BLKÖ:Riegger, Joseph Anton Stephan Ritter von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 26 (1874), ab Seite: 121. (Quelle)
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Riegger, Joseph Anton Stephan Ritter von (Rechtsgelehrter, geb. zu Innsbruck 13. Februar 1742, gest. zu Wien 5. August 1795). Ein Sohn des berühmten Staats- und Kirchenrechtslehrers Paul Joseph Ritter von R. [s. d. S. 129], der mit That und Wort in die Fußstapfen seines ausgezeichneten Vaters trat. Unter dessen unmittelbarer Leitung erhielt Joseph Anton den ersten Unterricht, und als der Vater im Jahre 1750 nach Wien übersiedelte, kam auch der damals achtjährige Sohn dahin, wo er theils im Elternhause, theils bei den Piaristen und dann bei den Jesuiten erzogen wurde. Die reiche Bibliothek seines Vaters gab ihm die beste Gelegenheit, die lückenhafte Schulbildung [122] zu ergänzen. Mit besonderem Eifer betrieb er das Studium der Geschichte und Sprachen, unter letzteren insbesondere das Griechische und Hebräische. Erst 15 Jahre alt, wurde er schon Schriftsteller und veröffentlichte eine Arbeit über die beiden römischen Lustspieldichter Plautus und Terenz [die Titel seiner Schriften folgen auf S. 127], welche von maßgebender Seite die freundlichste Aufnahme fand. Die Akademie von Roveredo nahm ihn damals bereits unter ihre Mitglieder auf. Im Alter von 16 Jahren stand er mit Roschmann in Innsbruck und Gottsched in Leipzig im literarischen Briefwechsel und lieferte verschiedene wissenschaftliche Arbeiten. An der Wiener Hochschule beendete er die philosophischen Studien, während ihn sein Vater zu Hause zu seinen eigenen Arbeiten aushilfsweise in Verwendung nahm. Im Jahre 1761, damals 19 Jahre alt, erlangte er die philosophische Doctorwürde, bei welcher Gelegenheit er eine Abhandlung über die Bedeutsamkeit der Naturphilosophie in lateinischer Sprache veröffentlichte. Dem Studium der Rechte sich zuwendend, beendete er dieselben unter Männern wie sein eigener Vater, Martini, Gasparis u. A., und veröffentlichte während seiner Studien eine Bibliothek des canonischen Rechts, eine Ausgabe des französischen Canonisten Cironius, übersetzte Diderot’s „Hausvater“ u. dgl. m. Diese Arbeiten bahnten ihm auch den Weg zu rascher Beförderung; denn im Jahre 1764 wurde er bereits Privatdocent der Rechte, bald darauf wirklicher Lehrer des Kirchenrechts am Theresianum. Die Kaiserin, die ihm manche Gnadenbezeugung gewährte, wollte ihn auf ihre Kosten nach Frankreich, England, Holland reisen lassen, da aber der Vater besorgte, er könnte durch diese Reise den juristischen Studien entzogen werden, wurde der Antrag abgelehnt. Riegger blieb in Wien, wo er sich an die Spitze jener jungen Oesterreicher stellte, welche damals in Wien eine deutsche Gesellschaft gründeten, zu welcher Sonnenfels das Ankündigungsprogramm schrieb. Riegger war der Stifter dieser Gesellschaft und im Hause seines Vaters wurde sie eröffnet. Auch wurde er damals Freimaurer und trat als solcher in den Kreis helldenkender ausgezeichneter Männer, aus denen die Wiener Loge bekanntlich bestand. Mit Graser in Innsbruck [Bd. V, S. 309], Hommel in Leipzig, Klotz in Halle, mit dem Stadtrichter Freytag in Naumburg an der Saale, der ein fleißiger Sammler altdeutscher Literatur war, stand er im brieflichen Verkehre. Im Jahre 1765 erhielt er den Ruf als juristischer Professor auf die Universität zu Freyburg im Breisgau. Daselbst herrschten noch in den Studien nahezu mittelalterliche Verhältnisse. In der Theologie wurde