BLKÖ:Thun, das Haus, Wappen, Besitzungen, Rupertusorden

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 45 (1882), ab Seite: 38. (Quelle)
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III. Wappen des Grafengeschlechtes Thun. Quadrirter Schild mit Herzschild, welcher in Roth einen silbernen Querbalken (Caldes) zeigt. 1 und 4: in Blau ein schrägrechter goldener Balken; ursprüngliches Thun’sches Wappen bis ins fünfzehnte Jahrhundert. 2 und 3 ist senkrecht getheilt, rechts in Silber ein halber rother an die Theilungslinie gelehnter Adler, links in Schwarz ein silberner Querbalken (Königsberg’sches Wappen, welches 1516 ins Thun’sche überging). Auf dem Schilde ruhen drei Turnierhelme. Aus der Krone des mittleren springt das roth über Silber getheilte rechts gewendete Einhorn (Caldes) hervor; auf jener des rechten Helmes erheben sich die blau und golden quergetheilten Büffelhörner (Thun), und auf der des linken steht ein halber Flug, schwarz- und silbergespalten, mit den Figuren von 2 und 3 belegt. Die Helmdecken sind rechts blau mit Gold, links schwarz mit Silber belegt (Königsberg). Devise. Diese wird verschieden angegeben. Bald heißt sie: „In Recto Decus“, bald wieder: „Nomen de acto simul et omen“, auf den Namen Thun (lateinisch agere) anspielend. [Hohenegg. Die Stände Oberösterreichs (Passau 1747, Fol.) Bd. II, S. 629. – Siebmacher’s Wappenbuch (1772), Bd. I, Taf. 93, Nr. 6; Bd. II, Taf. 40, Nr. 4 (ohne Herzschild und Einhorn von Caldes); Bd. IV, Taf. 1, Nr. 6 [das correcte Wappen).]

IV. Die Besitzungen des Hauses Thun. Es gehört nicht zur Aufgabe dieses Werkes, näher in den Familienbesitz und dessen Geschichte einzugehen. Aber allgemeine Andeutungen über den einstigen Stand und Wechsel desselben und eine kurze Uebersicht des heutigen Standes, da sie einen Einblick in die Macht des Hauses gewähren, mögen hier folgen. Besonders in Tirol, dem Stammlande der Familie, wechselte der Besitz, zu welchem daselbst bis in den Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts gehörte: Tono, Schloß und Gebiet zu St. Margaritha (1000, 1050); Visione, Schloß ob der Rocchetta (1199); Novesino (1233); Velvesin, heute Thunn genannt (1267), Schloß der Hauptlinie Castell-Thun; Vigo (1286), einstiger Stammsitz der Thun-Philippini; Bragher (1303), woraus sich dann Brughier bildete, Wohnsitz der Stammlinie Castel-Brughier; Sanpietro (1325), oberhalb Torre di Visione, heute Ruine; Altaguarda oder Hohenwart im Thale Bresem (1407); Königsberg (1407), zwischen Welschmichael und Salurn; Ivano (1421), Iffan in Valsugana; Stein auf dem Ritten (1429), unterhalb Siffian, Cembra (1429), Dorf bei Königsberg; Rocca (1432) in Judicarien; Zoccolo, Thurm in Sulzthal, Pfarre Livo (1447); Matarello und einige Häuser in Trient (1449); dann wächst von der zweiten Hälfte des fünfzehnten bis in jene des siebzehnten Jahrhunderts der Besitz zusehends, von welchem jedoch hier auch nur der wichtigeren Bestandtheile gedacht werden kann, als da sind: Caldes (1464), Schloß am Noce und Enn ob Neumarkt; Rocca (1466) in Sulz; Castelfondo (1471). deutsch [39] Castlpfundt; Maria Stein (1487) bei Kufstein in Nordtirol; Katzenzung (1496), Schloß ob Nals; Gufidaun und Vilanders (1500), Vigna (1516), Schloß nächst Castelfondo; Cagnò (1526) nächst Revò, nun Ruine; Englar (1582) nächst