlich studierte er katholische Theologie zu Ende, dem im Jahr 1816 trat er dem katholischen Seminar in Fulda bei. Danach wechselte er nach Neustadt, im heutigen Hessen, wahrscheinlich nicht nur aus dienstlichen Gründen, sondern auch aus familiären, denn ein großer Teil seiner Familie zog nach Neustadt um. Am 18. September 1808 wurde er zum Kaplan in Neustadt und von 1824 bis 1829 Pfarrer der katholischen Dreifaltigkeit Kirche. Danach wechselte er nach Amöneburg und war dort Pfarrer, bis er drei Jahre später, 1832, zum Dechant wurde. Mit einem neuen Ortswechsel wurde er 1833 in Fritzlar Pfarrer und Dechant. Schließlich ab 1840 war Karl Anselm Henkel Domkapitular in Fulda.[10]

Editionsrichtlinien[Bearbeiten]

  • Auflösung der Abkürzungen innerhalb der runden Klammern.
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  • Durch Einrückungen und Zentrieren wird die Formatierung wie im Original angepasst.
  • Die Klein- und Großschreibung wird übernommen.
  • Die alte Schreibweise wird beibehalten.

Transkription[Bearbeiten]

[1]
        Cassel d(en) 4ten Merz 1813



 Hochgebohrener Graf
Hochzuverehrender Herr Staats-Minister!




Der Candidat der Theologie Carl Anselm Henkel
aus Allendorf, Canton Kirchhain Distrikt Marburg im
Werra–Department, der vorhin in Marburg, und nun
in Aschaffenburg Theologie studiret, ist mir von S(eine)r
Excellence dem Herrn Weihbischof von Kolborn in
Aschaffenburg besonders empfohlen worden, und mich
in Hinsicht seiner vorzüglichen Fähigkeiten für seine
militaire Befreiung zu verwenden. Da dieser junge
Mann auf eine erzbischöfliche Fundation in dem Seminario
zu Landshut von dem Herrn Weihbischof von Kolborn
laut angelegten eingenhändigen Zeugniß Sub N(umme)r 1
angenommen ist, wo er seine theologische Studien
unentgeltlich vollenden kann, und außer Stand ist
einen Stellvertreter für sich zu stellen, wie das ge(setzliche)

S(eine)r Excellence
Dem Herrn Grafen von Wolffradt
Minister des Innern p.p.
         Cassel

[2]

(g)esetzliche Zeugniß sub N(umme)ro 2. aussagt; so würde nicht nur
das Glük dieses jungen Mannes vereitelt, sondern
auch dem geistlichen Stand, wozu sich ohnehin mit jedem
Jahr immer weniger aspiranten melden, ein sehr fähiges
Subjekt entzogen werden, wenn er zur Conscription
gezogen werden sollte. Ich bitte daher Euer
Excellence sehr, diesem jungen Mann die Gnade
zu erweisen, ihn auf die Liste derer, für welche die
militaire Befreiung höchsten Orts nachgesucht
werden wird, mitaufzunehmen die Gnade zu haben,
zu welchem Zwek ich die übrigen gesetzlichen Zeugnisse
hier angelegt habe. Euer Excellence werden
hierdurch dem Herrn Weihbischof von Kolborn, der
sich für diesen jungen Mann besonders intereßiret,
ein großes Vergnügen machen.-
Genehmigen Euer Excellence die Versicherung
meiner ausgezeichnesten Hochachtung, womit ich
die Ehre habe zu seyn

        Euer Excellence

                ganz gehorsamster Diener
                Der Bischof v(on) Wendt


[3]
1860


Ministère de l’Intèrieur.



II Division

S(eine)r Excellenz

À M(onsieu)ra)

Den H(errn) Pallastbischof Baron
v(on) Wendt.



N(ummer) 1441
Cart(on). 34bes

exp(ediert)
Hastenpflug

          Cassel, le 16 Mars 1813
 
Mein H(err) Pallastbischof!
 