Scholastik und Casuistik gelehrt; in der Jurisprudenz waren die Schriften Aiblinger’s, Peregrini’s, Werenko’s an der Tagesordnung; mit Ausnahme des Publicisten Rummelsfeld waren seine übrigen Collegen geistlose Pedanten, die an ihrem Schlendrian hingen und mit denen ein innigerer Verkehr unmöglich war. R. suchte sich dafür auswärts zu entschädigen, machte Reisen im Breisgau, in das benachbarte Elsaß und die Schweiz, und verlebte glückliche Tage bei Männern wie Bodmer, Breitinger, Geßner, Füßli, Hirzel u. A. Auch im Stifte St. Blasien verlebte er bei den gelehrten Männern desselben oft mehrere Wochen und wurde von dem berühmten Fürst-Abt Gerbert [123] mit Auszeichnung behandelt. Anders hingegen waren seine lehramtlichen Verhältnisse an der Freyburger Hochschule. Schon der Umstand, daß er es wagte, in deutscher Sprache vorzutragen und und eine deutsche civilistische Bibliothek herauszugeben, wurde ihm im hohen Grade übel und als eine nicht zu duldende Ausschreitung der bestehenden Normen genommen. Bald hatte er Alles gegen sich, Rector und Regens der „sehr alten und weitberühmten k. k. erzherzoglichen vorderösterreichischen Universität“ erinnerten und vermahnten ihn auf das „Nachdrucksamste“, „daß er sich aller bisherigen jugendlichen Ausschweifungen auf’s Sorgsamste enthalten und entweder gar nichts drucken lassen: oder doch stets der theologischen Censur vorläufig und sodann dem Aeropagus des Senatus amplissimi unterwerfen sollte“. Aber Riegger ließ sich durch diese Monita und Drohungen nicht irre machen und schrieb und ließ seine Schriften drucken wie bisher. Dadurch reizte er die Verfolgungssucht seiner jesuitischen Gegner nur noch mehr, und während sein Name im Auslande zu immer größeren Ehren gelangte, hatte er daheim die erbärmlichsten Plackereien des Neides und jesuitische Kabalen zu erdulden. Wer weiß, welchen Ausgang die Dinge genommen hatten, wenn nicht endlich in Wien das vorderösterreichische Referat in die Hände eines aufgeklärten, ebenso als Staatsmann wie als Gelehrten hervorragenden Mannes gelangt wäre. Gebler wurde Referent und ging den Anmaßungen der Hochschule, die jede Grenze überschritten, mit Entschiedenheit zu Leibe. Der übermüthige[WS 1], allgewaltige Senat wurde abgesetzt, die Studien wurden nach dem Wiener Plane reformirt und der alte Wust und Schlendrian ausgemerzt. Riegger wurde zum Professor des geistlichen Rechtes ernannt, mit welchem er auch noch Vorträge über das Naturrecht verband, wurde dann k. k. Rath und im Jahre 1769 – im Alter von 27 Jahren – wirklicher vorderösterreichischer Regierungs- und Kammerrath. Nach Aufhebung der Jesuiten wurde ihm das Referat über die Studien der vorderösterreichischen Lande mit der Vollmacht, die Lehrstühle zu besetzen, und zugleich mit dem Regierungsrathe von Mayer ihm auch die Verwaltung des Jesuitenvermögens übertragen. Früher schon war er Director der philosophischen[WS 2] Facultät geworden; als in Constanz ein Lyceum eingeführt wurde, erhielt er den Auftrag zur Verfertigung einer Studien-Instruction. Jetzt unter den veränderten Verhältnissen war ihm der Aufenthalt in Freyburg so lieb geworden, daß er eine an ihn im Jahre 1771 ergangene Berufung nach Wien ablehnte, nur, um in Freyburg bleiben zu können. Indessen hatte er auch als Schriftsteller nicht gefeiert, über die Rechte der Landesfürsten geschrieben, eine neue Sammlung der Decretalen nach noch ungedruckten Handschriften begonnen und verschiedene Beiträge zur Literaturgeschichte, vornehmlich der Freyburger Akademie