Eppan; Campan (1598) bei Kaltern; Reinegk (1609) im Sarnthal; Sarntheim (1624); Salan (1632) an der Etsch; Croviana (1646); Maretsch (1658) bei Bozen; Matarello und Ravina mit dem Kunkellehen Freienthurn (Castelfranco) (1667), und Telvana (1672). In Böhmen: Klösterle, Tetschen, Choltic (1623–1631), Markersdorf und Bensen (1702); in Deutschland: die Grafschaft Hohenstein (1628 bis 1648); in Oberösterreich: Achleuthen und Hehenberg (1692). Vorstehender Uebersicht des Gesammtbesitzes, von dem Einzelnes in fremde Hände überging, Anderes in Ruinen verfiel, schließen wir noch die Darstellung des heutigen Grundbesitzes der Familie an, und zwar: I. Stamm von Castell-Brughier: 1. Linie von Castell-Brughier, welche auch die Erbschenkenwürde der Hochstifter Brixen und Trient besitzt: Grafschaft Castelfondo; II. Böhmische Linie: a) Majorat Klösterle: 1. im Saazer Kreise: die Fideicommißherrschaft Klösterle mit Felixburg (2.66 Quadratmeilen, 53 Ortschaften); Fideicommißherrschaft Fünfhunden (0.26 Quadratmeilen, 3 Ortschaften); 2. im Czaslauer Kreise: Fideicommißherrschaft Schuschitz mit Zbislaw (1.98 Quadratmeilen, 30 Ortschaften); 3. im Leitmeritzer Kreise: die Fideicommißherrschaft Bensen mit Markersdorf (0.98 Quadratmeilen); b) Majorat Tetschen: 1. im Leitmeritzer Kreise: die Fideicommißherrschaft Tetschen (5.20 Quadratmeilen, 81 Ortschaften); 2. im Rakonitzer Kreise die Allodialherrschaft Perutz mit Slawietin und Wrbiczan (0.75 Quadratmeilen, 7 Ortschaften); c) Majorat Choltic: 1. im Chrudimer Kreise: die Fideicommißherrschaft Choltic (0.96 Quadratmeilen, 21 Ortschaften); 2. im Bunzlauer Kreise: die Allodialherrschaft Benatek (2 Quadratmeilen, 21 Ortschaften); 3. im Klattauer Kreise die Allodialherrschaft Ronsberg und das Gut Wasserau (0.71 Quadratmeilen, 12 Ortschaften).

V. Der Rupertusorden der Hauses Thun. Zu den Besonderheiten der Familie Thun gehört der von einem Mitglieds derselben gestiftete Orden, da keine zweite deutsche Adelsfamilie etwas Aehnliches aufzuweisen hat. Es ist der von dem Erzbischofe von Salzburg Johann Ernst in Vereinbarung mit den Ständen am 12. Mai 1701 zu Ehren des heiligen Rupertus als Patrons des Erzstiftes Salzburg gestiftete und reichlich dotirte St. Rupertus-Orden. Wir geben hier nur allgemeine, aber feststehende Daten, Jene, welche über diesen Orden ausführlichere Angaben wünschen, auf die untengenannten Quellen verweisend. Derselbe erhielt am 23. August 1701 die kaiserliche Bestätigung. Er war zunächst für adelige Landeskinder (also Salzburger) bestimmt. Die ursprüngliche Dotation betrug 20.000 fl. aus des Erzbischofs eigenem Vermögen, dann kamen hinzu: 40.000 fl. aus der Landescasse, Schloß und Herrschaft Emsburg zur Errichtung einer Commende, ein Neuntel des Eisenbergwerkes zu Keindlsprung im Lungau, das ehemals Ebner’sche Gut nebst Wirthshaus und Schmiede auf der Sur, Beutellehen, Grundholden, Zehnten, Viehweide zu Glomeck, ein weiteres Capital von 2000 fl. u. s. w. Rücksichtlich des Ordensvermögens substituirte der Erzbischof am 15. October 1701 das von ihm gegründete Johannesspital und das gleichfalls von ihm gestiftete Priesterhaus in Salzburg. Für die künftigen Ordensfunctionen und zur Erbauung einer Rittergruft ward die Dreifaltigkeitskirche in Salzburg ausersehen. Des Stifters noch im Kindesalter stehender