      Euer Excellenz haben in Ihrem ge-
ehrten Schreiben vom 4n d(en) Mon(at) darauf ange-
tragen, den Candidaten der Theologie Carl
Anselm Henkel zur Allendorf von
der Militair Conscription zu eximieren.
Da in dessen derselbe erst zur Consription
des Jahres 1794 gehört, mithin erst im
folgenden Jahren aufgefordert werden
kann, so kann ich wegen desse Be-
freyung in diesem Jahr noch keinen An-
trag machen. Zudem ich Ihnen die ein-
gesamten Atteste hierüber remittire,b)
habe ich die Ehre, Eu(rer) Excellenz die
Vers(icherung) m(einer) r(?) G(nade) zu erneuern.

                 W(olffradt)

[4]
VI. 66[11]
Exemption de la Conscription
de 1813.
Werra Departement
Mar(burg)

Quellenverzeichnis[Bearbeiten]

  • Bistumsarchiv Fulda, Taufenbuch der St. Katharina katholische Kirche Stadtallendorf, S. 116.
  • Bistumsarchiv Fulda, Todtenbuch für die Stadt Fulda 1855-1868, S. 31.
  • „Königliches Decret, wodurch die Eintheilung des Königreichs in acht Departements angeordnet wird“. „Verzeichniß der Departements, Districte, Cantons und Communen des Königreichs“. In: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Hrsg.): Projekt Westfälische Geschichte. S. 203.
  • Domkapitel zu Fulda, in: Google (zuletzt abgerufen am: 15.12.19).
  • Hof- und Staats- Handbuch des Königreichs Westphalen, Hannover 1811 MDZ München
  • Kurhessisches Staats- und Adress- Handbuch, 1828, S. 284, (zuletzt abgerufen am: 15.12.19).
  • Verfassung von Westphalen, in Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Quellen zu den Reformen in den Rheinbundstaaten Bnd. 2: Bearb. v. Klaus Rob, Regierungsakten des Königreichs Westphalen 1807-1813, München 1992, S. 52-58, siehe Verfassung von Westphalen, (zuletzt abgerufen am: 15.12.19).
  • UniA Marburg, 305 a, 5432: Ernennung des Pfarrers Johann Heinrich gen. Leander van Eß zum außerordentlichen Professor der katholischen Theologie 1812 – 1813.
  • UniA Marburg, 305 a, 5433: Ernennung des Johann Heinrich gen. Leander van Eß zum außerordentlichen Professor und Lehrer des katholischen Kirchenrechts sowie dessen Entlassung und Neubesetzung der Stelle durch Johann Christian Multer 1814 – 1822.

Literaturverzeichnis[Bearbeiten]

  • Arthur Kleinschmidt, Geschichte des Königreichs Westfalen, Gotha 1893, (zuletzt abgerufen am: 15.12.19).
  • Carl Mirbt, Die katholisch-theologische Fakultät zu Marburg. Ein Beitrag zur Geschichte der katholischen Kirche in Kurhessen und Nassau, Marburg 1905.
  • Diehl Wilhelm (Hrsg.), Max Eberhardt Habicht (Bearb.): Suchbuch für die Marburger Universitätsmatrikel von 1653-1830. Eine verunglückte, aber wieder reparierte Festgabe zum 400 jährigen Jubiläum der Universität Marburg, Darmstadt 1927.
  • Ernst Gumbel (Bearb.): Dominikus Heller, Nekrologium, Verzeichnis Fuldaer Geistlichen (15. – 19. Jhd.), Teil I: A – K, Fulda 1970.
  • Friedrich August Karl von Specht: Das Königreich Westphalen und seine Armee im Jahr 1813 MDZ München, sowie die Auflösung desselben durch den kaiserlich russischen General Graf A. Czernicheff, Kassel 1848, S. 63 - 97.
  • Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (Hrsg.), Quellen zu den Reformen in den Rheinbundstaaten Bnd. 2: Bearb. v. Klaus Rob, Regierungsakten des Königreichs Westphalen 1807-1813, München 1992.
  • Magistrat der Stadt Stadtallendorf (Hrsg.), 1200 Jahre Stadtallendorf 782–1982, Stadtallendorf 1982.
  • Margret Lemberg / Bernd Reifenberg (Hrsg.), Die Universität Marburg im Königreich Westfalen, Marburg 2007.
  • Markus Gärtner/ Edmund Wagner, Westphälisches Militär, Beckum 1990.
  • P(ater) Stephan Hilpisch, Fuldaer Domkapitulare seit 1829, Teil 4, in: Bonifatiusbote, 72. Jahrgang Nr. 25 vom 18. Juni 1961, S. 2.
  • Theodor Josef Scherg, 2. Matrikelbuch der Karls-Universität (1798 - 1818) und des Bayerischen Lyceums (1819 - 1873): mit Lebensdaten, Aschaffenburg: Pattloch, 1954.
  • Stefan Brakensiek, Die Reichsstände des Königreichs Westphalen, in Westfälische Forschung 53/2003, S. 215-240.
  • Theodor Birt (Hrsg.), Catalogus studiosorum scholae Marpurgensis 1653-1830, Bd. 1-12, Marburg 1903-1914.