geliefert. Aus diesen angenehmen Verhältnissen wurde er im Jahre 1775 durch den Tod seines Vaters gerissen, der eine zahlreiche Familie und Schulden hinterließ. R. und sein nächstältester Bruder übernahmen die Zahlung der letzteren; um sie zu bezahlen, verwendete er sein erspartes Vermögen. Dabei griffen seine öfteren Reisen nach Wien zur Schlichtung der väterlichen Angelegenheiten störend in alle seine Verhältnisse, aus denen er durch Versetzung auf einen anderen Posten – er [124] hoffte auf den eines besoldeten Akademikers in Brüssel, Mannheim oder an einem anderen Orte – befreit zu werden wünschte. Im April 1778 ernannte ihn die Kaiserin zum Professor des Staatsrechtes in Prag und zugleich zum böhmischen wirklichen Gubernialrathe. Wenn R. durch diese Ernennung in materiellen Bezügen auch gewann und bei den durch einen neuen Personenwechsel veranlaßten, wieder unleidendlich gewordenen Verhältnissen in Freyburg auch froh war, aus dieser Stadt zu kommen, so waren doch mit dieser Beförderung für ihn große Nachtheile verbunden. Die ungemüthlichen Verhältnisse in Freyburg hatten ihren Ursprung in dem neuen Studienpräsidenten, einem Baron Ulm, der gegen Martini und was zu seinem Anhange gehörte, und, in demselben stand eben Riegger obenan, mit einer Animosität ohne Gleichen auftrat. Man ging darin so weit, daß dieselbe Hofstelle, welche Riegger nach Constanz geschickt und alle seine Einrichtungen und Anordnungen[WS 3] gebilligt und genehmigt hatte, nun durch ein neues Decret dieselben aufhob und verwarf! Nun wurden auch die Mönche wieder kühner – die Jesuiten bestanden freilich nicht mehr – aber die Franziskaner, dieser Bettelorden, der seit jeher sich nur gemästet und sonst nichts gethan, als die Anordnungen der weltlichen Obrigkeit von der Kanzel und im Beichtstühle paralysirt hat, diese verfolgten nun Riegger öffentlich und heimlich, und als dem Gelehrten während der Anwesenheit des Kaisers Joseph in Freyburg, im Jahre 1777, ihm, dem Einzigen, die Ehre zu Theil ward, vor den Monarchen befohlen und von demselben mit jener liebenswürdigen Huld empfangen zu werden, womit der Kaiser ausgezeichnete Männer immer empfing, da verdoppelten sich Haß und Verfolgung seiner Widersacher.[1] Die Nachtheile, die ihm durch seine neue Ernennung erwuchsen, beziehen sich aber vornehmlich auf den Verkauf seiner reichen und kostbaren Bibliothek, die er um kaum den dritten Theil dessen, was sie ihn selbst gekostet, hintangeben mußte. Und demnach verließ er gern den Ort, wo die Verhältnisse sich in kurzer Zeit so verändert hatten. In Prag übernahm R. das ihm übertragene Lehramt. Bald, nachdem Joseph II. die Regierung antrat, wurde der damals bestehenden Studiencommission die Censur abgenommen und ein besonderes Revisionsamt errichtet. Das Referat desselben wurde R. übertragen. Was ein an und für sich vernunftwidriges Institut, wenn es schon einmal bestand, in den Händen eines Mannes wie Riegger, an seiner Gehässigkeit verlieren mußte, braucht nicht erst gesagt zu werden. Mit der Büchercensur wurde ihm auch die Theatercensur übertragen. Er gestattete die Aufführung eines Voltaire’schen Stückes, worin ein Bischof in seinem vollen Ornate auf der Bühne erschien. Das war für seine zahlreichen Gegner – und die Partei der Verdummung ist immer die stärkere – zu viel. Obwohl der berühmte Bischof von Königgrätz, Hay [Bd. VIII, S. 103], der dieser Vorstellung beigewohnt, daran [125] keinen Anstoß genommen hatte, so waren dafür seine Feinde und Verfolger bischöflicher