BLKÖ:Schlosgangl von Edlenbach, Franz Joseph Karl

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 30 (1875), ab Seite: 141. (Quelle)
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Schlosgangl von Edlenbach, Franz Joseph Karl (Rechtsgelehrter, geb. zu Wels in Oberösterreich 1. März 1698, gest. zu Salzburg 4. November 1767). Sein Vater stand in Diensten des k. k. Salzkammergutes und erhielt [siehe die Quellen S. 142] für seine Verdienste den Adel. Der Sohn studirte anfänglich in Linz, dann in Wien, wo er seine Studien beendete. An der Hochschule in Salzburg unterzog er sich den strengen Prüfungen aus der Rechtswissenschaft und kehrte auf den Ruf seiner Angehörigen nach Wien zurück, wo er nun das Studium der Cameralwissenschaften begann. Als nach Joseph Adam Ayblinger’s Tode (gest. 24. December 1722), der zuletzt das Lehramt der Pandekten an der Salzburger Hochschule bekleidet hatte, diese Stelle erledigt war, bewarb sich S. um dieselbe, und so wenig er einen günstigen Erfolg seines Gesuches erwartete, um so angenehmer ward er überrascht, als ihm die Ernennung zum ordentlichen Professor der Institutionen an der Salzburger Hochschule bekannt gegeben wurde. Er erlangte nun an dieser letzteren am 16. Februar 1723 die juridische Doctorwürde und trat um die Mitte des nächsten Monats sein Lehramt an. Im October d. J., also im Alter von erst 25 Jahren, wurde er noch hochfürstlicher wirklicher Hofrath. Im Jahre 1730 erhielt er das Lehramt der Pandekten und 1739 wurde er erster Rechtslehrer, nämlich Professor des deutschen Staatsrechtes und des Codex. 44 Jahre blieb er auf diesem Posten thätig und arbeitete während dieser Zeit im Namen der Juristen-Facultät seiner Hochschule viele wichtige Rechtsgutachten aus, auch stand er mit verschiedenen Gelehrten seines Faches im Auslande in Correspondenz. Die Titel der von ihm herausgegebenen Schriften sind: „Tractatus juridicus de dolo, culpa et casu“ (Salisburgi 1726, 4°.); – „Dissertatio juridica de literarum obligationibus“ (ibid. 1734, 4°.); – „Heres necessarius ad formam Nov. CXV, cap. 3 et 4 delineatus, seu tractatus juridicus de liberis, parentibus et fratribus heredibus instituendis vel exheredandis“ (ibid. 1736, 4°.), dieses letztere Werk wird als der vielleicht vollständigste Commentar über die auf dem Titel genannte Gesetzesstelle bezeichnet. S. starb eines plötzlichen Todes im Alter von 70 Jahren.

Zauner (Judas Thadd.), Biographische Nachrichten von den Salzburgischen Rechtslehrern von der Stiftung der Universität an bis auf die gegenwärtigen Zeiten (Salzburg 1789, 8°.) S. 109. – Weidlich (Christoph), Zuverlässige Nachrichten von den jetztlebenden [142] Rechtsgelehrten (Halle 1757 u. f.) Theil II, S. 428. – Derselbe, Lexikon oder kurzgefaßte Lebensbeschreibung aller jetztlebenden Rechtsgelehrten (Halle 1766, 8°.) S. 155. Ueber den Adel der Herren von Schlosgangl. Leonhard Anton Schlosgangl (auch Schloßgängl), Vater des obigen Rechtsgelehrten Joseph Karl von S., war zuletzt Ober-Wasseraufseher in Wels und wurde in Anerkennung seiner Verdienste im Jahre 1733 in den österr.-erbländischen Adelstand erhoben. Im Jahre 1781 erhielt Anton Candon, Passauischer Titular-Hofkammerrath, adoptirter Schwiegersohn des Ober-Wasseraufsehers und Oberfischmeisters Leonhard Anton Schlosgangl zu Wels, den österr.-erbl. Adelstand mit dem Namen Schlosgangl-Candon von Edlenbach.