BLKÖ:Walterskirchen, Georg Christoph (II.)

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 53 (1886), ab Seite: 35. (Quelle)
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II. Einige denkwürdige Sprossen der Freiherren von Walterskirchen:

1. Wenn von einigen Sprossen dieses Geschlechtes Denkwürdiges zu berichten ist, so muß vor Allem Georg Christoph (II.) erwähnt werden. Derselbe, 1586 als einziger Sohn Wolfgangs und [36] der Magdalena Knorrin geboren, hatte das Unglück, seinen Vater in jungen Jahren zu verlieren, und da seine Mutter zu einer zweiten Ehe schritt, so blieb er nebst seinen Schwestern in Wolfsthal unter der Obhut seines väterlichen Großoheims Wilhelm (II.) und dessen Gattin Mechtild von Ramming, welche überdies als Mutter der Magdalena Walterskirchen geborenen Knorr die Großmutter der Kinder war. Als die Söhne des 1548 verstorbenen Georg seinerzeit das väterliche Erbe theilten, erhielt Christoph Hundsheim, während Wolfsthal den drei anderen Brüdern Georg Christoph (I.), Michael Mauriz und Wilhelm (II.) zufiel, und da alle drei kinderlos starben, so gelangte der ganze Besitz an Georg Christoph (II.). In dankender Erinnerung an seinen Großoheim gab derselbe allen seinen Söhnen[WS 1] den Namen Wilhelm, welcher Gebrauch in der Familie meist beibehalten wurde. In seiner Jugend studirte er zu Regensburg. Obwohl gleich der Mehrzahl des österreichischen Adels damaliger Zeit der lutherischen Lehre anhängend und mit den Führern der protestantischen Partei zur Zeit des Regierungsantrittes König Ferdinands II. in vielfacher Beziehung, enthielt er sich dennoch, mit nach Horn zu gehen, wo 180 Mitglieder des Adels die Protestation an Kaiser Mathias unterzeichneten, erscheint aber dafür am 13. Juli 1620 zur Huldigung König Ferdinands II. in der Reihe der treugebliebenen protestantischen Stände. 1623 nimmt er bereits an den Landtagsverhandlungen thätigen Antheil; muß auch um diese Zeit wieder in den Schoß der römisch-katholischen Kirche zurückgekehrt sein, da seine Trauung mit Johanna Susanna geborenen Freiin von Unverzagt – einer Enkelin des bekannten, seinerzeit so einflußreichen Hofkammer-Präsidenten Freiherrn von Unverzagt – im Jahre 1627 in der Stephanskirche zu Wien vor sich ging. Als Rath und Regent der niederösterreichischen Landen, wie es damals hieß, wohnte Georg Christoph am 28. Mai 1629 der Huldigung König Ferdinands (nachmaligen Kaiser Ferdinands III.) bei und als Landuntermarschall 1651 jener König Ferdinands IV. (der nicht zur Regierung kam). Die Stelle des Landuntermarschalls, welche er 1633 erhielt, bekleidete er mit Auszeichnung und Erfolg bis zu seinem 1654 erfolgten Tode. Besonders weiland Kaiser Ferdinand III. beehrte Georg Christoph mit seinem Vertrauen, wovon verschiedene an ihn gerichtete und noch vorhandene „kaiserliche Handbriefl“ aus der Zeit von 1638 bis 1654 Zeugenschaft geben. Nachgerühmt muß ihm übrigens auch werden, daß er die heftigen und den Landesinteressen meist höchst nachtheiligen Rangstreitigkeiten, welche schon seit Anfang des 17. Jahrhunderts zwischen dem Herren- und dem Ritterstande zeitweilig an der Tagesordnung waren, und über welche der Kaiser im Jahre 1642 ihn sein Gutachten abzugeben aufforderte, erfolgreich niederzuhalten wußte. Leider entbrannten dieselben aber neuerlich und auf das unangenehmste bald nach seinem Tode. Georg Christoph, dessen Wahlspruch war „Honestus rumor alterum. patrimonium“, starb 1654 zu Wien, ward aber nicht in der Gruft seiner Ahnen in Wolfsthal, sondern in der Unverzagt’schen Krypta in der Schottenkirche zu Wien beigesetzt. Sein Grabstein trägt nachfolgende Inschrift: „Vitam et misericordiam tribuisti mihi et visitatio tua custodivit spiritum ratium (Job. 10. Cap.). Hier in diesem Sarch ruhet der wohlgeborne Herr Herr Georg Christoph Edler Herr von Walterskirchen, Herr auf Wolfsthal, Hundsheim, Prölnkirchen und Pergen der Röm. Maj. Rath und Regent des Regiments der Niederöster. Landen und Land Unter Marschall des Erzherzogthums Oesterreich u. d. Enns, welcher seinem Landesfürsten, dem Vaterlandt und seinen Freunden allezeit getreu gelebt und seliglich gestorben den 28. Februar 1654 seines Alters im 67. Jahre dessen Seel Gott gnedig sein wolle.“ Sein angeerbten Vermögen hatte Georg Christoph bedeutend vermehrt, indem er nicht allein das an Wolfsthal grenzende Dorf Perg, so wie die Herrschaft Prellenkirchen, sondern auch die Herrschaft Haindorf im V. o. W. W. und das Hardegg’sche Leben Starein an sich brachte. Seine drei Söhne theilten sich in das väterliche Erbe, und das von dem Aeltesten derselben, Johann Wilhelm (I.), gestiftete Fideicommiß repräsentirte nicht viel mehr als ein Drittel des Vermögens, welches Georg Christoph hinterließ. –

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Söhen.