Webseiten[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. 1960 wurde die Gemeinde zu Stadtallendorf umbenannt. Im 18-19 Jhr. war die Mehrheit der Bürger in Allendorf katholisch, sowie die Familie Henkel. Siehe dazu: 1200 Jahre Stadtallendorf 782–1982, S. 42; Familie Henkel
  2. Bistumsarchiv Fulda, St. Katharina katholische Kirche Stadtallendorf, Taufenbuch, S.116.
  3. Eine Matrikelnummer gab es in der Zeit noch nicht, die Studenten wurden mit Namen, Herkunftsort und Geburtsdatum vermerkt. Leider existiert so eine Vermerkung von ihm weder in dem Catalogus studiosorum scholae Marpurgensis noch in dem Suchbuch für die Marburger Universitätsmatrikel.
  4. Quellen zu den Reformen in den Rheinbundstaaten Bnd. 2, Bearb. v. Klaus Rob, Regierungsakten des Königreichs Westphalen 1807-1813, S. 52-53, S. 56, S. 58; Gärtner/ Wagner, Westphälisches Militär, S. 3.
  5. Carl Friedrich von Wendt wurde durch Jérôme Bonaparte 1808 zum Westfälischen Hofbischof ernannt und war somit der Hauspfarrer von Jérôme Bonaparte in Kassel. Siehe: Mirbt, Die katholisch-theologische Fakultät zu Marburg, S. 6.
  6. Hof- und Staats- Handbuch des Königreichs Westphalen, S. 94.
  7. Quellen zu den Reformen in den Rheinbundstaaten Bnd. 2, Bearb. v. Klaus Rob, Regierungsakten des Königreichs Westphalen 1807-1813, S. 48; siehe: Verfassung von Königreich Westphalen; Kleinschmidt, Geschichte des Königreichs Westphalen,S. 160–161.
  8. Lemberg / Reifenberg, Die Universität Marburg im Königreich Westfalen, S. 9- 18; Mirbt, Die katholisch-theologische Fakultät zu Marburg, S. 1-7; UniA Marburg Bestand 305 a Nr. 5432; UniA Marburg Bestand 305 a Nr. 5433.
  9. Auch hier existiert kein Vermerk von ihm in dem Matrikelbuch der Karls-Universität (1798 - 1818) von Theodor Josef Scherg.
  10. Kurfürstlich Hessisches Hof- und Staatshandbuch, S. 283; Heilige Dreifaltigkeit, Katholische Kirche, aufgestellter Verzeichnis der Pfarrer in Neustadt von Hans Richard Krapp; Kurhessisches Staats- und Adress- Handbuch, S. 284; P(ater) Stephan Hilpisch, Fuldaer Domkapitulare seit 1829, Teil 4, in: Bonifatiusbote, 72. Jahrgang Nr. 25 vom 18. Juni 1961, S. 2.
  11. Alter Signatur-Vermerk

Sprach- und Sachkommentar[Bearbeiten]

  1.   Die Verwaltung des Königreichs Westphalen verwendet Formularvordrucke für bürokratische Standardvorgänge. Hier erschien die vorgesehene Anrede "Monsieur" unpassend, da sich das Antwortschreiben an einen hohen Geistlichen richtete. Entsprechend erfolgte im Konzept des Antwortschreibens die Streichung und Ersetzung durch "Excellenz".
  2.  i.e. "zurücksende". Die entsprechenden Stücke finden sich daher nicht mehr im Aktenvorgang.