BLKÖ:Habsburg, Leopold II. (deutscher Kaiser)

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 6 (1860), ab Seite: 432. (Quelle)
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172. Leopold II.,[WS 1] deutscher Kaiser, als Großherzog von Toscana Leopold I. (geb. 5. Mai 1747, gest. 1. März 1792). Sohn des Kaisers Franz I. Stephan [s. d. Nr. 94] und der Kaiserin Maria Theresia. Gemalin: Maria Louisa, kön. Prinzessin von Spanien, Tochter Karl’s III., Königs von Spanien, ihm vermält durch Procuration zu Madrid 16. Februar 1764, in Person zu Innsbruck 5. August 1765, überlebte ihren Gemal nur um 11/2 Monat. Kinder: Maria Theresia (geb. 14. Jänner 1767, gest. 7. November 1827), vermält durch Procuration zu Florenz 8. September, in Person zu Dresden 18. October 1787 mit Anton, kön. Prinzen, nachmaligem Könige von Sachsen (gest. 6. Juni 1836); Franz I., [433] Kaiser von Oesterreich [s. Nr. 95]; Ferdinand, Großherzog von Toscana [s. Nr. 87]; Maria Anna (geb 21. April 1770, gest. 1. October 1809); Karl Ludwig [s. Nr. 137]; Alexander Leopold [s. Nr. 15]; Albrecht (geb. 19. December 1773, gest. 22. Juli 1774); Maximilian (geb. 23. December 1774, gest. 9. März 1778); Joseph [s. Nr. 125]; Maria Clementina (geb. 24. April 1777, gest. 15. November 1801), vermält durch Procuration zu Wien 19. September 1790, in Person zu Foggia 25. Juni 1799 mit Franz, kön. Prinzen, nachmaligem Könige beider Sicilien (gest. 8. November 1830); Anton [s. Nr. 34]; Maria Amalia (geb. 15. October 1780, gest. 25. December 1798); Johann Baptist [s. Nr. 116]; Rainer (geb. 30. September 1783, gest. 16. Jänner 1853); Ludwig (geb. 13. December 1784) und Rudolph (geb. 8. Jänner 1788, gest. 23. Juli 1831). Wahlspruch.: „Pietate et Concordia“, nach Anderen: „Opes regum corda subditorum“. Hervorragende Lebensmomente. Zur Regierung der Secundogenitur des Großherzogthums Toscana berufen, folgte er 1765, 18 Jahre alt, seinem Vater Franz I. Stephan in der Regierung des Großherzogthums. Toscana zählt die Periode der Leopoldinischen Regierung zu der glanzvollsten seiner Geschichte; Leopold bezeichnete sie durch den mit echter Fürstenweisheit verbundenen Eifer in nützlichen und wohlthätigen Reformen auf allen Gebieten der Verwaltung. Dieser Ansicht dürften die Worte eines in dieser Sache gewiß urtheilsberechtigten Geschichtschreibers Nachdruck verleihen. „Leopold schreibt Cantù in seiner Geschichte der Hundert Jahre – war der Ansicht, daß der Aufwand von Soldaten, Polizei und Gefängnissen, diesen Fesseln der Freiheit, die man gewöhnlich als das unzertrennliche Gefolge jeder Regierung anzusehen pflegt, nicht unentbehrlich seien für die Wohlfahrt der Völker und die Sicherheit der Fürsten. Die alte Republik, die sich nach und nach aus dem Anwachse kleinerer Gebietstheile gebildet, deren jeder seine eigenen Privilegien und seine besondere Gerichtsbarkeit besaß, hatte für die bürgerlichen Angelegenheiten eine von Fehlern strotzende Gerichtsverfassung und Gesetze zurückgelassen, welche in jeder Provinz, in jeder Stadt, in jedem Gebiete verschieden waren. Leopold gab dem ganzen Lande einerlei Gesetze, löste unnöthige Behörden auf, und setzte die Zahl der Richter, unter denen er überdieß eine strenge Auswahl traf, um ein Beträchtliches herab. Er verlieh dem Lande eine neue Gerichtsordnung und beauftragte Vernaccini, nach diesem Michaele Ciani mit der Abfassung eines Gesetzbuches, welche Arbeit später Lampredi fortsetzte, aber von der Revolution darin unterbrochen wurde. Von der Ueberzeugung durchdrungen, daß die äußerste Strenge viel weniger als gemäßigte Strafen die Verbrechen verhindern, insbesondere, wenn die Bestrafung rasch und bestimmt erfolgt und die Ueberwachung der Uebertreter des Gesetzes nichts zu wünschen übrig läßt, schaffte er die Todesstrafe ab und setzte an ihre Stelle die Zwangsarbeit. Zugleich hob er auf das Vorrecht der Straflosigkeit, das Asylrecht, die Tortur, die Vermögenseinziehung, die Hochverrathsprocesse, die geheimen Denunciationen, die Zeugenschaft gegen die Eltern, die sogenannten Kammerprocesse (procès de chambre), in welchen es den Angeklagten nicht gestattet war, sich zu vertheidigen, die Aussagen amtlicher Zeugen und die Verurtheilung [434] für den Fall der Abwesenheit (in contumaciam); die Geldstrafen waren für einen Fond bestimmt, aus welchem die unschuldig Verhafteten entschädiget wurden. Das bisherige Zollsystem aufgebend, welches die einzelnen Städte des Großherzogthums