BLKÖ:Schuler von Libloy, Friedrich

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Schuler, Johannes
Band: 32 (1876), ab Seite: 149. (Quelle)
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Schuler von Libloy, Friedrich (Rechtsgelehrter und Culturhistoriker, geb. zu Hermannstadt in Siebenbürgen 13. Jänner 1827). Der Sohn eines Kaufmanns [Näheres über die Familie siehe in den Quellen S. 152], besuchte das evangelische Gymnasium A. B., in seiner Vaterstadt, dann die siebenbürgisch-sächsische Rechtsakademie daselbst. Sein Brotstudium, die Rechte, beendete er an den Hochschulen in Wien und Gratz. In seine Vaterstadt zurückgekehrt, wurde er 1851 Supplent – an Stelle Zimmermann’s, nachmaligen Präses des k. k. Oberkirchenrathes in Wien – an der Rechtsakademie, 1852 außerordentlicher, 1857 ordentlicher Professor an derselben. Anfänglich trug er siebenbürgische Rechtsgeschichte und sächsisches Statuarrecht, später protestantisches Kirchenrecht und National-Oekonomie vor. Auch, versah er seit 1857 die Stelle des Bibliotheksverwesers an dieser Anstalt. Durch und durch deutsch in seinem Denken und Schaffen, strebte er bei der immer weiter um sich greifenden Vergewaltigung des Deutschthums in seinem Vaterlande – unvermögend, diesen Uebergriffen als Einzelner Widerstand zu leisten – fort und kam, als im Jahre 1875 die neue Hochschule zu Czernowitz in der Bukowina eröffnet wurde, an die juridische Facultät an derselben, wo ihm die Lehrkanzel des deutschen Rechtes zugewiesen wurde. Neben seiner lehramtlichen Thätigkeit entfaltete aber S. eine nicht minder ersprießliche in den öffentlichen Angelegenheiten seines engeren Vaterlandes. Das im Jahre 1863 zur kön. Freistadt erhobene Sächsisch-Reen hatte S. zum Deputirten gewählt und war er eines der thätigsten Mitglieder des Hermannstädter Landtages, in dessen beiden Sessionen vom 15. Juli bis 13. October 1863 und vom 23. Mai bis 29. October 1864. Von seiner Curie in das Abgeordnetenhaus des österreichischen Reichsrathes entsendet, gehörte er demselben während der Sitzungsperioden vom 20. October 1863 bis 15. Februar 1864 und vom 12. November 1864, bis 27. Juli 1865 an. In den Sitzungen [150] der sächsischen Unions-Universität vom 153. September bis 31. December 1868 vertrat er den Mediascher Stuhl. Auch in den kirchlichen Angelegenheiten seiner Heimat wirkte S. mit, und zwar durch längere Zeit als Referent des evangelischen Oberconsistoriums A. B., und als dasselbe in das Landesconsistorium umgewandelt worden, als Mitglied dieser höchsten Kirchenbehörde evangelischer Glaubensgenossen A. B. in Siebenbürgen. Als auf Grund des provisorischen Statuts vom Jahre 1869 eine Neuwahl der Hermannstädter Communität stattfand, wurde auch S. in den Vertretungskörper gewählt. Seit 1868 wirkte er noch als Vorstand des Hermannstädter Gewerbevereins, um den er sich mannigfache Verdienste, insbesondere um die würdige Vertretung der Hermannstädter Industrie auf der Wiener Weltausstellung im Jahre 1873, erwarb. Als Schriftsteller auf den Gebieten der Rechtswissenschaft, Rechts- und Culturgeschichte ist S. seit Jahren ungemein thätig, und die zahlreichen Aufsätze und Abhandlungen in in- und ausländischen Zeitungen, Zeitschriften und Kalendern abgerechnet, hat S. eine beträchtliche Anzahl selbstständiger Werke erscheinen lassen. Diese sind in chronologischer Folge: „„Statuta jurium municipalium Saxonum in Transilvania“. Das Eigen-Landrecht der Siebenbürger Sachsen, bearbeitet nach seiner legalen Ausbildung ...“, 3 Liefgn. (Hermannstadt 18533, Jos. Drotleff, gr. 8°.), es sind darin enthalten: die siebenb.-sächsische Gerichtsordnung sammt Cridal- und Fallitennorm; das siebenb.-sächsische Familienrecht; das siebenb.-sächsische Obligationenrecht und das siebenb.