BLKÖ:Gindely, Anton

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Gentz, Joseph
Band: 14 (1865), ab Seite: 458. (Quelle)
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Gindely, Anton (Geschichtsforscher, geb. in Böhmen um das Jahr 1830). Ueber Bildungsgang und Jugendzeit dieses Schriftstellers ist dem Herausgeber dieses Lexikons nichts bekannt. Nach beendeten Studien und erlangter philosophischer Doctorwürde widmete sich G. dem Lehramte und ward als Lehrer extra statum an der böhmischen Oberrealschule in Prag angestellt. Früh wendete er sich den Forschungen über die Geschichte seines Vaterlandes zu und begab sich bereits im Jahre 1858 mit Urlaub nach München, um die dortigen Archive zu seinen Zwecken zu durchforschen. Die Ausbeute fiel so bedeutend aus, daß eine Durchforschung auch anderer ausländischer Archive angezeigt erschien und zu diesem Zwecke erhielt er unter Belassung seines vollen Gehaltes nebst Gewährung einer angemessenen Reiseunterstützung einen weiteren Urlaub auf zwei Jahre, den er [459] zu einer Forschungsreise nach Spanien, Frankreich, Belgien und Schweden benützte, wo er in den Archiven von Simancas, Paris, Brüssel und Stockholm die reichsten und wichtigsten Materialien zur Geschichte Böhmens aufgefunden hat. Sein Hauptaugenmerk bei diesen Forschungen hat Gindely auf die Periode des dreißigjährigen Krieges und in dieser zunächst auf die kirchlich-politische Bewegung in Böhmen von ihrem Anbeginne bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts gerichtet. Die Ausbeute war – wie sich wohl erwarten ließ – eine großartige, aber noch immer keine vollständige. Ein Einzelner ist nimmer im Stande, die Tausende von Actenbänden, welche in diesen Archiven die Geschichte des dreißigjährigen Krieges umfassen, in ein paar Jahren zu bewältigen. Was daher ein Forscher mit raschem, wenn noch so glücklichem Griffe herausnimmt, können nur Bruchstücke sein, die wohl über dieses und jenes überraschende Aufschlüsse geben, aber es noch immer nicht gestatten, ein abschließendes Urtheil über das Ganze zu fällen. Von diesem Gesichtspuncte müssen denn auch jene Arbeiten G.’s betrachtet werden, welche das in diesen Archiven aufgefundene Materiale wissenschaftlich verarbeiten, da sich G.’s auf die Geschichte Böhmens gerichtete literarische Thätigkeit nach zwei Richtungen hin spaltet, nämlich nach einer Verarbeitung dieser Forschungsergebnisse in mehreren selbstständigen historischen Werken und nach einer Herausgabe des in diesen Archiven aufgefundenen Materials, wie es ist, nach Urkunden, Correspondenzen, diplomatischen Actenstücken und wortgetreuen Abdrücken der copirten Originale. Bald nach seiner Rückkehr von der zweiten größeren Forschungsreise wurde G. mit Allerh. Entschließung vom 19. October 1862 zum außerordentlichen Professor der österreichischen Geschichte an der Prager Hochschule ernannt. Dieser Ernennung folgte im Jahre 1863 von Seite der böhmischen Stände jene zum Landesarchivar des Königreiches Böhmen. Als solcher beabsichtigte er, die Geschichtsquellen Böhmens in einem einzigen großen Corpus zu sammeln und unter dem Titel: „Monumenta[WS 1] historiae Bohemicae“ zu ediren, zu welchem Zwecke sich eine ansehnliche Anzahl böhmischer Cavaliere bereit erklärte, die Kosten zu tragen. In sechs Abtheilungen gesondert, würde die erste die Historiker und Chronisten, die zweite die böhmische Landtafel bis 1541, die dritte die böhmischen Landtagsverhandlungen und Landtagsbeschlüsse, die vierte ein böhmisches Diplomatar, die fünfte die Correspondenz des alten katholischen und utraquistischen Consistoriums, die Annalen einiger geistlichen Orden (darunter vor allen jene der Jesuiten und Kapuziner) und die sechste die historischen Schriften der böhmischen Brüder umfassen. Noch eines besonderen, nicht unwichtigen Actes der gelehrten Forschungen Gindely’s muß hier ausdrücklich gedacht werden. Es ist bekannt, daß sich in Böhmen im Jahre 1863 unter den politischen Parteien die später unter dem Namen der Korunaři, d. i. Anhänger der h. Wenzelskrone, vielbesprochene Partei gebildet habe. Diese Partei behauptete nichts Geringeres als die staatsrechtliche