gesinnt und schlugen Lärm. Und nun noch, daß er das jus publicum universale in deutscher Sprache vortrug, das verziehen ihm die gelehrten Zeloten schon gar nicht. Es erging darüber eine anonyme Anzeige an den Hof nach Wien und der oberste Kanzler, Graf von Bluemegen, einer jener Dutzend Aristokraten, welche in der österreichischen Verwaltung mehr Schaden als Nutzen angerichtet, erließ unter 16. October an den Oberstburggrafen einen Auftrag, zufolge welchem Riegger’n dieser gesetzwidrige Vorgang ernstlich verwiesen wurde. Und doch, als drei Jahre später Baron Swieten an die Spitze des Studienreferats trat, wurde das, was Riegger’n verwiesen wurde, angeordnet! Dieß aber schmälerte seinen Ruf nicht im Geringsten, und in Anbetracht seiner Verdienste als Gelehrter ernannte ihn Fürst Schwarzenberg im Jahre 1782 mit dem ansehnlichen Gehalte von 4000 fl., freier Wohnung und anderen, sehr bedeutenden Nebengenüssen zu seinem Hofrathe. Durch diese Ernennung besserten sich R.’s Verhältnisse zusehends; aber nicht lange sollte ihm die Sonne des Glückes scheinen. Ein paar Jahre nach seiner Uebersiedelung nach Wien und seinem Antritte des fürstlichen Dienstes fallirte einer seiner Brüder, der Hofagent in Wien war. Bei der damals herrschenden Strenge der Justiz stand das Schlimmste zu besorgen, wenn nicht schleunige Hilfe kam. Riegger mochte den geachteten Namen seines Vaters nicht beschimpfen lassen, und wie schon einmal, da er die Schulden des Vaters zahlte, trat er auch dießmal für den unglücklichen Bruder ein, mußte ein Capital von mehreren Tausend Gulden aufnehmen, was aber das Traurigste war, seinen vortheilhaften Posten bei dem Fürsten Schwarzenberg aufgeben, weil man damals in dergleichen Dingen bedeutend feinfühliger war wie heutzutage und Familienglieder in ihren Handlungen sozusagen solidarisch angesehen wurden. So war denn seine sorglose Zukunft vernichtet, es war nur ein glücklicher Zufall, daß eben eine Gubernialrathsstelle in Prag erledigt war, um die er sich bewerben konnte und die ihm auch nach seinen musterhaften Antecedentien um so lieber verliehen wurde, da man eines tüchtigen Schulreferenten bedurfte, wofür R. mit vollem Rechte galt. Durch diese traurigen Verhältnisse war die Zerrüttung seines Hausstandes eine vollendete Thatsache. Von 4000 fl. und freier Wohnung nebst namenhaften Nebengenüssen auf 2000 fl. zurückgesetzt, war der geistvolle Mann materiell vernichtet. Juden und Wucherer bemächtigten sich seiner und R. gerieth in immer drückendere Verhältnisse; um seinen Verpflichtungen, die wie ein Alp auf ihm lagerten, nachzukommen, schränkte er sich in Allem ein und legte zunächst sich alle nur denkbaren Entbehrungen auf. Dabei war er so stolz, daß er den Antrag eines hochgestellten Gönners, der in Riegger den großen Gelehrten, den edlen Humanisten und den pflichtgetreuen Staatsdiener verehrte, er möchte seine Schuldenlast angeben, damit sie beglichen werde, dankbar ablehnte und auf kein Zureden zu bewegen war, solche Hilfe anzunehmen. Indessen arbeitete R. in seinem Dienste mit allem Eifer fort. Die Reformen des großen Kaisers fanden an ihm einen eifrigen Mithelfer. Das ihm anvertraute Referat des Unterrichts verwaltete R. mit einer ihm ein bleibendes Andenken in Böhmen sichernden Umsicht. [126] [Der „Slovník naučný“ widmet ihm in Anbetracht dessen 50 Zeilen und seinem Namensvetter, dem Herrn Ladislaus Rieger, 1687 Zeilen!] Das zur Unterstützung ärmerer Studirender bestimmte Unterrichtsgeld verwendete R. in der