isolirte, gab er den Handel mit allen Lebensmitteln frei, hob die Privilegien der einzelnen Genossenschaften auf, bewilligte Preise für die Erzeugnisse der Industrie und baute für den Transport der Waaren Straßen und Canäle. Er schaffte den Frohndienst der Landleute ab, bestellte die Verwaltung der Gemeinden aus den Bewohnern der Ortschaften, gründete Collegien und andere Unterrichtsanstalten und Hospize für Arme. Mit Erfolg führte er die Austrocknung und den Anbau vieler Sümpfe (Maremmen, wie sie dort heißen) aus. Zur Förderung des Landbaues stiftete er die Academia Geophilorum. Gewisse Steuern, die schwer den Landmann belasteten und dem Schatze wenig einbrachten, schaffte er ab, verzichtete auf drückende Monopole, wie auf die für jede Familie bestehende Verpflichtung, eine bestimmte Menge Salz zu kaufen. Den Anbau des Tabaks, den Handel mit geistigen Getränken und die Eisengußwerke gab er frei. Die durch diese Reformen in den Einnahmen entstandenen Ausfälle deckte er nicht nur durch entsprechende Ersparungen, insbesondere durch eine minder kostspielige Verwaltung, sondern er steigerte sogar die Einnahmen um 1,238.000 Livres für das Jahr, und im Zeitraume von 27 Jahren verringerte er die Staatsschuld von 871/2 Millionen auf 24 Millionen, indem er zu diesem Zwecke seine eigenen Einkünfte und die Mitgift seiner Frau verwendete. Dreißig Millionen wendete er zu Verbesserungen an und ließ noch, nachdem er die Hauptstadt und mehrere andere Städte verschönert hatte, fünf Millionen im Schatze seinem Nachfolger zurück. Dabei liebte es Leopold, Alles selbst zu machen, denn das Volk blieb allen diesen Reformen, von denen es nichts verstand, fremd, und die Bürger waren wenig geneigt, sich mit dem Studium der öffentlichen Angelegenheiten, welche die Regierung sich vorbehalten zu haben schien, zu beschäftigen. Sonach konnte Leopold schalten und walten, wie es ihm gut dünkte, wodurch es wohl auch geschah, daß er in Kampf mit Meinungen gerieth und einzelne Interessen verletzte. Gleich seinem Bruder Joseph griff er mit seiner Gewalt als Regent in die gewagtesten Fragen des Dogma und in das Ceremoniel des Cultus ein. Vorerst stiftete er (1783) zur Förderung aufgeklärter Religionsbegriffe zu Prato die Academia ecclesiastica Leopoldi; wendete alsdann seine ganze Macht an, um die Reformen, welche ihm der Bischof von Pistoia, Scipio Ricci, in Antrag brachte, auszuführen, ordnete die Annahme der jansenistischen Lehren über die Gnaden an und unterließ kein Mittel, um die öffentlichen Kundgebungen der Volksfrömmigkeit, als da sind Processionen, Ausstellungen von Heiligenbildern, Wallfahrten u.dgl. m., abzuschaffen. Ricci, welcher seinen Ideen durch die berühmte Synode von Pistoja die Sanction zu verschaffen gedachte, fand aber nicht alle Bischöfe zu deren Annahme bereit. Dieser Umstand, verbunden mit unruhigen Bewegungen der Landleute von Prato, welche durch die von Ricci angeordnete Wegnahme eines Altars hervorgerufen wurden, und einige andere Umstände ließen Leopold bedenken, ob die Einmischung des Staates in rein kirchliche Fragen auch angemessen sei. [435] Bevor er aber diese im Kirchenwesen eingeführten Neuerungen zurücknahm, gab er nicht zu, daß das Ansehen des Gesetzgebers geschmälert werde und drang bei Verhängung schwerer Strafe für den Gegenfall auf Erfüllung der gegebenen Anordnungen. In segensvoller Weise hatte Leopold 25 Jahre in dem Erbe der Medicäer geherrscht und die Regierung zu einem Ideal erhoben, das die Politiker, vornehmlich die Staatswirthschaftskundigen, einstimmig als das Trefflichste und Höchste erklärten, als ihn der Tod seines Bruders, des Kaisers Joseph (20. Februar 1790), nach Wien berief. Am 1. März verließ er in Begleitung des Generals Manfredini Florenz und traf am 12. März in Wien ein, um die Regierung zu übernehmen. Frieden nach außen und Ruhe nach innen herzustellen, war Leopold’s ernstgemeinter Wunsch; in dieser Absicht schrieb er an den König von Preußen in hochherziger Weise, befahl die von den Türken selbst gemachte Annäherung zu fördern und fortzusetzen, verhieß den rebellischen Niederländern Amnestie und Bestätigung ihrer Freiheiten, schrieb einen Krönungslandtag in Ungarn aus und versprach der Nation nach vollbrachter Krönung und Wahl des Palatins ihre Beschwerden zu hören und denselben nach Maßgabe ihrer Gerechtigkeit und Billigkeit willfährig und schnell abzuhelfen. Die ungarische Krönung verschob sich bis in den Winter und