Einheit der Länder Böhmen, Mähren und Schlesien. Indem sie nun die Zurückgabe der alten böhmischen Königskrone an Böhmen von der Staatsregierung erbitten sollte, beauftragte der Landesausschuß nunmehr den Professor Gindely mit der Beantwortung der [460] Frage, ob die Zusammengehörigkeit dieser Länder sich staatsrechtlich begründen lasse. Professor Gindely, als er nach vergeblichen Forschungen und auf eine darauf bezügliche Anfrage bei Professor Palacky – von dem er den historischen Bescheid erhalten hatte, „daß ihm eine darauf bezügliche staatsrechtliche Urkunde, oder überhaupt ein Act dieser Art nicht bekannt, allein daß die staatsrechtliche Vereinigung dieser drei Länder ein bekanntes historisches Factum sei“ – an die Ausarbeitung des ihm gewordenen Auftrages schritt, war er zu dem Ergebniß gekommen, daß die bezeichnete Frage absolut verneinend beantwortet werden müsse. Wohl seien bei verschiedenen Krönungen böhmischer Könige auch mährische und schlesische Stände zugegen gewesen, haben aber bei keiner solchen Prager Krönung als wirkliche Theilnehmer mitgewirkt, noch die Huldigungen als ein Theil der böhmischen Krone geleistet, sondern seien immer vielmehr entweder lediglich als Gäste aufgetreten oder haben ihre Länder selbstständig bei der Krönung vertreten, d. i. nämlich als mährische und schlesische Stände im Namen Mährens und Schlesiens gehuldigt. Ja, Gindely wies geradezu nach, daß einige Könige zuerst die Huldigung in Mähren oder in Schlesien angenommen und dann erst in Prag sich hätten krönen lassen, was eben als Beweis erscheint, daß diese Länder einzeln und selbstständig sind und nicht eine staatsrechtliche Einheit mit Böhmen bilden. Bei anderen Königen wieder sei das Umgekehrte der Fall gewesen und der zuerst vorgenommenen Krönung in Böhmen die Huldigung in Mähren und dann jene in Schlesien gefolgt. Mit diesem auf Quellenforschung gestützten Ausspruche des Landesarchivars ist die Existenz der Koruna česka, d. i. staatsrechtlichen Einheit von Böhmen, Mähren und Schlesien, nicht nur in Frage gestellt sondern geradezu ein für allemal verneinend erledigt. Als Schriftsteller hat G., der seit dem Jahre 1855 mit seiner ersten selbstständigen Arbeit aufgetreten, bereits eine ungewöhnlich starke Thätigkeit entfaltet und seine bisher erschienenen Werke sind in chronologischer Folge (die mit einem * bezeichneten befinden sich auch in den Sitzungsberichten der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, philosophisch-historischer Classe): *„Ueber die dogmatischen Ansichten der böhmisch-mährischen Brüder“ (Wien 1855, 8°.); – *„Ueber des Joh. Amos Comenius Leben und Wirksamkeit in der Fremde“ (ebd. 1855); – *„Beiträge zur Geschichte der Zeit Kaiser Rudolph’s II.“(ebd. 1856, 8°.); – „Böhmen und Mähren im Zeitalter der Reformation, I. Geschichte der böhmischen Brüder“, 2 Bände (Prag 1857, Bellmann, 8°.); – „Geschichte der Ertheilung des böhmischen Majestätsbriefes von 1609“ (ebd. 1858); – „Lehrbuch der allgemeinen Geschichte, für Realschüler“, 2 Bde. (ebd. 1860); – „Lehrbuch der allgemeinen Geschichte für Ober-Gymnasien“, 2 Bde. (ebd. 1860); – *„Beiträge zur Geschichte des dreissigjährigen Krieges“ (Wien 1859, 8°.); – „Quellen zur Geschichte der böhmischen Brüder, vornehmlich ihren Zusammenhang mit Deutschland betreffend“ (Wien 1861, gr. 8°.), bildet den 19. Band der zweiten (Diplomata et Acta enthaltenden) Abtheilung der von der historischen Commission der kais. Akademie der Wissenschaften herausgegebenen: „Fontes rerum austriacarum“; – *„Meine Forschungen in fremden und heimischen Archiven“ (Wien 1862); – *„Zur Geschichte der Einwirkung Spaniens auf die Papstwahlen namentlich bei Gelegenheit der Wahl Leo’s XI. im Jahre 1605“ (ebd. 1862); – „Rudolph II., und seine Zeit, 1600–1612“, 2 Bde. (Prag [461] 1862, Bellmann, gr. 8°.); – *„Der erste österreichische Reichstag zu Linz im Jahre 1614“ (Wien 1862, 8°.). Im Jahre 1862 wurde G. von der phil.-hist. Classe der kais. Akademie der Wissenschaften zum correspondirenden Mitgliede gewählt.

Wiener Zeitung 1859, Abendblatt Nr. 264, S. 1059.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Momumenta.