zweckmäßigsten Weise. Trotzdem reichte es bei weitem nicht aus, um alle Würdigen damit zu betheilen. Da gelang es R., einen bisher ganz unbeachtet gebliebenen Umstand zu entdecken. Die Stiftungen für Seminarien und Convicte waren bekannt und wurden gehörig verwendet; eine nicht unbedeutende Anzahl solcher Studienstiftungen lag aber todt und unbenützt; Niemand wußte Etwas von ihnen. Riegger bei seinem sozusagen angebornen Forschertriebe wagte sich muthig in das Labyrinth des böhmischen Stiftungswesens, durchsuchte die Archive, die alten Registraturen, forschte nach den Stiftungsurkunden, brachte in dieses Chaos Ordnung, Deutlichkeit und Evidenz, und hatte so nicht weniger denn fünfzig Stiftungen dem Untergange entzogen und ihrem humanen Zwecke, dem Willen der Stifter gemäß, wieder zugeführt[WS 4]. Durch den Verkauf der schlecht verwalteten Stiftungsgüter und sichere Anlage der Capitalien gewann er überdieß bedeutende Summen für den Fond, und um seine Bemühungen Eltern und Studirenden recht nutzbar zu machen, veröffentlichte er seine musterhafte Schrift über die böhmischen Studienstiftungen, worin er nach alphabetischer Ordnung der Stifter die Summen der Stiftungscapitalien, den Betrag der einzelnen Stipendien und die dazu Berechtigten angibt. Der Nutzen eines solchen Werkes ist in Anbetracht des Zweckes einleuchtend. Der Studienreferent nahm bei der Ausdehnung der Unterrichtsanstalten von den Trivialschulen bis zur Prager Hochschule seine Thätigkeit stark in Anspruch; ebenso beschäftigte ihn in ziemlich angestrengter Weise das Censur-Referat, überdieß war er Beisitzer der Gubernial-Commission in geistlichen Sachen, und zu dem Allen gesellten sich noch schriftstellerische Arbeiten. In diese letzte Periode fallen insbesondere seine „Materialien zur Statistik von Böhmen“, ferner sein „Archiv für Geschichte und Statistik“ und endlich seine „Skizze der statistischen Landeskunde Böhmens“, sämmtlich Arbeiten von unbestreitbarem Werthe. Als die feierliche Krönung des Kaisers Leopold II. zum Könige von Böhmen in Prag stattfand, las R., der von der böhmischen Akademie der Wissenschaften unter ihre Mitglieder war aufgenommen worden, in der Sitzung der Gesellschaft, welcher der Kaiser persönlich beiwohnte, eine Abhandlung: „Ueber die Verhältnisse der Stände von Böhmen zu ihren Regenten und über die Grenzen ihrer Rechte“, die ihres Freimuthes wegen Aufsehen und bei einer Partei Mißfallen erregte. Der Monarch gab in einer Audienz Riegger’n seinen Beifall zu erkennen und bemerkte: „Er habe die schiefen Gesichter mancher Leute dabei wohl beobachtet; Riegger solle jedoch ganz ruhig dabei bleiben, indem er Seines Andenkens und Schutzes gewiß sein könne“. Merkwürdiger Weise findet sich diese merkwürdige Schrift nicht in den von der Akademie veröffentlichten Verhandlungen abgedruckt und ist auch in Riegger’s Nachlasse nicht aufgefunden worden. Seine berechtigte Hoffnung, von Kaiser Leopold zum Hofrathe ernannt zu werden, erfüllte sich nicht, obgleich seine Ernennung dazu bevorstand; aber auf Insinuationen von dritter Seite nahm der Monarch seine Ernennung zurück. Darüber von dem [127] Präsidenten, der Riegger in Vorschlag gebracht, befragt, entgegnete der Monarch, indem er dem Frager eine Namensliste vorwies: „ich kann diesen Menschen doch nicht zum Hofrathe creiren, er ist ein Erzjakobiner“; auf der Liste standen neben Riegger Namen wie Martini, Sonnenfels, Zeiller, Mummelter, Ratschky u. A. Bald nach dem Regierungsantritte des Kaisers Franz im Jahre 1792 