BLKÖ:Schlik, Franz Ernst Graf

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 30 (1875), ab Seite: 108. (Quelle)
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13. Franz Ernst Graf S. (gest. 16. August 1675), von der Schlackenwerther Linie; ein Sohn Heinrich’s [S. 109, Nr. 22] und der Anna M. Elisabeth Gräfin von Salm-Neuburg. Franz Ernst wollte anfänglich Karthäuser werden und war bereits in den Orden eingetreten, nach dem Tode des Vaters verließ er aber den Orden und übernahm am 5. October 1652 das Erbe nach seinem Vater. Er wurde nun Kämmerer des Erzherzogs Leopold Wilhelm, später k. Kämmerer, Reichshofrath und Beisitzer des größeren Landrechts in Böhmen. Von Kaiser Leopold I. erlangte er mit Majestätsbrief ddo. 28. März 1661 die Bewilligung zur Errichtung eines Familien-Fideicommisses. Das Fideicommiß bestand aus den Gütern Altenburg, Kopidlno und Wellisch. In Leitmeritz stiftete Franz Ernst zu Ehren der h. Ludmilla das Kloster der Kapuziner. Der Familienstand aus seinen zwei Ehen ist aus der Stammtafel ersichtlich. Seine zweite Gattin Helene, die ihn um volle 25 Jahre überlebte, vermälte sich nach seinem Tode mit Franz Grafen Taafe[WS 1], Feldmarschall, Obersthofmeister der Herzoge von Lothringen und Ritter des goldenen Vließes. Das Fideicommiß überging auf seinen ältesten Sohn Franz Joseph Wenzel und von diesem, da er in zwei Ehen ohne Kinder blieb, auf seinen Neffen Franz Heinrich über. Graf Franz Ernst hat das seinem Vater verliehene Münzprivilegium benützt. [(Hormayr’s) Archiv für Geschichte, Statistik, Literatur und Kunst (Wien, 4°.) 1826, S. 459; – dasselbe (fortgesetzt von Ridler) 1833, S. 389. – Die von ihm geprägten Thaler, Gulden, Halbgulden und Groschen siehe in der Beschreibung der böhmischen Privatmünzen und Medaillen, Tafel LVI, Nr. 489–491, und Tafel LVII, Nr. 492–498.] –

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Dort abweichende Angaben zur Ehefrau.