der Landtag 1790–91 schloß mit dem Anerbieten der Nation, Geld und Leute zur allenfalls nöthigen Fortsetzung des Krieges beizuschaffen und mit der einmüthigen Wahl des Erzherzogs Alexander Leopold [s. d. Nr. 15] zum Reichspalatin. Das Josephinische Steuersystem wurde in Oesterreich, Böhmen und dessen Nebenländern, in Galizien und Tirol aufgehoben, die Stände in ihren vorigen Wirkungskreis eingesetzt, dem Großfürstenthume Siebenbürgen durch Rescript vom 4. März dessen alte Rechte und Freiheiten bestätigt, der sächsischen Nation ihre Selbstständigkeit zurückgegeben, die Angelegenheiten Siebenbürgens von der ungarischen Hofkanzlei getrennt und einer eigenen Hofkanzlei zugeordnet und für die Illyrier auch eine eigene Hofkanzlei am 5. März 1791 eröffnet. Die genannten Anordnungen erfolgten unmittelbar nach Leopold’s Regierungsantritte im Kaiserstaate, für die folgenden erscheint zur leichten Uebersicht die chronologische Ordnung am entsprechendsten.

1790. 29. März: kommt die Defensivallianz zwischen Preußen und Polen zu Gunsten der Pforte, vorzüglich wider Oesterreich und Rußland gerichtet, zu Stande. – 5. April: Der Insurgenten-General van der Mersch wird in den Niederlanden mit verschiedenen anderen Häuptern seiner Partei verhaftet. Heftige Reaction der demokratischen Partei, zu welcher van der Mersch und der größte Theil seines kleinen Heeres gehören. – 16. April: Neu-Orsowa und das Fort St. Elisabeth, reichlich mit Kriegs-, aber nicht so mit Mundvorrath versehen, ergeben sich an den Feldmarschall-Lieutenant von Wartensleben. – 13. Mai: Ankunft der Königin Ludovica, Gemalin Leopold’s, und seiner ganzen Familie in Wien. – 18. Mai: Oesterreicher rücken unter dem Feldmarschall Bender über die Grenzen von Luxemburg und Namur und siegen in verschiedenen aufeinander folgenden Gefechten bei Assogne, Anday, Assesse, Dinant und Bouvignes über die Patrioten unter dem expreußischen Generale Schönfeld. – 2. Juni: Das Armeecorps des Feldmarschalls Prinzen von Coburg, 18.000 Mann stark, [436] erstürmt die Vorstädte der walachischen Feste Giurgewo und eröffnet die Trancheen; allein ein glücklicher Ausfall der Türken am 8. Juni, während der Prinz auf einer Recognoscirung sich außerhalb des Lagers befindet, und wobei General-Major Auffseß, der diesen Tag das Commando in den Trancheen hatte, gleich anfangs schwer blessirt, der die Artillerie dirigirende General-Major Graf Thurn aber zusammengehauen wird und eine gänzliche Verwirrung entsteht, veranlaßt die Oesterreicher die Belagerung aufzuheben. – 26. Juni: Feldzeugmeister Graf Clerfayt siegt in dem Treffen bei Kallafat in der Walachei, über 2000 Türken bleiben aus dem Platz, ihr ganzes Lager und Geschütz werden erobert, das diesseitige Donauufer ganz von den Feinden geräumt. – 11. Juli: Feldzeugmeister Devins schlägt das türkische Observationscorps, das in der Absicht gegen ihn anrückte, die belagerte croatische Feste Czettin zu entsetzen, es koste was es wolle. – 12. Juli: Loudon stirbt zu Neutitschein im Hauptquartiere der Armee, die er nach Schlesien wider die Preußen führen sollte. – 20. Juli: Czettin wird durch Devins mit Sturm erobert. – 21. Juli: Hausgesetz, wodurch Toscana neuerdings zur Secundogenitur bestimmt und Erzherzog Ferdinand als Großherzog erklärt wird. – 27. Juli: wird zu Reichenbach zwischen dem österreichischen Minister in Berlin, Feldmarschall-Lieutenant Heinrich XIV., Fürsten zu Reuß, und dem Staatsreferendar, Anton Freiherrn von Spielmann, und dem preußischen Staatsminister, Grafen von Herzberg[WS 2], in Folge gleichmäßiger Insinuation der beiden Seemächte, eine Erklärung und Gegenerklärung unterzeichnet, welche Oesterreich die Wiedererlangung der Niederlande in ihrem alten Stand und Verfassung garantirten, dagegen aber der Pforte vorerst einen Waffenstillstand, sohin aber auch den Frieden, nach dem strikten Status quo vor dem Kriege versicherten, vorbehältlich jedoch einer solchen Berichtigung der Grenzen, die der ununterbrochenen Erhaltung der Ruhe beider Reiche angemessen sei. – 28. Juli: Die letzte Feindseligkeit gegen die Türken. Es schlug nämlich Feldmarschall-Lieutenant Wenkheim ein kleines türkisches Corps bei Florentin in Bulgarien und eroberte einige Schiffe – 12. August: Förmlicher Ausbruch des Bürgerkrieges und Blutvergießens in Frankreich zu Nancy. – 15. August: Neuerliche Vorrückung der österreichischen Truppen gegen die empörten Belgier. 