BLKÖ:Starhemberg, Erasmus der Aeltere

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 37 (1878), ab Seite: 169. (Quelle)
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15. Erasmus der Aeltere (geb. 1575, gest. zu Gstetenau 14. Juli 1648). Von der Heinrich’schen Hauptlinie. Ein Sohn Heinrichs mit Magdalena von Lamberg. Erasmus war kaiserlicher Landrath, im Jahre 1609 Verordneter des Herrenstandes in Oesterreich ob der Enns. Im Jahre 1621 schickten ihn die oberösterreichischen Stände nach München, wo er unter anderen Puncten auch die Enthebung der Stände von der Unterhaltung der Garnison, ja die gänzliche Entfernung dieser letzteren aus dem Lande und das freie Vereinigungsrecht der Stände ohne vorangehende Bekanntgebung der Verhandlungsgegenstände betrieb. Ungemein und nützlich thätig erwies sich Erasmus. als im Jahre 1632 der Bauernaufruhr im Hausruckkreise ausbrach. Als Unterhandlungen angeknüpft werden sollten, bestimmten die Bauern selbst Erasmus von S., der lutherisch war, als einen derjenigen, mit dem sie unterhandeln wollten, und obgleich der damalige Landeshauptmann von Kueffstein, den Antrag zu Unterhandlungen ablehnend, Gewalt angewendet wissen wollte, begab sich doch Erasmus am 19. August 1632 nach Wels, um dort mit einem Ausschusse der rebellischen Bauern zu unterhandeln und sie zur Ruhe zu bewegen. Erasmus war ein eifriger Anhänger der Lehre Luther’s, für die er mit der ganzen Macht seines Ansehens eintrat und deshalb auch nach Prag zur Verantwortung citirt wurde. Auch wurde er schon im Jahre 1601 nach Wien einberufen, um sich zu verantworten, warum er das im Landhause zu Linz durch kaiserlichen Befehl schon einmal abgestellte lutherische Religions-Exercitium, dem kaiserlichen Befehle entgegen, wieder eingeführt habe. Der Vorgang wider Erasmus wurde mit solcher Schärfe geführt, daß er sich endlich den kaiserlichen Befehlen unterwarf, worauf die Aufhebung des evangelischen Religionsbekenntnisses in Oesterreich ob der Enns erfolgte. Unter der Gesandtschaft der protestantischen [170] Stände Oesterreichs, welche sich zum Landtage begab, den Bethlen Gabor zu Neusohl hielt, befand sich auch Erasmus, wie er sich denn auch an den wider den Kaiser angezettelten Unruhen betheiligte. In Folge dessen ließ der Kaiser in den Jahren 1624 und 1625 Starhemberg’s Güter confisciren, gab ihm aber dieselben im Jahre 1627 wieder heraus. Den lutherischen Glauben abzulegen, wie es verlangt wurde, konnte Erasmus sich nicht entschließen und zog es vor, seine Besitzungen und sein Vaterland zu verlassen, welchen Entschluß er 1633 und zugleich mit ihm seine Basen von der Rüdiger’schen Hauptlinie Salome, verwitwete Freiin von Jörger, geborene Starhemberg, und Benigna, vermälte Gotthard von Starhemberg, geborene Freiin von Preising, ausführten. Erasmus von S. war zweimal vermält: das erste Mal (seit 1. Februar 1597) mit Elisabeth Ungnad von Weißenwolf Freiin von Sonnegg, einer Tochter des berühmten David Ungnad, kaiserlichen Kriegs-Präsidenten, der in den Jahren 1572 und 1574 als Gesandter nach Constantinopel ging. Als Elisabeth im Jahre 1631 nach 34jähriger Ehe starb, vermälte sich Erasmus im folgenden Jahre zum anderen Male mit Maria Salome geborenen Freiin von Jörger. Von seiner ersten Frau hatte Erasmus 13 Kinder, von denen acht in jungen Jahren starben. Die zweite Gemalin Maria Salome genas auf der Reise, als sie mit ihrem Gatten des Glaubens wegen die Heimat verließ, zu Passau eines Knäbleins, und starb 23 Jahre alt, zugleich mit demselben am 18. Mai 1633. Erasmus überlebte seine zweite Gattin noch um 15 Jahre und starb zu Gstetenau 73 Jahre alt. –