Neffe Johann Ernst Joseph Cajetan Thun von der böhmischen Linie war der erste Comthur. Obwohl der Orden als ein Thun’scher Hausorden anzusehen ist, so finden wir während seiner 110jährigen Dauer doch nur drei Thun unter den Mitgliedern desselben. Die Zahl der jeweiligen Ordensritter war auf zwölf Adelige des Salzburger Hochstiftes festgestellt. Die statutenmäßigen Gelübde stimmten mit jenen der Malteser überein und schlossen auch das Cölibat in sich. Jedes Ordensmitglied mußte die militärische Laufbahn betreten. An Bezügen erhielten: der Comthur jährlich 1200 fl. und von der Herrschaft Emsburg, die in der Nähe von Hellbrunn gelegen und später „Kreuzhof“ genannt wurde, 300 fl.; die Großkreuze je 600 fl., die Kleinkreuze je 124 fl. Von der Gründung (1701) bis zur Aufhebung (1811) des Ordens haben 63 adelige Personen die Emolumente desselben bezogen. Die politischen Veränderungen, welche das Hochstift Salzburg trafen, ließen begreiflicher [40] Weise auch ihn nicht unberührt. Als über das zum weltlichen Kurfürstenthume erhobene Erzbisthum Salzburg Erzherzog Ferdinand am 11. Februar 1803 die Regierung antrat, wurde demselben auch das Ordensvermögen im Betrage von 229.964 fl. zur Verfügung gestellt, aber der Orden blieb unter diesem Kurfürsten bestehen, auch dann noch, als Letzterer in Folge des Preßburger Friedens am 26. December 1805 Salzburg nebst den hinzugekommenen Gebieten von Eichstädt und Passau (gegen das Fürstenthum Würzburg) theils an Oesterreich. theils an Bayern überlassen mußte. Nachdem jedoch laut einer am 12. September 1810 zu Frankfurt a. M. geschlossenen Convention Salzburg von Oesterreich losgetrennt und der Krone Bayern einverleibt worden war, wurde 1811 der Rupertusorden als solcher aufgehoben und dem königlichen Civilverdienstorden der bayrischen Krone affiliirt. Zu diesem Zwecke zog dieselbe Vermögen und Güter des Ordens ein und wies den noch lebenden Rittern eine Pension an. Als dann Salzburg am 30. April 1816 wieder an Oesterreich übergeben werden sollte, mußte der Rentamtmann Adolph Breimann auf Befehl des königlich bayrischen Stadtcommandanten zu Salzburg, Obersten Grafen Spaur, an dessen Adjutanten die St. Rupertus-Comthurkreuze aus der Ordenscasse abliefern, welche von den Bayern auch mitgenommen wurden. Schon während der Abtretungsverhandlungen zwischen der bayrischen und österreichischen Regierung am 8. Februar 1816 hatte erstere die Ordenscommende Kreuzhof dem Salzburger Benedictinerstifte St. Peter als Tausch für Zehnten und Grundholden, welche dasselbe in Mühlbach und Traunstein besaß, abgetreten. Das Ordensvermögen aber kam dem Willen des Stifters gemäß an die Salzburger Humanitätsanstalten zurück, und noch 1841 sind dem St. Johannesspital zu Mülln in Salzburg 42.684 fl. als heimgefallenes Stiftungscapital bar eingehändigt worden. Im Jahre 1865 lebten noch zwei Rupertusordensritter: ein Felix Freiherr von Grimming und Karl Dismas Dückher Freiherr von Haslau. [Gärtner (Corbinian). Geschichte und Verfassung des 1701 errichteten Ruperti-Ritterordens nebst Codex und einem Verzeichnisse aller Ritter (Salzburg 1802, Mayr, 8°.). – Derselbe. Neue Chronik von Salzburg (Salzburg 1818, 8°.) III. Theil, S. 399–408. – Legis-Glückselig (Dr.). Denkwürdigkeiten des Grafenhauses Thun-Hohenstein (Prag o. J. [1866], gr. 4°.) S. 66–72.]