30.000 Mann kommen an den Grenzen von Luxemburg an. – 18. August: Feldmarschall Bender erläßt noch eine Aufforderung zur gütlichen Unterwerfung und Leopold selbst erläßt die letzte solche Aufforderung von Frankfurt aus (14. October), nach empfangener Kaiserkrone; aber die frechen Rebellen, die am 15. Juli das Namensfest ihres Hauptes, des Advocaten Heinrich van der Noot, in Brüssel auf die unsinnigste und ausschweifendste Art gefeiert hatten, verschmähen die Stimme der Warnung. In der größten Verlegenheit bestimmten van der Noot und sein Staatssecretär, der Domherr van Eupen, den belgischen Congreß, am 22. September eine Art von Kreuzzug und Masseaufstand durch alle Provinzen auszuschreiben. Van der Noot wagte sich selbst an die Spitze zu stellen und den Oesterreichern bis über die Maas entgegen zu ziehen, wo seine Horden völlig geschlagen und zerstreut wurden und er an der Spitze, die schimpflichste [437] Flucht ergriff. Darauf folgten Auftritte wüthender Scham und Verzweiflung. Im Haag versammelt sich der Congreß der vermittelnden Mächte, desto thätiger, je siegreicher Leopold’s Truppen gegen die Rebellen waren, und je weniger Hoffnung also einer fremden Einmischung übrigblieb. – 24. September: Waffenstillstand mit der Pforte, nicht lange darauf versammelt sich der Friedenscongreß zu Szistove. – 30. September: Wahl Leopold’s zum römischen Kaiser; – 6. October: feierliche Krönung, beides geschieht zu Frankfurt. – 7. November: Religions-Edict, in Ansehung der evangelischen und helvetischen Glaubensgenossen in Ungarn, das ihnen nach der Vorschrift des 7. Artikels des Wiener Friedens von 1608, der in dem 5. Artikel v. J. 1647 im Wesentlichen eingeschalteten Linzer Pacification, und des Gesetzes von 1706, freie und öffentliche Religionsübung gestattet, und sonach in den 26. Artikel der Gesetze des Jahres 1791 aufgenommen. – 15. November: Ungarische Krönung in Preßburg. – 24. November: Feldmarschall Bender beschleunigt seine Operationen gegen die Rebellen. An diesem Tage nimmt er Namur; – am 1. December: Löwen, wobei sich die Patriotenhaufen zum letzten Male entgegenstellen, aber sehr schnell und unsanft heimgewiesen werden. Auch der Generalcongreß stäubt auseinander. – 2. December: rücken die Kaiserlichen wieder in Brüssel ein und der Cardinal-Erzbischof von Mecheln muß sogleich dahin, am 12. December, als am Jahrestage, da Brüssel vom Gouvernement und Militär verlassen wurde, das Te Deum zu halten. – 10. December: Pacification der Niederlande durch den im Haag von dem kaiserlichen Bothschafter in Paris, Grafen Mercy d’Argenteau, mit dem preußischen Gesandten, Grafen von Keller, dem großbritannischen Lord Auckland, und dem holländischen, van der Spiegel, abgeschlossenen Tractat. Dadurch bestätigte Leopold den belgischen Provinzen jene Freiheiten, welche ihnen durch die Inaugurations-Acten Karl’s VI. und Maria Theresiens versichert worden waren. Es wurde eine Generalamnestie bewilliget und von derselben nur einige wenige Personen ausgeschlossen. Die Universität Löwen und die geistliche Verfassung überhaupt sollten in den Stand wieder hergestellt werden, wie sie sich beim Tode Theresiens befanden; das Eigenthum aufgehobener Klöster sollte zu anderen milden Stiftungen verwendet werden; die Richterstellen bei den höchsten Gerichtshöfen sollten unabsetzbar und Karl’s VI. Diplom wegen der Präsentation der Subjecte zu solchen Gerichtshöfen ein wesentlicher Bestandtheil der Constitution sein. Im Vertrauen auf die Liebe und den Muth des Volkes bewilligte der Kaiser, Belgien von der Conscription zu befreien und keine Auflage ohne Bewilligung der Stände auszuschreiben. In den wichtigsten Dingen sollte die Nation gehört, allfällige Streitigkeiten aber durch Schiedsrichter oder beiderseitige Commissarien abgethan werden, der commandirende General und der bevollmächtigte Minister sollten unter den Befehlen des Generalgouverneurs stehen. Zugleich wurden die Niederlande dem Hause Oesterreich auf ewige Weltzeiten garantirt. – 14. December: Der Kaiser erläßt ein Intercessionsschreiben an den König von Frankreich wegen der, durch die Decrete der Nationalconvention beeinträchtigten Besitzungen deutscher Reichsstände im Elsaß und Lothringen. – 23. December: [438] Das in seine alte Verfassung zurückgesetzte Siebenbürgen huldigt dem Kaiser auf dem Landtage in der Person des kais. Commissärs Feldmarschall-Lieutenants Baron Cristani-Rall. – 30. December: Die Regierungsbehörden treten in Belgien wieder in Thätigkeit.