suchte ihn ein neues Unglück heim. In seiner Wohnung brach Feuer aus. Er und Freunde, die zu Hilfe geeilt waren, retteten, was zu retten war, und so büßte er nur seine eigenen Papiere ein. Früher aber schon – etwa einen Monat vor dem Brande – ward ihm aus seiner Wohnung ein ganzes Packet mit Documenten, Aufsätzen, Concepten u. dgl. m. auf eine – wie es in der Schrift Rieggeriana, S. 124, steht – ihm unbegreifliche Weise entwendet. In der Folge fand er die Fragmente unter anderen Papieren, wo sie nur mit der Absicht, um zu täuschen, konnten hingelegt worden sein, wieder. Dieser Umstand – der, wenn man das Spioniersystem und die Jacobinerriecherei, die seit Joseph’s II. Tode wüthete, in Anbetracht zieht, kaum zu bezweifeln ist – blieb nicht ohne nachhaltige Wirkung auf Riegger’s ohnedieß tief verdüstertes Gemüth. Dazu kam noch die Thatsache, daß einem Freunde, bei dem sich R. und mehrere Freunde der Wissenschaft von Zeit zu Zeit zu einem traulichen Mahle[WS 5] zu versammeln pflegten, der Wink gegeben wurde, dergleichen Gesellschaften zu unterlassen. Er zog sich also ganz von aller Gesellschaft zurück und lebte für sich allein. Am 5. August 1795 wurde er des Morgens, als er sich eben wusch, plötzlich vom Schlage getroffen, der ihn sofort der Sprache und des Bewußtseins beraubte. Abends war er eine Leiche. Er war nicht mehr als 53 Jahre alt geworden. Sonderbarer Weise fand man nach seinem Tode auf seinem Bildnisse die von ihm eigenhändig mit Kreide geschriebenen Worte – die in jeder Erklärung als Lob und als Tadel, die auf ihn völlig zutreffende Wahrheit enthalten: „Nunquam vixit sibi, nunquam suis“. Da er vermögenslos war, gab sein Chef, der Landesgouverneur, einen beträchtlichen Beitrag zu den Begräbnißkosten. Er hinterließ eine Witwe, zwei Töchter, einen Sohn. Die Witwe erhielt die normalmäßige Pension und jedes der Kinder einen jährlichen Erziehungsbeitrag. Seine Bibliothek wurde zum Vortheile seiner Gläubiger unter den Hammer gebracht. Die kostbare vollständige Sammlung der besten Ausgaben der Classiker kaufte der Abt des Prämonstratenserstiftes Strahow für die Klosterbibliothek. So ging ein reich angelegtes Menschenleben im Drucke unverschuldeter Verhältnisse zu früh für die Menschheit, zu früh für die Wissenschaft unter.

I. Uebersicht der von Joseph Anton Stephan R. herausgegebenen Schriften in chronologischer Folge. „Historia latinorum maioris nominis poetarum. Specimen I. de M. Accio Plauto et P. Terentio Afro“ (Vindobonae 1759, 4°.). – „Jo. Bapt. de Gasparis oratio de comparata cum Disciplinis aliis historiarum praestantia; edidit cum praefatione“ (ibid. 1759, 4°.). – „Dialogi de philosophiae naturalis praestantia; et Commentatio de recta inveniendi veri ratione in philosophia naturali“ (ibid. 1758). – „De naturali hospitalitatis iure atque officiis libellus“ (ibid. 1760, 4°.). – „Innoventii Cironii opera omnia cum notis et praefationibus“, tomi tres (ibid. 1761, 4°.). – „Programma de historiae litterariae prastantia“ (ibid. 1761, 4°.). – „Der Hausvater, aus dem Französischen des Herrn Diderot übersetzt“ (Wien 1761, 8°.). – „Bibliotheca juris canonici“, Pars I. et II. (Vindob. 1761 et 1762, 8°.). – „Juvenilia [128] hinc et illinc dispersa, nunc collecta“ (ibid. 1763, 8°.). – „Oratio in laudem S. Ivonis“ (ibid. 1763, 4°.). – „Pamela als Mutter; dem Italienischen nachgeahmt“ (Wien 1763, 8°.), erschien, wie Diderot’s Hausvater, anonym. – „Festliche Gedichte“ (ebd. 1764, 8°.). – „Prolegomena ad jus ecclesiasticum“ (Vindob. 