BLKÖ:Tausch, Joseph

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Tausche, Anton
Band: 43 (1881), ab Seite: 139. (Quelle)
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Tausch, Joseph (Rechtsgelehrter, geb. im Jahre 1774, gest. zu Gratz am 16. März 1856). Nach Abschluß seiner rechtswissenschaftlichen Studien zum Doctor der Rechte promovirt, begann er seine dienstliche Laufbahn im Jahre 1803 bei dem k. k. Berginspectorate in Eisenerz. Stufenweise in seinem Range fortschreitend, erwarb er sich in den verschiedenen Stellungen als Landrath, Appellationsrath und Wechselgerichts-Präsident ebenso durch seine umfassenden Kenntnisse als durch seine unbeugsame Rechtlichkeit den Ruf eines gediegenen und geachteten Staatsbeamten. In juridischen Kreisen galt er in seinem Fache als Autorität. Im Druck sind von ihm herausgekommen: „Handbuch des österreichischen Bergrechts in den kais. kön. österreichischen, hungarischen, böhmischen und galizischen Staaten“ (Klagenfurt 1817, Leon); – „Das Bergrecht des österreichischen Kaiserreichs. Systematisch dargestellt und erläutert“ (Klagenfurt 1822; zweite umgearbeitete [140] und vermehrte Aufl. Wien 1834, Mösle’s Witwe, 8°.), davon erschien auch eine italienische Uebersetzung unter dem Titel: „Il diritto minerale dell’Impero austr. sistematicamente compilato ed illustrato. Prima traduzione ital. di A. C. M. con annotazioni ed aggiunte“, II vol. (Padova 1837 e 1838, tipi del Semin., 8°.); – „Rechtsfälle aus dem Civil- und Crimninalrechte“, drei Hefte (Wien 1832, 1836 und 1837, J. G. Ritter von Mösle, 8°.); – „Systematische Darstellung des Wechselrechtes in vorzüglicher Hinsicht auf die Wechselordnungen des österreichischen Kaiserstaates. Ein Versuch“ (Wien 1843, Braumüller und Seidel, 8°.). Ferner brachte die von Dr. Vinc. Aug. Wagner redigirte „Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und politische Gesetzkunde“ aus Tausch’s Feder: „Ueber die Verjährung der Forderungen von rückständigen jährlichen Mieth- und Pachtzinsen nach dem §. 1480 des a. b. Gesetzbuches“ [1834, Bd. I, S. 1 u. f.] und „Abhandlungen aus dem Wechselrechte, in einer Reihenfolge dargestellt“ [1841, Bd. II, S. 1, 84, 172, 323; 1842, Bd. I, S. 107 und 169]. Ein kurzer, dem 82jährigen Greise gewidmeter Nachruf rühmt denselben auch als einen wahren Jugendfreund.

Hermann (Heinrich), Handbuch der Geschichte des Herzogthums Kärnthen in Vereinigung mit den österreichischen Fürstenthümern (Klagenfurt 1860, J. Leon, 8°.) Bd. III, Heft 3: „Culturgeschichte Kärnthens vom Jahre 1790 bis 1857, S. 199 und 201.