1791. 12. Jänner: Die Oesterreicher erobern Lüttich und setzen den durch die Revolution vom 18. August 1789 vertriebenen Fürstbischof wieder ein. – 8. April: Leopold begleitet den König und die Königin von Neapel, die so lange bei ihm in Wien und Frankfurt gewesen waren, über Venedig nach Florenz, wo er selbst seinen Sohn Ferdinand als Großherzog inthronisiert. Er begiebt sich nach Mantua, das er erst kürzlich wieder von Mailand getrennt hatte, hierauf nach Cremona, Lodi, Pavia und Mailand, das er am 28. Juni wieder verläßt. Besprechung mit dem Grafen von Artois zu Mantua (18 Juni). – 26. April: Der Kaiser erläßt in der Sache der von Frankreich gefährdeten Stände ein Commissionsdecret an das Reich. – 3. Mai: Revolution Polens auf dem Reichstage zu Grodno. Die neue Constitutions-Acte wird mit ungestümem Enthusiasmus acceptirt und sogleich sanctionirt. Ihr Grundartikel ist Aufhebung des Wahlreiches. Churfürst Friedrich August von Sachsen soll erblicher König werden. Die Rechte des Bürgerstandes werden hergestellt. Bald erhebt sich dagegen eine Conföderation zu Targowicz. – 2. Juni: Tumult eines demokratischen Haufens zu Brüssel gegen die Aristokraten. – 15. Juni: Die Generalgouverneurs werden feierlich in Brüssel empfangen. Bald darauf erfolgt die Huldigung. Dennoch verweigern die brabantischen Stände ihrem Souverän die Subsidien, weil sie die öffentlichen Einkünfte zur geheimen Besoldung der Rebellenhäupter und zur Unterstützung der Geflüchteten verwendeten. – 21. Juni: Flucht der königlichen Familie aus den Tuilerien, um sich über Montmedy zur Armee an der Maas zu begeben. Es gelingt nur dem älteren Bruder, dem Grafen von Provence, zu entkommen, der sohin mit dem Grafen von Artois, von Coblenz aus, Unterhandlungen mit den meisten europäischen Höfen zur Wiederherstellung der monarchischen Gewalt in Frankreich beginnt. – 4. August: Definitivfrieden zu Szistove zwischen dem Kaiser und der Pforte, geschlossen von dem Internuntius Freiherrn von Herbert und dem Grafen Franz Esterhazy, und von Seite der Pforte von dem Reis-Effendi, dem Oberrichter des Lagers und dem General-Controlor der Finanzen, unter Vermittlung des britischen und batavischen Gesandten in Wien, Keith und Haeften, und des preußischen Gesandten in Polen, Marquis von Luchesini[WS 3]. Die Pforte, durch Leopold’s Großmuth und die Verheißungen der Vermittler angereizt, hatte im Laufe der Verhandlungen überspannte Forderungen gemacht, unter Anderen begehrte sie nebst allen Eroberungen die Bukowina zurück, eine Entschädigung von mehreren Millionen für die aufgewandten Kriegskosten und die Aufhebung aller zwischen Oesterreich und der Pforte, seit dem Belgrader Frieden 1739, abgeschlossenen Staatsverträge, namentlich des Handels-Seneds von 1783. Da suspendirten die österreichischen Minister die Conferenzen und gingen von Szistove ab; darauf wurden die Türken nachgiebiger und verlangten selbst zu wiederholten Malen die Wiederanknüpfung der abgebrochenen [439] Conferenzen. Am 14. Juli trafen Herbert und Esterhazy von Bukarest wieder in Szistove ein. Die wesentlichsten Stipulationen waren: Wiederherstellung des strikten Status quo, wie er vor dem 9. Februar 1788, nämlich vor der Kriegserklärung, war. Erneuerung der Tractate, als: des Belgrader Friedens und seiner Zusätze und Erläuterungen vom 18. September und 5. November 1739, 2. März 1741, 25. Mai 1747, wegen Abtretung der Bukowina 7. und 12. Mai 1775, des Seneds vom 8. August 1783, 24. Februar 1784 und 4. December 1786. Chotym und die Raja sollten bis zum Frieden mit Rußland in österreichischen Händen bleiben, die katholische Religion geschützt, die Gefangenen zurückgegeben werden. An der Unna wurde eine neue Grenzlinie gezogen. – 27. August: Zusammenkunft Leopold’s und des Erzherzogs Franz mit dem Könige und Kronprinzen von Preußen, und dem Churfürsten von Sachsen auf dem sächsischen Lustschlosse Pillnitz. Auch der Graf von Artois kam eben dahin. Beide Monarchen erklärten die Lage, in welcher sich der König von Frankreich befinde, für einen Gegenstand des höchsten, gemeinschaftlichen Interesses aller Souveräne. Sie hofften auch die übrigen Höfe würden dieses einsehen und die wirksamsten Mittel ergreifen, um den König von Frankreich in den Stand zu setzen, in vollkommener Freiheit den Grund zur Einführung einer monarchischen Regierungsform zu legen, die eben so sehr dem gemeinsamen Interesse aller Souveräne angemessen sei als der Wohlfahrt des französischen Volkes. Zu diesem