1764, 8°.). – „Oratio de amoenitate studii iuris ecclesiastici“ (ibid. 1764, 8°.). – „Antonii Augustini de emendatione Gratiani dialogorum libri duo; cum „Stephani Baluzii et Gerhardii Mastrichtii notis” (ibid. 1764, 8°.). – „Oratio de scientia cum virtute a pubblico iurium doctore semper coniugenda“ (Friburgi 1765, 4°.), auch in seine weiter unten aufgeführten Opuscula ad historiam etc. unter Nr. 2 vermehrt aufgenommen. – „Einleitungsrede in seine akademischen Vorlesungen über die Justinianischen Institutionen“ (Augsburg und Freyburg 1765, gr. 8°.). – „Programma de cultu latini sermonis a iure consulto haud negligendo“ (Frib. 1766, 4°.), auch in den oberw. Opuscula vermehrt unter Nr. 3. – „Programma de iurisprudentiae cultura ut aiunt, per saltum“ (ibid. 1766, 4°.), vermehrt in den Opusc. unter Nr. 5. – „Alte und neue civilistische Bibliothek“, 1. Stück (Augsburg und Freyburg 1766, 8°.). – „Prolusiones academicae duae“ (August. et Frib. 1766, 8°.). – „Historia juris Romani privati potissimum“ (Friburgi Brisg. 1766, 8°.); zweite veränd. u. verbess. Aufl. (ebd. 1773, 8°.). – „Dissertatio de receptione iuris canonici in Germania“ (ibid. 1767, 4°.), vermehrt auch in den oberw. Opuscula unter Nr. 8. – „Oratio de necessitate studii juris eccl.“ (Friburg. Brisg. 1767, 4°.), verm. u. verb. in den Opuscula unter Nr. 9. – „Dissertatio de collectione decretalium Honorii III. P. M.“ (ibid. 1768, 4°.). – „Programma de paleis decreto Gratiani insertis“ (ibid. 1768, 4°.). – „Dissertatio de Gratiano auctore decreti“ (ibid. 1769, 4°.), in den Opusc. unter Nr. 10. – „Von dem Rechte des Landesfürsten, geistliche Personen und Güter zu besteuern; eine akadem. Abhandlung“ (Freiburg 1769, 4°.; neue Aufl. Augsburg 1770, 8°.). – „Conspectus iuris ecclesiastici“ (Friburg. 1769, 8°.). – „Dissertatio an detur traditio sacra?“ (ibid. 1772, 4°.), in den Opusc. unter Nr. 7. – „Oratio de origine et institutione Academiae Friburgensis“ (ibid. 1772, 4°.), in den Opuscula unter Nr. 13. – „Opuscula ad historiam et iurisprudentiam praecipue ecclesiasticam pertinentia“ (ibid. 1773, 8°.). – „Vormerkungen zur peinlichen Rechtsgelehrsamkeit“ (Augsburg 1773, 8°.). – „Analecta Academiae Friburgensis ad historiam et iurisprudentiam, praecipue ecclesiasticam illustrandam“ (Ulmae 1774, 8°.). – „Udalrici Zasii[WS 6] Epistolae ad viros aetatis suae doctissimos, quas partim ex autographis primum edidit, partim hinc atque illinc dispersas collegit, illustravit et commentariis de illius vita praemisit“ (ibid. 1774, 8°.). – „Amoenitates litterariae Friburgenses“. Tres fasciculi (ibid. 1775–1776, 8°. maj.). – „Oblectamenta historiae et iuris ecclesiastici“. Pars I (ibid. 1776, 8°. maj.). – „Bibliotheca Riggeriana Friburgensis“. Scrinium I (ibid. 1776, 8°.). – „Imagines, sigilla et alia monumenta Acad. Friburgensis“ (Pragae 1778, 4°.), aus den Analect. Ac. Frib. und den Amoenit. litt. Frib. – „Bernardi Praepositi Papiensis, Breviarium Extravagantium cum Gregorii IX. P. M. Decretalium collectione ad harmoniam revocatum, varietate lectionum et variorum notis illustratum“, Pars I (Friburgi 1778, 4°.). – „Leitfaden in das Teutsche Staatsrecht“ (Prag 1780, 8°.). – „Leitfaden in das allgemeine Staats- und Völkerrecht“ (ebd. 1780, gr. 8°.). – „Tabellarischer Entwurf der teutschen Historie aus den ältesten Zeiten“ (ebd. 1780, gr. 8°.), – „Harmonische Wahl-Capitulation Kaiser Joseph des II. mit allen Wahl-Capitulationen der vorigen Kaiser und Könige verglichen“. 