-sächsische Strafrecht; – „Erste Grundzüge der theoretischen Diplomatik“ (lithographirt bei Rob. Krabs in Hermannstadt 1852, 4°.); – „Siebenbürgische Rechtsgeschichte. Ein Leitfaden für die Vorlesungen über I. Geschichte der siebenb. Rechtsquellen, II. Geschichte der siebenb. Rechtsinstitute“. 4 Liefgn. (Hermannstadt 1854, G. v. Closius, 8°.); erschien auch unter dem Titel: „Siebenbürgische Rechtsgeschichte, compendarisch dargestellt“, 1. Bd. u. 2. Bd. in 3 Liefgn.; die zweite Auflage erschien als: „Siebenbürgische Rechtsgeschichte“ in 3 Bänden (Hermannstadt 1867 u. 1868, G. v. Closius, 8°.). Der erste Band enthält die Einleitung, die Rechtsquellen, und das Staatsrecht; der zweite Band die siebenbürgischen Privatrechte, im Anhange: das Statutar-Gesetz der Siebenbürger Deutschen (Sachsen); der dritte Band das Proceßrecht der Siebenbürger Ungarn und Szekler, jenes der Siebenbürger Sachsen und das siebenbürgische Strafrecht; im Anhange sind die wichtigsten Gesetzartikel vom Jahre 1848 enthalten; – „Kurzer Ueberblick der Literaturgeschichte Siebenbürgens von der ältesten Zeit bis zu Ende des vorigen Jahrhunderts“ (Hermannstadt 1857, Georg v. Closius, 8°.), erschien zuerst in den „Oesterreichischen Blättern für Literatur und Kunst“ (Beilage der Wiener Zeitung) 1856, Nr. 32, 33, 34, 35, 36, 39, 40. 42 u. 43, unter dem Titel: „Geschichtliche Nachrichten über Lehranstalten, Schriftsteller, Gelehrte, Bibliotheken und Archive in Siebenbürgen seit dem 16. Jahrhundert bis in die Neuzeit“. An diese Arbeit knüpft der ungarische Schriftsteller Alex. Szilágyi in der ungarischen Zeitschrift „Buda Pesti Szemle“ 1868, 7., 8., 11., 12. u. 13. Heft, eine kritische Besprechung, welche sich zu einem eigenen literarhistorischen Excurse entwickelt, aber selbst einer berichtigenden Kritik bedarf; – „Taschenausgabe der siebenbürgischen Landesgesetze“, Nr. 1–6 (Hermannstadt 1861 u. 1862, Theod. Steinhaussen, 12°.); diese von [151] Schuler anonym veranstaltete Ausgabe enthält in Nr. 1: Die Sammlung aller vom Jahre 1795 bis 1805 für die sächsische Nation von allerh. Orten erlassenen Regulations-Vorschriften; in Nr. 2: Das Leopoldinische Diplom vom 4. December 1691, die Landtags-Artikel vom nämlichen Jahre, Artikel 3 vom Jahre 1744 und die pragmatische Sanction vom 30. März 1722; in Nr. 3: Justizbeschlüsse der sächsischen Nations-Universität; in Nr. 4: Siebenbürgische Landtags-Artikel vom Jahre 1848; in Nr. 5: Die wichtigsten Verfassungsgrundgesetze des Großfürstenthums Siebenbürgen von Altersher bis in die Neuzeit, in’s Deutsche übersetzt und mit Noten versehen; in Nr. 6: Merkwürdige Municipal-Constitutionen der Siebenbürger Szekler und Sachsen; diese in den vorbenannten sechs Nummern angeführten Landesgesetze erschienen später gesammelt unter verändertem Titel: „Materialien zur siebenbürgischen, Rechtsgeschichte“ (Hermannstadt 1862, Th. Steinhaussen, kl. 8°.); – „Deutsche Rechtsgeschichte. Mit drei historisch-politischen Karten“ (Wien 1863, Braumüller, 8°.); – „Bericht des Referenten, betreffend: 1. Die Darlegung der den neuen Bodencredit-Anstalten auf Grund des §. 13 des Grundgesetzes über Reichsvertretung vom 26. Februar 1861 gewährten Ausnahmen von den Finanzgesetzen; 2. Den Gesetzentwurf über die den Anstalten, welche Creditgeschäfte betreiben, zu gewährenden Ausnahmen von den allgemeinen Bestimmungen der Gesetze über die Gebühren von Rechtsgeschäften, Urkunden, Schriften und Amtshandlungen“ (Wien 1863, Staatsdruckerei, 4°.); – „Ueber das Verhältniss der Klein- und Grossgewerbe mit Beziehung auf das Volksleben. Vortrag ...