Zwecke verbanden sich beide Monarchen, schnell mit der nöthigen Macht einzuwirken. – 3. September: Der Nationalconvent legt dem König die neue Constitutions-Acte vor, mit der Drohung, ihn abzusetzen, wenn er seine Sanction verweigerte. – 14. September: Ludwig beschwört und unterzeichnet diese Acte, die bald darauf auch von Leopold anerkannt wird, in der Hoffnung, es werde dadurch der allgemeine Ruhestand noch erhalten und die persönliche Sicherheit der königlichen Familie geschützt werden. Schon im October 1790 wird befohlen, in allen österreichischen Häfen die dreifarbige Nationalflagge zu respectiren, welche die Nationalversammlung am 11. Juli 1791 statt der bisherigen weißen vorgeschrieben hatte. – 30. September: Letzte Sitzung der constituirenden Nationalversammlung in Paris; – 1. October: Erste Sitzung der gesetzgebenden Versammlung ebenda. – 2. November: Heftiger, vorsätzlich angelegter Brand zu Brüssel, nahe am Archive. Die in allen anderen belgischen Provinzen gestillten Unruhen setzen die Stände von Brabant mit Undank und Hartnäckigkeit fort. Charost, Graf von Bethune, ein angeblicher Abkömmling der alten Grafen von Flandern, wirft sich auf, das ungereimte Vorhaben ankündigend, seiner Vorfahren Lande zu revindiciren, unterstützt von verschiedenen heimlichen oder geflüchteten Patrioten in und außer Landes, von den Lütticher Mißvergnügten, von den österreichischen Officieren, welche den Rebellen die Citadelle von Antwerpen übergeben hatten und deren Namen deßhalb an den Galgen geschlagen worden: l’Ami, Solares, Hayden und Gayan. Gegen die damalige Einrichtung des souveränen Rathes von Brabant erfolgte der härteste Widerspruch der Stände, denen es bloß um die Wiederkehr der alten, wilden Oligarchie zu thun war; alle Belehrungen und [440] sanfte Mittel sind vergebens, also daß endlich auch Leopold’s Langmuth ermüdete. Vier Mitglieder des ständischen Ausschusses wurden verhaftet, der Generalfiscal strich die widerrechtlichen Protestationen ohne weiters aus den Protokollen hinweg und trug auf das gesetzliche Mittel an, den widerspenstigen Ständen sämmtliche Güter einzuziehen. Am 13. December erließ Leopold die letzte Aufforderung zur Ordnung mit der Drohung, jeden weiteren ungesetzlichen Schritt als Hochverrat anzusehen und zu bestrafen. Bethune-Charost flüchtet sich auf französischen Boden. In Lille, Valenciennes und Douay sind förmliche Zusammenrottungen der Empörer. – Erklärung Leopold’s an die auswärtigen Höfe, über die mehr und mehr bedenkliche Wendung der Anarchie in Frankreich für die Ruhe der Welt. – 8. December: Auf Insinuation des kaiserlichen Hofes, der am 3. December in Gemäßheit des letzten Reichsgutachtens neue Vorstellungen wegen der Beeinträchtigung der, im Elsaß und Lothringen possessionirten Reichsstände, an den König und die Nationalversammlung gerichtet hatte, erläßt der Churfürst von Trier eine Kundmachung gegen die Versammlung und Bewaffnung der Emigranten in seinen Landen.

1792. 16. Jänner: In der Nacht auf den 17. zahlreiche Verhaftungen in Brüssel und Zerstörung des Complots, dessen Zweck die Erhebung des Bethune-Charost und eine auf den Lichtmeßtag beschlossene Bartholomäusnacht war, durch welche die in Privathäusern wohnenden Officiers von ihren Gastwirthen ermordet, die Truppen in den Casernen überfallen werden und die Patrioten sich der Personen des Generalgouverneure, des Ministers Grafen Metternich und des Feldmarschalls Bender bemächtigen sollten. Noch vor Leopold’s Tode circurlirte in Brüssel eine Adresse an die wallonischen Truppen, welche sie aufforderte, dem angeblichen Bund für Religion und Verfassung beizutreten. – 11. Februar: Feierlicher Einzug des türkischen Bothschafters Ehn Bekir Ratif Effendi in Wien. Auch der Freiherr von Herbert geht wieder nach Constantinopel und somit sind die diplomatischen Verhältnisse zwischen beiden Mächten wieder angeknüpft. – 17. Februar: Depesche des Fürsten von Kaunitz und 28. Februar darauf des Grafen von der Golz über die Verhältnisse mit Frankreich. Gebieterisch hatte die Nationalversammlung am 14. Jänner decretirt: der Mangel einer bestimmten Erklärung Leopold’s vor dem 10. Februar, ob er entwaffnen wolle oder nicht, werde als Kriegserklärung betrachtet werden. Zugleich hatte sie geschworen: die Constitution oder den Tod! Am 25. Jänner verlängerte sie jenen peremtorischen Termin bis zum 1. März, an welchem Leopold II. ganz unvermuthet nach einer anderthalbtägigen Krankheit im Alter von 45 Jahren stirbt.