2 Theile (Prag 1781 und 1782, gr. 8°.). – „Capitulatio Imperatoris variis variorum dissertationibus et libellis illustrata“. Fasciculi 3 (Pragae 1781, 8°. maj.). – „Prolegomena iuris publici Germaniae variis variorum dissertationibus atque id genus libellis explicantur atque illustratur, in auditorum suorum usus collegit, recensuit atque annotationes aliquot adiecit“. Fasc. 3 (ibid. 1781 et 1782, 8°. maj.). – „Reliquiae aliquot librorum libelliorumque ex Bibliotheca S. A. Rieggeri Equ.“ (Vindob. 1784, 8°.). – „Materialien zur alten und neuen Statistik von Böhmen“, 12 Hefte (Prag und Leipzig 1787–1794, gr. 8°.). – „Studentenstiftungen in Böhmen, die auch mancher Familie im Auslande zu statten kommen könnten; zum Dienste der Menschheit bekannt gemacht“ (Prag und Wien [129] 1787, 8°.). – „Rieggeriana“, 2 Bändchen (Wien, Freyburg und Prag 1792, 8°.). – „Archiv der Geschichte und Statistik insbesondere von Böhmen“, 3 Theile (Dresden 1792–1795, gr. 8°., mit 8 K. K.), schließt sich an die oberwähnten Materialien an. – „Für Böhmen von Böhmen“ (Prag 1793, 8°.). – „Skizze einer statistischen Landeskunde Böhmens“, 3 Hefte (ebd. 1796, 8°.). Die Herausgabe der ihm zugeschriebenen „Nova Bibliotheca ecclesiastica Friburgensis“ welche seit 1775 erschien, hat nicht er besorgt, sondern er war nur Mitstifter derselben und hatte für das erste Heft einige Recensionen geliefert.
II. Quellen zu Riegger’s Biographie. Wander von Grünwald (Joseph)[WS 7], Biographie der beiden Ritter von Riegger (Prag 1797, kl. 4°.). – Neuere Abhandlungen der kön. böhmischen Gesellschaft der Wissenschaften, Bd. III (1795), S. 17. – Kunitsch (Michael), Biographien merkwürdiger Männer der österreichischen Monarchie (Gratz 1805, Tanzer, 8°.) Bdchn. III, S. 123. – Baur (Samuel), Gallerie historischer Gemälde aus dem achtzehnten Jahrhundert. Ein Handbuch für jeden Tag des Jahres (Hof 1805, G. A. Grau, 8°.) Bd. III, S. 215. – Meusel (Johann Georg), Lexikon der vom Jahre 1750 bis 1800 verstorbenen teutschen Schriftsteller (Leipzig 1810, Gerh. Fleischer d. Jüng., 8°.) Bd. XI, S. 322. – Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. IV, S. 390. – (De Luca). Das gelehrte Oesterreich. Ein Versuch (Wien 1778, v. Trattnern, 8°.) I. Bds. 2. Stück, S. 57. – Meyer (J.), Das große Conversations-Lexikon für die gebildeten Stände (Hildburghausen, Bibliogr. Institut, gr. 8°.) Zweite Abth. Bd. V, S. 1196. Nr. 2. – d’Elvert (Christian), Historische Literaturgeschichte von Mähren und Oesterreichisch-Schlesien (Brünn 1850, Rohrer, gr. 8°.) S. 239. – Biographie nouvelle des Contemporains etc. Par MM. A. V. Arnault, A. Jay, E. Jouy, J. Norvins (Paris 1824 et s., à la librairie historique, 8°.) Tome XVIII, p. 15.
III. Porträte. 1) J. Berka del. et sc. (Prag, 8°.). – 2) P. Mayr sc. 1778 (8°.).

  1. Welches Aufsehen Riegger’s Empfang von Seite des Kaisers Joseph allgemein erregte, darüber klärt uns eine Stelle in Klüpfel’s Panegyricus auf den Monarchen auf, welche lautet: „Te Rieggere, qui coram ades, te Academiae nostrae decus singulare, te etiam appello, quem Josephi summa humanitus ad se venire jussit. Dic quem benevolum erga te atque hanc Academiam animum ostenderit, qua te exceperit comitate, quam benigne affatus, quibusve verbis suum erga litteratos amorem fuerit testificatus.“

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: überübermüthige.
  2. Vorlage: philolosophischen.
  3. Vorlage: Anordgen.
  4. Vorlage: zugegeführt.
  5. Vorlage: Male.
  6. Vorlage: Udalrici Zafii.
  7. Vorlage: Wunder von Grünwald (Joseph).