“ (Hermannstadt 1869, Joseph Drotleff, 8°.); – „Ueber Ausschreitungen im Güterverkaufe und deren Einfluss auf das Volks- und Staatsleben“ (ebd. 1869, 8°.); – „Offener Brief über Gewerbe- und Genossenschaftswesen an die Herren Mitglieder (des Hermannstädter Gewerbevereins)“ (Hermannstadt 1869, Steinhaussen, 8°.); – „Das ungarische Staatsrecht. Ein Handbuch für Lehre und Beruf“ (Wien 1870, Gerold’s Sohn, 8°.); – „Politische Oekonomie. Volkswirthschaftliche Hauptbegriffe und Grundlehren mit Rücksicht auf das gewerbliche Bedürfniss“ (Hermannstadt 1871, v. Closius’ Erben); – „Protestantisches Kirchenrecht, vornehmlich das des evangelischen Augsburger Bekenntnisses in Siebenbürgen“ (ebd. 1871, v. Closius’ Erb., 8°.); – „Abriss der europäischen Staats- und Rechtsgeschichte“ (Berlin 1873/74, L. Heimann). Von Schuler’s, in Zeitschriften und gelehrten Sammelwerken abgedruckten Aufsätzen und Abhandlungen sind anzuführen: in den Oesterreichischen Blättern für Literatur und Kunst (Beilage zur österr. kais. Wiener Zeitung) 1857, Nr. 23, 24, 26, 27, 29 u. 32: „Beiträge zur Kirchengeschichte von Siebenbürgen“; – im Archiv des Vereins für siebenb. Landeskunde, Neue Folge (Kronstadt, 8°.), 2. Band: „Zwei diplomatische Tafeln über die facsimilirten Varianten aus den Bestätigungs-Urkunden des Privilegium Andreanum“; 7. Band: „Deutsche Rechtsdenkmäler der Siebenbürger Sachsen. Local-Constitutionen von Mediasch, Bistritz, Großschenk, Pretvi“; 8. Band: „Local-Constitutionen von Schäßburg und den Stuhlsortschaften Reußmarkter Stuhl, Sächsisch-Reen und Broos“; – in dem von E. v. Trauschenfels herausgegebenen „Magazin für Geschichte ... Siebenbürgens“ 1859, Neue Folge, 1. Bd. S. 5 u. f.: „Ueber festliche Gebräuche und hiebei übliche Ansprachen unter den Siebenbürger Deutschen“; S. 161 u. f.: „Ueber die Gerichtsbarkeit nach den früheren siebenbürgischen Landesrechten“; [152] – in den Blättern für Geist, Gemüth und Vaterlandskunde, 1858, Nr. 1 u. 2: „Volkszustände und Dorfeinrichtungen im deutschen Siebenbürgen“; – in der Historisch-politischen Bibliothek oder Sammlung von Hauptwerken aus dem Gebiete der Geschichte und Politik alter und neuer Zeit (Berlin 1873, L. Heimann, 8°.): „Altgermanische Bilder und die Zeit Karl’s des Großen“, drei Vorträge; – im Hermannstädter Volkskalender für 1872: „Das Burzenland“, u. s. w. Es tritt uns in S. eine reiche und vielseitige Thätigkeit entgegen; die Kritik des In- und Auslandes hat seinen Arbeiten Tüchtigkeit, gründliche Vertrautheit mit dem Stoffe und klare, bündige Vortragsweise zuerkannt. Während seines Aufenthaltes in Siebenbürgen wirkte S. auch als Ausschußmitglied des Vereins für siebenbürgische Landeskunde und in gleicher Eigenschaft bei jenem für Naturwissenschaften; auch verwaltete er seit 1856 die siebenbürgische Central-Agentur des germanischen Museums in Nürnberg, das ihn überdieß zum Mitgliede seines Gelehrtenausschusses gewählt hat. Schuler ist seit 1859 mit Regina Dürr-Imrich vermält und stammt aus dieser Ehe eine Tochter: Helene (geb. 29. Mai 1861).

Trausch (Joseph), Schriftsteller-Lexikon oder biographisch-literarische Denk-Blätter der Siebenbürger Deutschen (Kronstadt 1871, Joh. Gött, gr. 8°.) Bd. III, S. 229 u. f. – Neue freie Presse (Wiener polit. Blatt) 1875, 12. September, Nr. 3969.
Die Schuler von Libloy sind ein siebenbürgisches Adelsgeschlecht, in welchem Urban Schuler alias Libloy mit Diplom des Königs Mathias II. vom 12. October 1616 geadelt wurde. Im Jahre 1617 wurde er als Edelmann in den Soroser Comitatsverband aufgenommen. Urban’s Urenkel Johann Ludwig ließ sich 1759 in Hermannstadt nieder; er war Kaufmann und Vorsteher der Handels-Societé. Sein Sohn, zuletzt Fabriksdirector in Steiermark (geb. 1802, gest. 1854) ist der Vater des obigen Friedrich Schuler von Libloy.
Wappen. In der Mitte eines länglichen Schildes ein dreiflammig brennendes Herz. Auf dem Schilde erhebt sich ein Turnierhelm mit gewöhnlichen Helmdecken. [Diese ungenügende Wappenbeschreibung – es fehlt nämlich die Farbe des Schildes wie jene der Helmdecken – bringt das „Genealogische Taschenbuch der Ritter- und Adelsgeschlechter“ (Brünn, Buschak u. Irrgang, 12°.) I. Jahrg. (1870), S. 393.].