Biographien und Biographisches. a) Selbstständige Schriften. Alxinger (Joh. Bapt. von), Ueber Leopold II. (Berlin 1792, 8°.). – Biographie Kaiser Leopold’s II. (Wien 1792, 8°.). – Bondi (Camillo), Orazione funebre nelle solenni esequie dell’ augustissimo imperatore Leopoldo II. (Mantova 1792, 4°.). – Charakteristik Leopold’s II. (Wien 1792, 8°.). – Fischer (Christian August), Leopold II., philosophische Rhapsodie (Germanien [Leipzig] 1792, 4°., Portr.). – Fürstenfest oder Beschreibung der Feierlichkeit bei Gegenwart Leopold’s II., Friedrich Wilhelm’s II. u. s. w. in Pillnitz 1791 (Dresden 1791, 8°.). – Foucault (de), Histoire de Léopold, duc de Lorraine et de Bar, père de l’empereur Francois II. (Bruxelles 1791, 8°.). – Haeberl [441] (Franz Xav.), Ueber Kaiser Leopold’s II. Krankheit und Tod (Germanien 1792, 8°.). – Hegrad (Friedrich), Versuch einer kurzen Lebensgeschichte Leopold’s II. bis zu dessen Absterben (Prag 1792, 8°.). – Hilchenbach (Carl Wilhelm), Gedächtniß-Predigt auf den Tod Kaiser Leopold’s II. (Wien 1792, 8°.). – Juestel (Joseph Alois), Gedächtnißrede auf den Tod Kaiser Leopold II. (Gratz 1792, 8°.). – Keresztury (Joseph), Leopoldus II. in campo Rákós. Visio Eleutherii Pannonii (Posonyban 1790, 8°.). – Kiefhaber (Johann Karl Siegmund), Dem Andenken Kaiser Leopold’s II. u. s. w. nebst Beschreibung der Trauer-Ceremonien u. s. w. in Nürnberg (Nürnberg 1792, 8°.). – Musterhaftes und wohlthätiges Leben Kaiser Leopold’s II. (Dresden 1792, 8°.). – Leben Leopold’s II. bis auf seine Krönung zum Könige von Böhmen (Prag 1791, 8°.). – Lenhardt (Jos.), Ein Wort an die Menschheit Europens über den plötzlichen Tod Leopold’s II. (Quedlinburg 1792, 8°.). – Milbiller (Joseph), Geschichte der Deutschen unter der Regierung Joseph’s II. und Leopold’s II. (Ulm 1806, 8°.). – Oehler (Joseph), Skizze der Lebensbeschreibung Leopold’s II. (Wien 1790, 8°.). – Oratio pro Leopoldo II. rege ab Hungaris proceribus er nobilibus accusato, anno 1792 elucubrata (s. l. et d., 8°.). – Pipitz (Franz Ernst), Beiträge zur Charakteristik und Regierungs-Geschichte Kaiser Joseph’s II., Leopold’s II. und Franz II. (Paris im VIII. Jahre der Republik); auch unter dem Titel: Die Jacobiner in Wien (Stuttgart 1841, 8°.). – Purmann (Joh. Georg), Panegyricus Imperatori Leopoldo II. dictus (Feft. 1792, 8°.). – Ráffai (Emmerich Carl), Oratio parentalis augustus manibus Leopoldi II. etc. (Zagrab. 1792, 4°.). – Sartori (Joseph von), Leopoldinische Annalen. Beitrag zur Regierungsgeschichte Kaiser Leopold’s II. 2 Bände (Augsburg 1792, 8°.). – Schels (Joh. Bapt.), Leopold II. Geschichte Oesterreichs unter seiner Regierung 1790–1792 (Wien 1837, 8°.). – Skizze der Lebensbeschreibung Leopold’s II. (Prag, Budweis und Leipzig 1790, 8°.). – Strnadt (Anton), Oratio funebris Leopoldo II. dicta (Prag 1792, Fol.). – Trentschánszky (Ignaz), Rede bei dem höchst schmerzlichen Hintritt Leopold’s II. (Preßburg 1792,8°.). – Verneda (Francesco Saverio), Oratio funebris ad solemnes exequias Leopoldi II. Romanorum imperatoris et Hungariae regis etc. (Flumine [Fiume] 1792, Fol.). – Waldau (Georg Ernst), Gedächtnißschrift auf Kaiser Leopold II. (Nürnberg 1792, 8°.). – Wackerbarth (August Joseph Ludwig), Parallele zwischen Leopold II. und Albrecht II. (Leipzig 1798, 8°.).
I. b) in anderen Werken zerstreut. Oesterreichisches Archiv für Geschichte, herausg. von J. Ridler und C. Veith (Wien, 4°.) Jahrg. 1832, Nr. 156: „Belehrung für Schmeichler“. [Kaiser Leopold II. ist entrüstet über die Schmeichelei des Eberhard A. W. Zimmermann in der Dedication seiner Uebersetzung des Werkes von William Smellie: „Philosophie der Naturgeschichte“.] – Dasselbe, Jahrg. 1833, Nr. 105: „Gespräch Kaiser Leopold’s II. mit Crome. 1790“ [Abschaffung der Todesstrafe]. – Gräffer (Franz), Neue Wiener Tabletten und heitere Novellchen (Wien 1848, Kuppitsch, 8°.) S. 327: „Kaiser Leopold’s II. letzte Stunden“. – Hormayr’s Plutarch, XII. Bd. S. 5–29; nachgedruckt in der „Austria. Oestr. Universal-Kalender“ (Wien, Klang, gr. 8°.) XVII. Jahrg. (1856), S. 62 u. f. . – Mailáth (Joh. Graf), Geschichte des österreichischen Kaiserstaates (Hamburg 1850, Perthes). Bd. V, S. 110–112, 125, 170, 171, 176, 180–188. – Schlosser (F. C.), Geschichte des achtzehnten Jahrhunderts und des neunzehnten bis zum Sturze des französischen Kaiserreiches (Heidelberg, Mohr). 3. Aufl. Bd. IV, S. 56, 452–455; Bd. V, S. 111, 120–122, 197, 228–230, 236, 346, 357, 358,361, 362, 367, 374–376, 381; Bd. VII, S. 310. – Der österreichische Volksbote, Kalender für 1855 (Wien, Pichler, gr. 8°.) III. Jahrgang, S. 77: „Charakter Kaiser Leopold’s II.“ – Der Wanderer (Wiener Unterhaltungsblatt, 4°.) 1840, Nr. 196 und 197: „Erinnerungen an Theresiens, Joseph’s und Leopold’s II. Herzensgüte und Regententugenden. Aus den Papieren eines Verstorbenen“. – Der österreichische Zuschauer, herausg. von Ebersberg, 1836, Nr. 150: „Leopold, Großherzog von Toscana, später römisch-deutscher Kaiser“, von Jos. Heinrich Hennig.
II. Medaillen. 1) Medaille auf die Thronbesteigung. – 2) Jeton. Auf die Kaiserwahl zu Frankfurt. – 3) Medaille auf die Wahl und Krönung zum römischen Kaiser [siehe: Ridler’s Oesterreich. Archiv 1831, Nr. 121]. – 4) Medaille auf die Krönung der Kaiserin Maria Ludovica, von Wirt. – 5) Medaille auf den Szistower Frieden 1799. – 6) Medaille auf die Krönung zum Könige von Böhmen. – [442] 7) Goldener Krönungs-Jeton. – 8) Goldener Krönungs-Jeton für die Kaiserin Maria Ludovica. – 9) Zinn-Medaille auf die Krönung in Ungarn 1790. – 10) Medaille auf die Anwesenheit des neapolitanischen Königspaares bei Leopold’s Krönung zum Könige von Ungarn. [Vergl. noch das „Verzeichniß der von dem k. k. Feldmarschall-Lieutenant Ludwig de Traux in Wien hinterlassenen Münz- und Medaillen-Sammlung“ (Wien 1856, 8°.) Nr. 387–396, 813–818, 2832–2835.]
III. Porträte. 1) J. Kreutzinger p. 1790, J. Adam sc. (8°.); – 2) von demselben Maler und Kupferstecher ein zweites Blatt (4°.); – 3) von beiden Künstlern ein drittes Blatt (Fol.), der Kaiser zu Pferde, als ungarischer König, im Hintergrunde Preßburg; – 4) J. Blaschke sc.; – 5) Kreutzinger p. , J. Clerck sc. (Fol.), Schwarzk.; – 6) Kreutzinger p., Durmer sc. (Fol.); – 7) G. Zocchi del., C. Faucci sc. (Fol.); – 8) G. Macpherson p., C. Faucci sc. (Fol.); – 9) J. G. Janota sc. (4°.), Hüftbild; – 10) W. Ketterlinus sc. (8°.); – 11) J. G. Mansfeld sc. (Fol.); – 12) Chr. v. Mechel sc. (4°.); – 13) J. J. v. Mechel sc. (Fol.); – 14) J. Kreutzinger p., J. Pichler sc. (Fol.).

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Zu dieser Person gibt es Band 46, S. 188, einen 2. Artikel.
  2. Hertzberg, Ewald Graf von.
  3. Lucchesini, Girolamo Marchese.